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Informationen zur politischen Bildung (Heft 255)

Aufbau des politischen Systems


Patrick Köllner / Manfred Pohl / Friederike Bosse
Inhalt

Parteien

Wahlsystem

Parlament

Regierung

Gewerkschaften

Wirtschaftsverbände

Sozialpolitik

Parlament
Gesetzgebende Organe verschiedener Länder unterscheiden sich oftmals in ihrer Zusammensetzung und Operationsweise. Während Japans Zweikammerparlament, die “Kokkai” (Nationalversammlung), viel mit seinen Gegenstücken anderswo auf der Welt gemeinsam hat, ist es auch durch eine Reihe von Eigenheiten gekennzeichnet. So sehen sich die Mitglieder des Parlaments nicht kollektiv als oberste politische Macht im Staate, wie dies für andere parlamentarische Systeme typisch ist. Die politische Macht in Japan wird vielmehr geteilt zwischen dem Parlament einerseits und der Regierung - dem Kabinett - und der mächtigen Bürokratie andererseits.

Das Parlament spielt, wie auch viele Parlamente in westlichen Demokratien, nur eine beschränkte Rolle im Prozeß der Gesetzgebung. Die überwiegende Mehrzahl der Gesetzentwürfe geht nicht vom Parlament aus, sondern von der Regierung, wobei der Bürokratie des Landes traditionell eine zentrale Rolle bei deren Vorbereitung und Umsetzung zugekommen ist. So sind in der Vergangenheit viele Gesetzentwürfe direkt von der Ministerialbürokratie ausgegangen, die dann formell von der Regierungspartei in das Parlament eingebracht wurden. Allerdings wäre es falsch, die Kokkai als reines “Absegnungsparlament” zu bezeichnen. Aushandlungsprozesse in den einzelnen Komitees haben selbst in Zeiten absoluter Mehrheiten einer Partei dafür gesorgt, daß sich zumeist keine der größeren Parteien völlig ausgegrenzt fühlen mußte. Das kompromißlose Durchbringen von Gesetzentwürfen stellt eher die Ausnahme von der Regel dar; statt dessen dominiert die Suche nach dem Konsens zwischen den maßgeblichen Parteien. Der legislative Prozeß in Japan ist insgesamt von beträchtlicher politischer Bedeutung, insbesondere in bezug auf seine Rolle als Fokus öffentlicher Diskussion und Meinungsbildung sowie auf seine Funktion für die Aufrechterhaltung öffentlicher Zustimmung zum Regierungsprozeß insgesamt.

Unter- und Oberhaus

Wie erwähnt, besteht das japanische Parlament aus zwei Kammern, wobei - wie in vielen anderen Demokratien auch - die meiste Macht beim Unterhaus liegt. Das Oberhaus, das Haus der Berater, ist ein Nachfolger der Kammer der Adligen, die zwischen dem Ende des 19. Jahrhunderts und dem Zweiten Weltkrieg existierte. Infolge der Abschaffung der erblichen Aristokratie nach dem Krieg ist das Oberhaus heutzutage weder parlamentarisches Forum der Adligen wie in Großbritannien noch Länderkammer wie der Bundesrat in Deutschland.

Das Oberhaus kann zustimmungspflichtige Gesetze ablehnen, was aber nur selten passiert, da in der Regel bereits vor der Einbringung von Gesetzesentwürfen in das Parlament die zur Sicherstellung einer Mehrheit notwendigen Aushandlungsprozesse stattfinden. Diese Neigung zu Verhandlungen hinter den Kulissen hat unter anderem dazu geführt, daß das formale Vermittlungsverfahren bei Unstimmigkeiten zwischen dem Unter- und dem Oberhaus jahrzehntelang nicht angewendet wurde. Zu den Gesetzen, die demgegenüber nicht zustimmungspflichtig sind, gehören etwa der Haushalt und internationale Verträge, die automatisch einen Monat nach Verabschiedung durch das Unterhaus in Kraft treten. Stimmen, die das Oberhaus für überflüssig halten, werden von Zeit zu Zeit immer wieder laut.

Aufgabe des Parlaments insgesamt ist es, über Gesetze zu entscheiden und den Haushalt zu verabschieden, dem Abschluß von Verträgen zuzustimmen, den Ministerpräsidenten zu wählen und Zusätze zur Verfassung zu erlassen. Jedes der beiden Häuser kann zudem Untersuchungsausschüsse einrichten, Petitionen beraten und seine eigenen Sprecher, die Vorsitzenden von ständigen Ausschüssen sowie andere Funktionsträger wählen.

Obwohl die Ausschüsse des japanischen Parlaments nicht über den Einfluß verfügen wie etwa ihr Gegenstück in den USA, nach dessen Vorbild sie ursprünglich geschaffen wurden, stellt Ausschußarbeit eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere dar. Über die Mitgliedschaft in den Ausschüssen können wichtige Kontakte zur Ministerialbürokratie und zu zentralen Interessengruppen aufgebaut werden. So ist es kein Zufall, daß etwa die Liberaldemokratische Partei die Zuweisung von Ausschußposten nach dem umgekehrten Senioritätsprinzip vornimmt: Junge Abgeordnete erhalten bevorzugt Posten in politisch wichtigen Ausschüssen wie dem für Landwirtschaft, damit sie neue Beziehungen zu Unterstützergruppen aufbauen können, während altgediente Mandatsträger, die bereits über weit gespannte Beziehungsnetzwerke verfügen, unverhältnismäßig mehr Positionen in politisch weniger attraktiven Ausschüssen wie etwa dem für Außenbeziehungen einnehmen.

Die ordentlichen Sitzungsperioden der beiden Kammern des Parlaments beginnen im Januar und dauern 150 Tage. Daneben kann das Kabinett außerordentliche Sitzungsperioden einberufen, was in der Regel auch ein- bis zweimal im Sommer und Herbst jedes Jahres der Fall ist. Das Unterhaus muß spätestens alle vier Jahre neu gewählt werden. Der Ministerpräsident verfügt jedoch wie in Großbritannien über das Recht, das Unterhaus auch früher aufzulösen. Bis auf eine Ausnahme haben die amtierenden Ministerpräsidenten seit 1949 auch stets von diesem Instrument Gebrauch gemacht.
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10. Februar 2012
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Asien steht vor enormen sozialen und sicherheitspolitischen Herausforderungen. Welche dazu gehören, offenbart beispielsweise die Analyse der Entwicklung Japans oder der bilateralen Beziehungen zwischen der VR China und Taiwan.
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