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Informationen zur politischen Bildung (Heft 267)
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Geschichte der Deutschen in Rumänien |

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Anneli Ute Gabanyi
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Die in Rumänien lebenden Deutschen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Herkunftsgebiete, dem Zeitpunkt ihrer Einwanderung, ihrer Siedlungsgebiete und ihrer historischen Entwicklung. Die beiden zahlenmäßig wichtigsten noch in Rumänien verbliebenen Siedlergruppen umfassen zu ungefähr gleichen Teilen die Siebenbürger Sachsen, die im zentralrumänischen Hochland zwischen den West-, Ost- und Südkarpaten siedeln, und die Banater Schwaben in dem im Westen Rumäniens gelegenen Gebiet, das durch die Flüsse Donau, Theiss und Mieresch sowie durch das Karpatenbergland begrenzt wird.
Die Niederlassung der Siebenbürger Sachsen, der ältesten deutschen Siedler auf dem Territorium des heutigen Rumänien, im „Lande jenseits der Wälder“, erfolgte im 12. Jahrhundert im Zuge der deutschen Ostkolonisation. Die ersten „deutschen Gäste“, die in der Hermannstädter Provinz angesiedelt wurden, folgten dem Ruf des ungarischen Königs Geysa II. (1141–1161) zum Schutz der Grenzen gegen Mongolen- und Tatareneinfälle sowie zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes. Durch Innenkolonisation und neue Siedlerzüge wurde der den deutschen Kolonisten zugewiesene „Königsboden“ besiedelt. Name und Urheimat der Siebenbürger Sachsen – die Bezeichnung „Sachsen“ geht auf die mittelalterliche ungarische Kanzleisprache zurück – konnten nicht eindeutig bestimmt werden. Es gilt als gesichert, dass „unsere getreuen deutschen Gastsiedler“, wie sie 1224 in der ersten erhaltenen Reichsverleihung durch den ungarischen König Andreas II., dem so genannten „Goldenen Freibrief“, bezeichnet wurden, aus dem linksrheinischen fränkischen Raum nach Osten gezogen sind. In dem „Andreanum“ sind der besondere Status und die Vorrechte der ersten deutschen Siedlergruppe fixiert, die danach auf den gesamten Siedlungsraum der Siebenbürger Sachsen ausgedehnt wurden. Die deutschen Siedler waren nur dem ungarischen König un- tertan und wählten ihre „Sachsengrafen“ selber.
Zu ihren wichtigsten Privilegien gehörten außerdem die freie Richter- und Pfarrerwahl, die Gerichtsbarkeit nach eigenem Gewohnheitsrecht, Zollfreiheit und die freien Märkte. Im Gegenzug verpflichteten sich die Kolonisten – Bauern, Handwerker und Bergleute – dem König einen Jahreszins zu entrichten sowie Kriegsdienst zu leisten. Die zum Schutz ihrer Wohnstätten errichteten Wehrkirchen und Kirchenburgen prägen auch heute noch das siebenbürgisch-sächsische Siedlungsgebiet.
Als oberstes Verwaltungs- und Rechtsgremium fungierte seit 1486 die „Sächsische Nationsuniversität“. Zusammen mit dem seit 1583 geltenden Eigen-Landrecht bildete sie die Basis der spezifischen Form der siebenbürgisch-sächsischen Selbstverwaltung. Zur politischen Selbständigkeit gesellte sich dank des 1542/1543 vollzogenen Übertritts der Siebenbürger Sachsen zum lutherischen Glauben die Unabhängigkeit ihrer evangelisch-lutherischen Kirche. Seit 1557 herrschte in Siebenbürgen Religionsfreiheit. Volksschulen waren in Siebenbürgen bereits im 14. Jahrhundert belegt, zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatte fast jede siebenbürgisch-sächsische Gemeinde ihre Schule. 1541 wurde das erste Gymnasium gegründet, 1722 die allgemeine Schulpflicht eingeführt.
Jahrhundertelang war es den Siebenbürger Sachsen allen Kriegswirren und politischen Verwerfungen zum Trotz möglich gewesen, sich als ständische Nation zu behaupten und die Struktur ihres Gemeinwesens zu bewahren. Dies galt für die Zeit nach der Schlacht von Mohács 1526, als Siebenbürgen ein von Ungarn unabhängiges Fürstentum wurde und gegenüber den Türken tributpflichtig war, und es galt nach 1687 für die Herrschaft der Habsburger. Erst nach dem 1867 erfolgten Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn und der Gründung der Doppelmonar- chie, als Siebenbürgen Teil des Königreichs Ungarn wurde, kam es im Jahre 1876 zur Aufhebung ihrer politischen Autonomie.
Die Banater Schwaben kamen im 18. Jahrhundert im Zuge einer groß angelegten Kolonisierungsaktion, nachdem das Banat nach mehr als fünfzigjähriger Türkenherrschaft im Jahre 1716 in eine Provinz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation umgewandelt worden war. Um das verwüstete, menschenleere Sumpfgebiet wieder urbar zu machen und dort Gewerbe und Handel zu beleben, wurden Bauern, Handwerker, Berg- und Facharbeiter aus dem westlichen Grenzraum des deutschen Sprachraums als Kolonisten angesiedelt. In drei so genannten „Schwabenzügen“ kamen die deutschen Siedler ins Banat. Ungefähr 15000 bis 20000 folgten dem Ruf Kaiser Karls VI. in den Jahren 1722 bis 1726. Während der Regierungszeit Kaiserin Maria Theresias (1740–1780) wurden weitere 22355 deutsche Siedler dort ansässig. Der Dritte Schwabenzug unter Kaiser Josef II. (1780–1790) brachte nochmals etwa 30000 Familien auf den kaiserlichen Kameraldomänen zur Ansiedlung.
Banater Schwaben sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ebenso wenig „Schwaben“ wie die Siebenbürger Sachsen „Sachsen“ sind. Der Name geht auf die – im ungarischen Kanzleiidiom übliche – Bezeichnung für die neuzeitlichen deutschen Ansiedler zurück. Die Banater Schwaben stammen vorwiegend aus den linksrheinischen Gebieten Rheinpfalz, Rheinhessen, Trier, Lothringen sowie aus Franken, in geringerer Zahl auch aus Bayern, Schwaben und den österreichischen Alpenländern. Im Laufe der Zeit hat sich bei ihnen die rheinfränkisch-pfälzische Mundart durchgesetzt.
Den banatdeutschen Siedlern, die hochentwickelte Agrar- und Handwerkstechniken mitbrachten, wurden mehrere Jahre Abgabenfreiheit sowie eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit zugestanden. Viele mussten sich erst aus der Erbuntertänigkeit in ihren Herkunftsgebieten loskaufen. Nach der 1778 erfolgten Eingliederung des Banats in den ungarischen Staatsverband gerieten die Schwaben unter Assimilationsdruck seitens der neuen Verwaltung. Anders als die Siebenbürger Sachsen konnten sie nicht auf gewachsene politische Strukturen, eine eigene Nationalkirche und eine gefestigte kulturelle Identität zurückgreifen. Dadurch wurden die politischen und geistigen Eliten ihrer Sprache und Tradition stärker entfremdet, als dies bei den Siebenbürger Sachsen nach 1867 der Fall war.
Situation zwischen 1918 und 1944
Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie sprachen sich Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben im Jahre 1919 in getrennten Erklärungen ausdrücklich für die Zugehörigkeit zum Königreich Rumänien aus. Sie taten dies in der Erwartung, ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Status unter den neuen geschichtlichen Bedingungen abzusichern, wenn nicht sogar zu verbessern. In den Pariser Vorortverträgen von 1919 bis 1920 wurde Rumänien Siebenbürgen, die Nordbukowina und die Süddobrudscha zugesprochen. Der Botschafterrat in der Nachfolge der Pariser Friedenskonferenz erkannte die Zugehörigkeit Bessarabiens zu Rumänien an.
Der neue rumänische Staat verwirklichte jedoch nur einen Teil der den Minderheiten gemachten Versprechungen der so genannten „Karlsburger Beschlüsse“ vom 1. Dezember 1918. Zwar hatte die rumänische Regierung den Siebenbürger Sachsen die kulturelle Gruppenautonomie gewährt, doch im Zuge der 1921 eingeleiteten rumänischen Agrarreform wurde das Nationalvermögen der Siebenbürger Sachsen weitgehend enteignet. Die evangelische Kirche, welche die Schulautonomie besaß, verlor mehr als die Hälfte ihres Grundbesitzes. Dadurch wurden die Mittel für das deutschsprachige Schulwesen der Siebenbürger Sachsen erheblich geschmälert. Zudem wurde der den Minderheiten zugesagte muttersprachliche Unterricht durch die Einführung rumänisch-sprachiger Pflichtfächer reduziert, der Zugang nichtrumänischer Studenten zu den Universitäten erschwert. Versuche der Bukarester Regierung, ein die ethnischen Rumänen begünstigendes Einstellungsverfahren auch in der Wirtschaft einzuführen, scheiterten am Einspruch des Völkerbundes. Dank der vergleichsweise demokratischen politischen Rahmenbedingungen – eine politische Vertretung im Parlament sowie Presse- und Versammlungsfreiheit – war es der deutschen Minderheit jedoch möglich, ihre Rechte einzufordern und gegebenenfalls zu verteidigen.
Nach dem Ersten Weltkrieg gewannen analog zum Aufstieg autoritärer, nationalistischer Regime in Europa auch unter den Rumäniendeutschen nationalsozialistische „Erneuerungsbewegungen“ Zulauf. Deren militante Vertreter kamen nicht nur mit konservativen Politikern in Konflikt, die in dem Ausgreifen der nationalsozialistischen Ideologie eine Gefahr für die Deutschen in Rumänien sahen, sondern auch mit der rumänischen Regierung. Erst das Einschwenken der rumänischen Außenpolitik auf die Linie der Achsenmächte eröffnete Berlin die Möglichkeit, die politische, wirtschaftliche und kulturelle Organisation der Rumäniendeutschen umfassend auf das Dritte Reich auszurichten. Am 20. November 1940 erließ die rumänische Regierung unter General Ion Antonescu ein Gesetz, welches der „Deutschen Volksgruppe in Rumänien“ den Status einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verlieh. Dieses auf dem Prinzip der Personalautonomie der – deutschen – Minderheiten gegründete System war Ungarn und Rumänien im Jahre 1940 von Deutschland oktroyiert worden. |
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
Das Dossier Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg bietet einen umfassenden Überblick vom Aufstieg der NSDAP in der Weimarer Republik bis zum Weltkriegsende 1945. Es beschäftigt sich zudem mit Fragen des Wiederaufbaus und der Erinnerung an diese Zeit. |
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