|
|
 |

 |

Massenmedien (Heft 260)
 |
 |
 |
 |
 |
Der journalistische Beruf |

 |
 |
Hanni Chill / Hermann Meyn
|
 |
 |
 |
 |
Umstritten ist, inwieweit durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.") auch die "innere Pressefreiheit" geschützt ist. Damit ist die Unabhängigkeit der journalistisch Arbeitenden von der Unternehmensleitung gemeint.
1951 schlossen die Organisationen der Zeitungsverleger mit dem Deutschen Journalisten-Verband einen Manteltarifvertrag für hauptberufliche und festangestellte Redaktionsmitglieder von Zeitungsverlagen. Darin heißt es: "Der Verleger muß den Redakteur im Anstellungsvertrag auf Innehaltung von Richtlinien für die grundsätzliche Haltung der Zeitung verpflichten."
Aus der privatwirtschaftlichen Struktur der Presse in der Bundesrepublik ergibt sich das Recht des Eigentümers,
- die allgemeine, politische, wirtschaftliche und kulturelle Richtung seines Blattes vorzuschreiben
- und die Redakteurinnen und Redakteure in ihren Arbeitsverträgen daran zu binden.
Derartige ausdrückliche Meinungsbeschränkungen sind auch im Lichte des Grundgesetzes statthaft. Die Pressefreiheit geht nicht soweit, daß beispielsweise ein Redakteur, der sich bei Beginn seiner Tätigkeit vertraglich auf eine christliche Politik festgelegt hat, anschließend in der Zeitung atheistische Ansichten vertreten darf.
Im konkreten Einzelfall ist es jedoch schwierig, die Grenze zu ziehen zwischen der dem Verleger erlaubten Richtungsbestimmung und der ihm verwehrten textlichen Gestaltung.
Um die innere Pressefreiheit und journalistische Unabhängigkeit besser als bisher zu schützen und um zu verhindern, daß anonyme wirtschaftliche und andere Kräfte die Presse als Instrument mißbrauchen, wurde in den siebziger Jahren im Zuge der Diskussion über eine wachsende Pressekonzentration unter anderem gefordert,
- die Verfügungsgewalt der Verleger über die Produktionsmittel zu beschneiden und die Presse auf nicht-privatkapitalistischer Grundlage in Form von Stiftungen oder ähnlich wie Rundfunkanstalten öffentlich-rechtlich zu organisieren,
- diejenigen, die journalistisch für einen Verlag arbeiten, auch wirtschaftlich daran zu beteiligen,
- die Rechte der Journalistinnen und Journalisten auszubauen und ihnen Mitbestimmung in allen Fragen der redaktionellen Personalpolitik sowie bei einer grundsätzlichen Änderung der politischen Haltung der Zeitung zu gewähren.
Einige dieser Vorstellungen zur inneren Pressefreiheit wollte die sozialliberale Bundesregierung in einem Presserechtsrahmengesetz verwirklichen. Sie scheiterte jedoch mit ihrem Entwurf im Herbst 1974 am Einspruch der Verleger.
Auch heute noch ist zwischen den Tarifpartnern zum Teil umstritten, wem die Richtlinienkompetenz zusteht. Unter Richtlinienkompetenz wird das Recht verstanden, über neu auftretende Fragen von grundsätzlicher, das heißt über die Tagesaktualität hinausgehender Bedeutung für die allgemeine publizistische Haltung der Zeitung zu entscheiden.
Die Hoffnung mancher, daß bei der Neuordnung der Presse in Ostdeutschland frühere Reformansätze wieder aufgegriffen würden, erwies sich als Illusion. Nur das Pressegesetz für Brandenburg, das in einer frühen Entwurfsphase redaktionelle Mitbestimmung vorsah, bestimmt, daß Redaktionsstatute vereinbart werden können.
Einige Presseunternehmen haben indessen freiwillig mit ihren Redaktionen Redaktionsstatute vereinbart und somit eine innerorganisatorische Entscheidung über Mitbestimmungsformen getroffen. Solche Satzungen gibt es beispielsweise bei der Süddeutschen Zeitung und der Rhein-Zeitung (Koblenz). Gültige Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Nach seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht haben Betriebsräte grundsätzlich in Presseunternehmen nur beschränkte Mitbestimmungsrechte bei Einstellung und Kündigung von Redaktionsmitgliedern. Sie dürfen nur soziale Gründe berücksichtigen, aber keine, die sich auf Inhalt und Gestaltung der Zeitung oder Zeitschrift beziehen. Das verbietet der sogenannte Tendenzschutzparagraph des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 118). Zeitungs- und Zeitschriftenverlage gehören zu den sogenannten Tendenzbetrieben, da sie Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen. Das Betriebsverfassungsgesetz ist demnach nur eingeschränkt anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Ansicht, daß es mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar wäre, wenn dem Betriebsrat ein Einfluß auf die Bestimmung oder Verwirklichung der Tendenz einer Zeitung eingeräumt würde, denn dies wäre ein "fremder" Einfluß. Andere Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit ergeben sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, deren Rundfunkfreiheit ebenfalls in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist. Die Freiheitsrechte finden ihre Schranken hier nicht in der unternehmerischen und presserechtlichen Freiheit des Verlegers, sondern im Programmauftrag der jeweiligen Anstalt. Innere Rundfunkfreiheit kann es demnach nur insofern geben, als sie der Verwirklichung aller Mitglieder der Gesellschaft bzw. gesellschaftlicher Gruppen nicht zuwiderläuft.
|

 |
Quellentext
 |
 |
 |
 |
Unterschied zwischen Fiktion und Realität Die Medien stehen unter starkem Wettbewerbsdruck. Politiker klagen, die journalistischen Sitten seien verschludert.
Rüttgers: Ich mache mir diese Position nicht zu eigen. Diese Kritik an den Medien gehörte auch vor Einführung des Privat-Fernsehens zum Repertoire mancher Politiker. Mein Eindruck ist ein anderer: Die Einführung des privaten Rundfunks hat zu größerer Vielfalt geführt und nicht dazu, daß die Meinungsvielfalt unter Druck gekommen oder politische Chancengleichheit beschädigt worden wäre.
Heißt das, daß Sie als Politiker keine Änderung im Umgang mit den Medien feststellen?
Rüttgers: Das ist eine andere Sache, die aber nichts mit der Frage öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk zu tun hat, sondern mehr mit den Nutzungsgewohnheiten. Das Angebot ist ungeheuer gewachsen. Wir leben in einer Zeit, in der sich vieles sehr schnell ändert und in der wir alle - die Politiker ebenso wie die Journalisten - viel mehr erklären müßten. Stattdessen gibt es die Tendenz, daß weniger erklärt wird. Den Menschen werden Meldungen an den Kopf geworfen, ohne daß ihre Bedeutung klar ist. Es gibt Untersuchungen, daß erklärende Statements sowohl von Journalisten wie von Politikern, nicht länger als 15 Sekunden sein dürfen. Sonst bestünde die Gefahr, daß die Zuschauer sich in den nächsten Kanal wegzappen. Die Kluft, die da zwischen Fiktion und Realität entsteht, ist das eigentliche Problem.
Herr Beck, gehen Ihre Erfahrungen in die gleiche Richtung?
Beck: Ich will das weiterdrehen. Wir haben in wachsendem Maß die technische Möglichkeit, auch im Bild eine fiktive Wirklichkeit darzustellen. Also beispielsweise etwas ganz anderes darzustellen, als es sich real in der Live-Sendung abspielt. Dafür müssen wir Spielregeln finden. Man kann sicher darüber diskutieren, ob man Werbeeinblendungen bei einem Fußballspiel, das in Spanien stattfindet, von der dortigen Bande in Deutsch wiedergibt. Aber damit verändern wir schon die Wirklichkeit. Die Frage ist, wie weit dürfen wir gehen in der Veränderung? Wie klar muß und kann aufgezeigt werden, wenn Wirklichkeit verändert wird?
Ist das eine Frage, die der politischen Regelung bedarf oder wollen Sie sie an die Organe der Selbstkontrolle delegieren?
Beck: Dieses Problem bedarf sicher der politischen Rahmenregelung. Wenn dies im Rahmen der Selbstverpflichtungen verfeinert wird, bin ich einverstanden. Wenn das nicht klappt, muß man es eben dezidiert regeln.
Rüttgers: Ich glaube nicht, daß man das regeln kann. Denken Sie doch nur einmal an die ZDF-Sendungen über Hitlers Helfer, die mit nachgespielten Szenen gearbeitet haben.
Beck: Aber natürlich kann man deutlich machen, was nachgespielte Szenen sind und was historisches Material. So etwas kann man regeln. Ich muß als Zuschauer doch wissen, was ich sehe, um es einordnen zu können - Schein oder Realität.
Rüttgers: Sie werden es nicht regeln können. Untersuchungen zeigen, daß Nachrichten über Stellungnahmen statt über Handlungen stark zugenommen haben. Der Grund? Es gibt eine Art Politik zu machen, bei der jeder zu jedem Ereignis und zur Stellungnahme des anderen sofort wieder eine Stellungnahme abgibt. Früher war das beschränkt auf die morgendlichen Interviews im Deutschlandfunk, die bis 8 Uhr abliefen. Da gab es dann bis 9 Uhr die ersten Gegenstellungnahmen, bis 11 Uhr die dritte Welle. Und um 12.30 Uhr haben die Redaktionen sie weggeschmissen, weil sie keine Substanz hatten. Ein aktuelles Beispiel: Das Klonschaf Dolly. Als die Meldung kam, habe ich an einem Tag 62 Interviews gegeben. Parallel dazu haben wir uns verzweifelt bemüht, festzustellen, was dort überhaupt passiert war. Es ist bis heute nicht klar, ob es wirklich ein wiederholbarer Klonvorgang war. In der Wahrnehmung der Menschen aber war Dolly ein Klonschaf, und wir konnten daran nichts ändern. Dennoch war die Debatte wichtig, weil sie uns in der Frage ethnischer Verantwortung weitergebracht hat.
Sie hatten aber doch die Möglichkeit, sich entsprechend zu äußern?
Rüttgers: Aus meinem zehn- oder 15minütigen Interview werden 15 Sekunden gesendet. Auch die Zeitungen haben diese Tendenz. Artikel werden immer kürzer und knapper, um ein bestimmtes Erscheinungsbild herbeizuführen. Wer länger schreibt, gilt schon als schlechter Journalist. Ich sehe hier in allererster Linie eine Anfrage an das journalistische Ethos. Die Aufgabe von Journalisten, so wie Journalisten das selbst verstehen, ist doch, den Versuch zu machen, die Wirklichkeit so korrekt wie irgend möglich wiederzugeben und sie mit den Mitteln des Journalismus zu reflektieren. Aus der Sicht derjenigen, die das in einer ungeheuren Vielfalt aufnehmen, taucht ein Problem auf: Wie lerne ich Fiktion und Realität zu unterscheiden? Da ist Medienkompetenz ganz sicher eine Schlüsselqualifikation der Zukunft, genauso wie Rechnen, Schreiben und Lesen.
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Jürgen Rüttgers im Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (Auszug), in: "Wie lerne ich Fiktion und Realität zu unterscheiden?", Frankfurter Rundschau vom 20. Juni 1998.
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
 |
09. Februar 2012
 |
|