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Informationen zur politischen Bildung (Heft 267)

Einführung


Ute Heinen

Wenn ich mit den Deutschen Kontakt hätte, könnte ich die Sprache schon viel besser. Und so bin ich überall mit den Russen zusammen: In der Schule, zu Hause. Egal wohin man geht, überall sind Russen. So kann man nicht schnell Deutsch lernen.“ Das Statement einer jungen Spätaussiedlerin (zit. nach Strobl/Kühnel 2000), wirft ein Schlaglicht auf die Eingliederung von Aussiedlern im Spannungsfeld zwischen Integration und Isolation. Und es ist charakteristisch für die Eingliederungssituation vieler russlanddeutscher Aussiedler in den neunziger Jahren.

Seit ihrer Gründung hat die Bundesrepublik Deutschland bis Mitte 2000 über vier Millionen Aussiedler aus Polen, Rumänien, der ehemaligen Sowjetunion, aus der ehemaligen Tschechoslowakei, Ungarn und anderen Staaten Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas aufgenommen, davon allein 1,5 Millionen in den sechs Jahren zwischen 1987 und 1992. Nach dieser Hochphase entwickelte sich die Aussiedlerzuwanderung rückläufig und stabilisierte sich auf dem Niveau von 103080 Personen (1998) und 104916 Personen (1999). Bis zum Ende der achtziger Jahre verlief die Eingliederung weitgehend problemlos. Danach verschlechterte sich die Situation.

Doch zunächst ein Blick auf den historischen Hintergrund: Aussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten, die sich seit dem Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert auf den Territorien nahezu aller Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas angesiedelt haben. Sie wurden als dringend benötigte Arbeitskräfte und Kolonisatoren in die Länder gerufen. So gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts kein Land im Osten Europas, in dem nicht deutsche Siedlungen und Sprachinseln zu finden waren. Obwohl sich die Deutschen ihrem jeweiligen Einwanderungsland verbunden fühlten, pflegten sie ihre eigene Sprache und Kultur und unterhielten eigene Bildungseinrichtungen. Die ihnen zugesicherten Minderheitenrechte bildeten die Grundlage dafür.

Mit dem Aufkommen nationalistischen Gedankenguts seit der Mitte des 19. Jahrhunderts und im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg gingen weit reichende Einschränkungen der Lebensbedingungen für die deutschen Minderheiten einher, die bis zum Versuch der Zwangsassimilierung und der Verdrängung reichten. Viele Deutsche verließen aus diesen Gründen bereits damals ihre Heimat und siedelten nach Deutschland aus.

Die Zahl der Deutschen, die vor 1939 außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lebten, wird mit circa 8,6 Millionen angegeben. Weitere 9,5 Millionen Menschen (davon mindestens 9 Millionen Deutsche) lebten in den damaligen deutschen Ostprovinzen Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern und Ostpreußen, in Gebieten, die nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zugesprochen wurden.

Mitverantwortlich gemacht für die Politik des Nationalsozialismus erlitten diese Deutschen Vertreibungen, Zwangsumsiedlungen oder Deportationen, Enteignungen, Internierung, Zwangsarbeit, Entrechtung und Diskriminierungen. Kultur- und Bildungseinrichtungen wurden aufgelöst, Familien getrennt. In der Sowjetunion wurde 1941 die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen liquidiert (vgl. S. 21).

Rechtlosigkeit, Vertreibungen und Deportationen von Deutschen aus dem Osten Europas dauerten bis in die fünfziger Jahre an. Bis auf Siebenbürgen und das Banat gab es keine geschlossenen Siedlungsgebiete mehr. Die Möglichkeit, kulturelle Traditionen im größeren Umfang zu erhalten, waren daher gering. Die deutsche Bevölkerung jenseits der heutigen deutschen Ostgrenzen war von 17,5 Millionen (1939) auf etwa vier Millionen im Jahr 1960 reduziert.

Nur langsam verbesserte sich seit den fünfziger Jahren die Situation in den einzelnen Staaten. Viele Angehörige der deutschen Minderheiten entschlossen sich daher, teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen, zur Aussiedlung nach Deutschland. Aussiedler sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes. Sie haben ein Recht auf Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundesvertriebenengesetz und ein Anrecht auf Eingliederungsleistungen.

Dennoch erhielten sich in den Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas bis heute deutsche Minderheiten. Nach Schätzungen der Bundesregierung bzw. der politischen Vereinigungen der Minderheiten in den Herkunftsgebieten betrug ihre Zahl im Jahr 1999 etwa 800000 Menschen in Russland und, nach einer Volkszählung aus dem Jahr 1999, 353400 in Kasachstan. Die Schätzungen für Polen belaufen sich auf 300000 bis 600000 Personen, die für Rumänien auf 50000 bis 100000 und Ungarn auf etwa 220000. Deutsche Minderheiten leben auch in der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, im ehemaligen Jugoslawien, in den Baltischen Staaten und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, darunter in der Ukraine, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan.

Die Öffnung des Ostblocks und die Auflösung der Sowjetunion Ende 1991 markieren einen Einschnitt mit unterschiedlichen Folgen für die deutschen Minderheiten in den Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas. Die Lockerung der Ausreisebestimmungen bewirkte einen rasanten Anstieg der Aussiedlerzahlen von 78498 im Jahr 1987 bis auf 397067 im Jahr 1990. Erstmals konnten seit dem Ende der achtziger Jahre auch Russlanddeutsche in nennenswertem Umfang ausreisen. Diese Zuwanderungsflut bedingte bei Bund, Ländern und Gemeinden zunehmend Probleme bei der Aufnahme und Unterbringung der Aussiedler. Diese waren 1990 Anlass der Steuerung des Aussiedlerzuzugs durch ein geregeltes Aufnahmeverfahren im Vorfeld der Einreise.

Die Bundesrepublik Deutschland ergänzte ihre Aussiedlerpolitik durch ein zweites Standbein neben den Eingliederungshilfen. Sie verfolgte die Absicherung des Minderheitenschutzes durch bilaterale Verträge mit den jeweiligen Nationalstaaten. Diese Verträge bildeten die Grundlage für Hilfsprogramme zugunsten der deutschen Minderheiten in ihren Siedlungsgebieten, die ab 1990 in Gang gesetzt wurden. Die Programme beinhalten vielfältige Förderungen auf kulturellem und sprachlichem, sozialem und medizinischem und auch auf wirtschaftlichem Gebiet. Im Sinne von Bleibehilfen sollen die Programme dazu beitragen, die Minderheitensituation vor Ort zu stabilisieren, die Gemeinschaften zu stärken und Lebensperspektiven zu eröffnen, um damit den Zuzug nach Deutschland einzugrenzen. Allerdings bleibt die Entscheidung über Aussiedlung oder Verbleib im Herkunftsland im Rahmen der Aufnahmebestimmungen den Angehörigen der deutschen Minderheiten selbst überlassen.

Unter dem Eindruck der hohen Zuwanderungszahlen von Aussiedlern (aber auch von Asylbewerbern) und der Belastungen des deutschen Wiedervereinigungsprozesses wurde in Deutschland die Zuwanderung der Aussiedler zunehmend kritischer gesehen und als Belastung und Konkurrenz um knappe Arbeitsplätze und Sozialleistungen empfunden. Mit der Auseinandersetzung um die Frage, ob angesichts des Demokratisierungsprozesses in Osteuropa noch ein Kriegsfolgenschicksal der Aussiedler unterstellt werden könnte, wurden die Grundlagen der Aussiedlerpolitik in Frage gestellt. Im Ergebnis wurde mit dem „Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgen“ ein Schlussstrich gezogen. Seit dem 1. Januar 1993 müssen die Antragsteller ein Kriegsfolgenschicksal individuell glaubhaft machen. Lediglich für Spätaussiedler (wie die Aussiedler nunmehr bezeichnet werden) aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion wird es nach wie vor angenommen (vgl. S. 36). Die Zuwanderung von Aussiedlern wurde auf 220000 Personen jährlich quotiert. Die Diskussion um die Aussiedlerpolitik hält indes weiter an, wie die jüngst aufgeworfene Frage der Einbeziehung von Aussiedlern in ein zu schaffendes Einwanderungsgesetz zeigt.

Die Demokratisierungsprozesse in den Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas haben zu einer Stabilisierung der Lage der deutschen Minderheiten beigetragen. Seit 1991 entwickelt sich die Aussiedlung aus diesen Staaten rückläufig und wird von der Bundesregierung als weitgehend abgeschlossen betrachtet. Lediglich bei den Angehörigen der deutschen Minderheiten in den verschiedenen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist der Ausreisewunsch wegen der insgesamt erheblich schlechteren Lebensumstände nach wie vor groß. Neben der Ausreise nach Deutschland haben sich jedoch auch die Siedlungsschwerpunkte in der Russländischen Föderation, und hier insbesondere Westsibirien, zu Aufnahmegebieten für Deutsche aus Kasachstan und Mittelasien entwickelt.

Während bis 1989 die Aussiedler aus Polen die größte Zuwanderungsgruppe waren, gefolgt von den Aussiedlern aus Rumänien, kamen in den neunziger Jahren zunehmend Aussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Seit 1997 zählen über 98 Prozent aller Aussiedler zu dieser Gruppe. So kamen von den 104916 Aussiedlern 103599 aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und lediglich 1317 Personen aus allen anderen Staaten.

Die Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion bringen vergleichsweise schlechtere Eingliederungsvoraussetzungen mit. Sie sind stärker assimiliert, leben zu einem großen Teil in gemischt-nationalen Familien und verfügen nur noch über geringe bis keine Deutschkenntnisse. Diesen Voraussetzungen stehen schlechtere Rahmenbedingungen für die Integration gegenüber: hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland, in den neunziger Jahren zum Teil erheblich reduzierte Eingliederungshilfen und eine geringere Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Der Kreis zu den eingangs erwähnten Eingliederungsproblemen, die insbesondere bei Jugendlichen deutlich werden, schließt sich. Darüber, dass Handlungsbedarf besteht, herrscht mittlerweile Konsens.
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10. Februar 2012
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Aussiedler
Einführung
Die Deutschen in Polen
Geschichte der Deutschen in Rumänien
Die Entwicklung in Russland und in der Sowjetunion
Die Situation in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)
Zuwanderung und Integration in der Bundesrepublik Deutschland
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