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Informationen zur politischen Bildung (Heft 267)
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Geschichte der Deutschen in Rumänien |

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Anneli Ute Gabanyi
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Anfang vom Ende: Krieg, Flucht, Verfolgung |
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Die Politik des Deutschen Reiches gegenüber Rumänien wirkte sich unmittelbar auf das Schicksal der dort lebenden deutschen Bevölkerung aus. Im Anschluss an die Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes besetzte die Sowjetunion am 26. Juni 1940 die Gebiete Bessarabien und die Nordbukowina, die Hitler in einem geheimen Zusatzprotokoll zu diesem Pakt der sowjetischen Einflusssphäre zugestanden hatte. Noch vor dem sowjetischen Einmarsch wurden Deutsche aus diesen Gebieten zwangsweise in das damalige Reichsgebiet (Danzig-Westpreußen, Wartheland, Oberschlesien, kleinere Gruppen auch in das Protektorat Böhmen und Mähren, das Sudetenland und Lothringen-Luxemburg) umgesiedelt. Danach vereinbarte Berlin mit der rumänischen Führung auch die Umsiedlung der Deutschen aus der Südbukowina, der Dobrudscha und dem rumänischen Altreich. Dies betraf insgesamt 214630 Personen.
In dem Vertrag von Craiova trat Rumänien die Süddobrudscha an Bulgarien ab, am 30. August 1940 verfügte der Zweite Wiener Schiedsspruch die Teilung Siebenbürgens und die Angliederung Nordsiebenbürgens an Ungarn. Damit wurde erstmals in der Geschichte das Siedlungsgebiet der Siebenbürger Sachsen geteilt; 70000 Deutsche wurden zu ungarischen Staatsangehörigen. Durch all diese Territorialveränderungen und Bevölkerungsverschiebungen reduzierte sich die Zahl der in Rumänien lebenden Deutschen um mehr als ein Drittel.
Im Februar 1942 bzw. im Mai 1943 schloss Deutschland Abkommen mit Ungarn bzw. Rumänien, wonach die wehrfähigen Deutschen aus Nord- und Südsiebenbürgen zur Waffen-SS eingezogen wurden. Weitere Männer wurden in Einheiten der Wehrmacht, in der deutschen Rüstungsindustrie sowie in der Organisation Todt, einer technischen NS-Spezialtruppe, die im Krieg Aufgaben im militärischen Bauwesen übernahm, eingesetzt. Rund 15 Prozent von ihnen fielen im Krieg. Von den Überlebenden konnten nur wenige Tausend nach Rumänien zurückkehren, wo sie verhaftet und zum Teil jahrelang in Gefangenschaft gehalten wurden.
Um seine im Jahre 1940 verlorenen Territorien wiederzugewinnen, nahm Rumänien an der Seite des Deutschen Reiches am Russlandfeldzug teil. Mit dem am 23. August 1944 durchgeführten Staatsstreich gegen Marschall Ion Antonescu wechselte Rumänien auf die Seite der Alliierten, doch der damit verbundene Versuch, bei den Friedensverhandlungen als mit-kriegsführende Nation anerkannt zu werden, scheiterte. Die Eingliederung Rumäniens in das sowjetisch beherrschte Staatensystem und die zwangsweise kommunistische Umgestaltung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft waren nicht mehr aufzuhalten.
Nach dem Frontwechsel und der Besetzung Rumäniens durch sowjetische Truppen entstand für die auf rumänischem Staatsgebiet lebenden Deutschen eine völlig neue Lage von weit reichender, schicksalhafter Bedeutung. Allein die Deutschen aus dem ungarisch verwalteten Nordsiebenbürgen sowie aus Teilen des Banats konnten bis zum Jahresende 1944 evakuiert werden. Für die in Südsiebenbürgen und im rumänischen Altreich Zurückgebliebenen begannen Jahre der Entrechtung, Verschleppung und Diskriminierung, die ihren Willen, in den alten Siedlungsgebieten auszuharren, entscheidend schwächten.
Eine Vertreibung der Deutschen aus Rumänien oder massive gewaltsame Ausschreitungen seitens der Mehrheitsbevölkerung gegen Deutsche fanden zwar nicht statt. In den ersten Nachkriegsjahren übten die von der Sowjetunion eingesetzten Behörden im besetzten Rumänien jedoch Rache an den Deutschen, denen sie eine Kollektivschuld an der „Teilnahme Rumäniens am antisowjetischen Krieg und der Besetzung Rumäniens durch Nazideutschland“ zuwiesen.
So wurde im Januar 1945 die arbeitsfähige deutsche Bevölkerung Rumäniens – Männer zwischen 17 und 45 und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren – zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Diese „Reparationsverschleppung“ war von den sowjetischen Besatzern angeordnet worden. Rumänische Polizei- und Armeeangehörige wurden an der Durchführung der Aktion beteiligt, nachdem Proteste rumänischer Regierungsvertreter sowie des rumänischen Königs bei den Westalliierten erfolglos geblieben waren. Ungefähr 15 Prozent der insgesamt 75000 Deportierten kamen dabei ums Leben, von den Heimkehrenden wurden viele aus der Sowjetunion in die neu gegründete DDR entlassen, andere gelangten in die Bundesrepublik Deutschland sowie nach Österreich. Damit wurden Familien zerrissen, die nach Jahren der Trennung im Zuge der Ausreise ihrer in Rumänien verbliebenen Angehörigen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland zusammengeführt werden konnten.
Allein die Deutschen verloren zeitweilig alle politischen Rechte. Das am 7. Februar 1945 erlassene Minderheitenstatut, welches die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität postulierte, galt nicht für die Mitglieder der deutschen Volksgruppe. Aus demselben Grund blieb den Rumäniendeutschen zwischen 1946 und 1950 auch das Wahlrecht verwehrt. Durch das Agrarreformgesetz vom 23. März 1945 verloren sie ihren landwirtschaftlichen Grundbesitz sowie ihre Häuser mit lebendem und totem Inventar. Damit wurde den rumäniendeutschen Bauern – im Jahre 1945 machten sie noch 77 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung aus – ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen.
Nach der Ausrufung der Volksrepublik am 30. Dezember 1947 waren Deutsche ebenso wie die Mehrheitsbevölkerung und die anderen Minderheiten von den Maßnahmen im Zuge des „sozialistischen Aufbauprozesses“ betroffen. Mit dem Verstaatlichungsgesetz vom 11. Juni 1947 wurden alle privaten Industrie-, Gewerbebetriebe und Banken Rumäniens in Staatseigentum überführt, im August 1948 wurden die Schulen verstaatlicht.
Die geistigen und politischen Eliten der Deutschen wurden nach 1948 ebenso wie die der Rumänen oder Ungarn in Gefängnisse gesperrt oder in Straf- und Arbeitslager verbannt. Im Juni 1951 kam es im Zuge der sowjetisch-jugoslawischen Kontroverse zu einer Umsiedlungsaktion im Banat, bei der auch schätzungsweise 30000 bis 40000 Deutsche in die südsiebenbürgische Tiefebene verschleppt wurden. 1952 wurden zahlreiche Städter, darunter auch Deutsche, aus mehreren großen Städten zwangsevakuiert.
Nach dem Tode Stalins trat in Rumänien auch für die deutsche Minderheit eine Wende zum Besseren ein. Die Zwangslager wurden bis 1964 aufgelöst, die innerhalb Rumäniens Deportierten und Evakuierten durften in ihre Wohnorte zurückkehren und ein Teil der enteigneten Häuser und Höfe wurde an die Betroffenen zurück gegeben. Trotz der Rücknahme der einseitig diskriminierenden Maßnahmen war jedoch nicht zu übersehen, dass die Deutschen in Rumänien in ihrer Substanz schwer getroffen waren.
Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass die Deutschen in Rumänien nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs das Recht auf Schulbildung in der Muttersprache bis zum Abitur nie verloren hatten. Dies ist auch der Grund für die – im Vergleich zu Aussiedlern aus anderen Gebieten – ausgezeichnete deutsche Sprachkompetenz, die ihrer raschen wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung nach Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland sehr förderlich war. |
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
Das Dossier Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg bietet einen umfassenden Überblick vom Aufstieg der NSDAP in der Weimarer Republik bis zum Weltkriegsende 1945. Es beschäftigt sich zudem mit Fragen des Wiederaufbaus und der Erinnerung an diese Zeit. |
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