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Massenmedien (Heft 260)

Informationsquellen


Hanni Chill / Hermann Meyn
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Nachrichtenagenturen

Pressestellen

Pressestellen
Für die Agenturen, zum Teil auch die anderen Dienste sowie die Redaktionen im In- und Ausland sind die staatlichen und privaten Pressestellen ihrerseits einige der ergiebigsten Informationsquellen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat unter anderem die Aufgaben,

  • die Bundesregierung über die Verlautbarungen der in- und ausländischen Nachrichtenträger zu unterrichten

  • und die Organe der öffentlichen Meinungsbildung über die Politik der Bundesregierung zu informieren.
Es ist also gleichzeitig "Sprach- und Hörrohr" des Kabinetts: Es leitet Nachrichten von innen nach außen und von außen nach innen.

An der Spitze des Presse- und Informationsamtes steht der dem Bundeskanzler direkt unterstellte Sprecher der Bundesregierung. In seiner Doppelfunktion, bei der Presse die Regierung und bei der Regierung die Presse in Schutz zu nehmen, ist er ständig in Gefahr, sich bei beiden unbeliebt zu machen.

Den Massenmedien übermittelt das Bundespresseamt seine Nachrichten mündlich und vor allem schriftlich durch seine Publikationsorgane

  • Mitteilungen an die Presse

  • und das Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, das in erster Linie Erklärungen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und der Bundesregierung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen veröffentlicht.
Jede Regierung wird darauf bedacht sein, ihre Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit in einem guten Licht erscheinen zu lassen. Insofern verteidigt jedes Presseamt und jeder Regierungssprecher - ob in Bonn, Berlin, Hamburg oder anderswo - die Politik der Auftraggeber. Mißerfolge geben sie vielfach erst auf Anfrage bekannt. Zuweilen - vor allem vor Wahlen - behaupten kritische Stimmen, die parlamentarischen Mehrheitsparteien seien gegenüber der Opposition in unzulässiger Weise bevorzugt, weil das Bundespresseamt mit Hilfe öffentlicher Mittel

  • die politische Meinung der Bundesregierung vertritt

  • und damit gleichzeitig für die Mehrheitsparteien wirbt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften für notwendig erklärt. Sie soll den Grundkonsens der Bürgerinnen und Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung erhalten. Die Öffentlichkeit muß sich jedoch stets vor offener oder versteckter Werbung zugunsten einzelner politischer Parteien hüten. Besonders strenge Maßstäbe legt das Karlsruher Gericht in der Vorwahlzeit an, die mit dem Tag beginnt, an dem der Bundespräsident den Wahltermin festsetzt. Während dieser Zeit sind Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichte der Regierung unzulässig, ebenso der Einsatz von regierungsamtlichen Druckschriften durch Parteien.

Außer amtlichen gibt es in der Bundesrepublik eine Vielzahl privater Pressestellen. Verbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Kirchen, Sportorganisationen, Banken und Krankenkassen - um nur einige zu nennen - versorgen die Medien tagtäglich mit Meldungen, um ihr Handeln in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen. Den Redaktionen wird deswegen gelegentlich vorgeworfen, zu vieles unredigiert und ungeprüft zu übernehmen, um auf bequeme und billige Weise Platz zu füllen oder den möglichen Anzeigenkunden geneigt zu stimmen. Manche der so kritisierten Zeitungen argumentieren, daß sie unter einem solchen Personalmangel leiden und unter solchen Produktionsdruck stehen, daß ihnen gar keine andere Wahl bleibe.

Besonders aktiv in der Pressearbeit sind Umweltschutzorganisationen, was mit der zunehmenden Sensibilisierung des Themas Umwelt in der Öffentlichkeit zusammenhängt. Greenpeace etwa genießt ein größeres Vertrauen als die Industrie.

Entsprechend hat sich die Öffentlichkeitsarbeit mancher Unternehmen nicht zuletzt zur Vermeidung von Imageschäden verändert. Neben der Politik werden Umwelt- und Naturschutzorganisationen als gleichgewichtige Ziel- und Dialoggruppen angenommen.
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10. Februar 2012
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