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Aus Politik und Zeitgeschichte

Die Bilanz der Ära Clinton in der Innen- und Verfassungspolitik


Handlungsfelder, Entwicklungstendenzen, Hintergründe
Michael Dreyer
Inhalt

I. Innenpolitik und Parteien- konstellationen

II. "United Government" und ehrgeizige Pläne 1993/94

III. Von "Divided Government" 1994 bis zum "government shutdown" 1995/96

IV. Vom "government shutdown" zu den Wahlen im November 1996

V. Die zweite Amtsperiode Clintons

VI. Die Innenpolitik Clintons

VII. Präsident und Justizsystem

VIII. Versuch einer Bilanz

VII. Präsident und Justizsystem
Auf Bundesebene umfasst die Gerichtsbarkeit 89 Bezirksgerichte, 13 Berufungsgerichte und den Supreme Court. Alle Richter werden vom Präsidenten nominiert und mit Zustimmung des Senates lebenslänglich ernannt. Jedes Gericht hat die Kompetenz, Staats- und Bundesgesetze für verfassungswidrig zu erklären und damit ihre Anwendung zu verbieten. In der Praxis kann dies bedeuten, dass ein einzelner Richter Gesetze stoppt, für die sich Millionen von Wählern in einem Volksentscheid ausgesprochen haben.

Wie alle Präsidenten hatte Clinton eine große Zahl offener Richterstellen zu besetzen. In einem Punkt allerdings war er nicht vom Glück begünstigt; er konnte nur zwei Richter für den Supreme Court ernennen. Das ist die zweitniedrigste Zahl aller Präsidenten mit zwei vollen Amtsperioden seit Beginn der Republik. Beide Ernennungen sind aussagekräftig für seine rechtspolitische Linie. Sowohl Ruth Bader Ginsburg (1993) wie Stephen Breyer (1994) waren hochqualifizierte Juristen, die problemlos bestätigt wurden. Beide galten als politisch gemäßigt, was die ideologische Linie des Gerichtes zur Enttäuschung liberaler Aktivisten kaum veränderte.

Gleiches gilt für die unteren Instanzen. Anders als Reagan und Bush hat Bill Clinton auf die ideologische Ausrichtung seiner Kandidaten nur wenig Wert gelegt. Dies ist erstaunlich, da Clinton am Anfang seiner Karriere als Verfassungsrechtler tätig war. Schon von daher musste er sich also der Bedeutung dieser Ernennungen bewusst sein. Seine fast an Desinteresse grenzende Beteiligungslosigkeit an der Besetzung von Richterpositionen kontrastiert mit dem Interesse des Nicht-Juristen Reagan, der an jeder Ernennung intensiven Anteil nahm. Beim Amtsantritt hatte Clinton mit 109 offenen Richterstellen weit mehr Besetzungschancen als die Präsidenten Reagan (35) und Bush (40) - aber Ende 1993 gab es sogar 113 offene Stellen. Das Ziel Clintons war, die Vielfalt Amerikas im Justizbereich ebenso zu reflektieren wie in der Exekutive. Die Nominierungen des Präsidenten enthalten einen Rekordanteil an Frauen und Angehörigen ethnischer Minderheiten. Um dies durchzusetzen, war Clinton sogar bereit, einzelnen republikanischen Senatoren eine zuvor von keinem Präsidenten gewährte Mitsprache bei der Kandidatenauswahl einzuräumen.

Trotzdem geriet Clinton mit mehreren politisch moderaten Kandidaten wiederholt ins Kreuzfeuer der Kritik konservativer Gruppen und Senatoren, die vorzugsweise die vermeintlich übermäßig liberale Justiz aufs Korn nehmen, obwohl über die Hälfte der Richter von Reagan und Bush ernannt wurde. Als Resultat dieser Streitigkeiten und Verzögerungen gibt es zahlreiche unbesetzte Positionen. Diese Situation ist so prekär, dass der konservative Chief Justice Rehnquist die Republikaner schon 1997 öffentlich aufforderte, die ausstehenden Nominierungen zu bearbeiten. Die offenen Richterstellen sind ein wenig publikumswirksames, aber trotzdem beredtes Zeugnis für die Vergiftung des politischen Klimas zwischen den Parteien bis hin zum politischen Stillstand. Sie zeigen aber auch die geringe Priorität, die diese Thematik für Clinton acht Jahre lang besaß.

Die lebenslange Position der Richter macht sie unabhängig vom Präsidenten, der sie ernannt hat. Somit können die verfassungspolitisch wichtigen Urteile des Supreme Court letztlich nicht der Bilanz des Präsidenten zugeordnet werden, in dessen Amtszeit sie fallen. Gleichwohl müssen sie wenigstens kurz behandelt werden, da sie das politisch-rechtliche Klima der Innenpolitik Clintons entscheidend mit gestalteten.

Der Supreme Court der Clinton-Jahre sieht anders aus als das Gericht noch eine Dekade zuvor. Dies liegt daran, dass es inzwischen zwei klar definierte Fraktionen im Gericht gibt. In vielen ideologisch aufgeladenen Entscheidungen gibt es eine Mehrheit von fünf konservativen Richtern unter der Führung des Chief Justice William Rehnquist. Die Zahl der 5:4-Entscheidungen hat erheblich zugenommen, und in ca. 60-80 Prozent dieser Fälle setzte sich die konservative Seite durch. Zugleich allerdings führen heute 40 Prozent und mehr aller behandelten Fälle zu einstimmigen Urteilen. Die Zahl der Entscheidungen insgesamt hat ständig abgenommen; entschied der Supreme Court Mitte der achtziger Jahre noch ca. 170 Fälle, hört er heute kaum mehr als 70 von ca. 7000 Revisionswünschen jährlich - eine Entwicklung, die man kritisieren, aber nicht ändern kann, da der Supreme Court fast nie verpflichtet ist, einen Fall anzunehmen.

Wie wirken sich diese Trends aus? Zunächst ist zu beobachten, dass das Gericht in Kriminalfällen (inklusive der Todesstrafe) immer mehr für die Staatsanwälte und gegen die Angeklagten entscheidet. In kaum einem Rechtsgebiet haben sich die konservativen Richter so gründlich durchgesetzt wie hier, und nirgendwo kontrastiert das Bild so sehr mit dem Supreme Court vergangener Dekaden. Anders sieht es auf einem zweiten Gebiet aus. In Fällen, die das Erste Amendment berühren, gibt es inzwischen praktisch keine rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit mehr. Hintergrund ist die libertäre Grundhaltung einiger ansonsten konservativer Richter. Typisch hierfür war etwa der "Communications Decency Act", der das Internet regulieren sollte und der überraschend deutlich für verfassungswidrig erklärt wurde.

Eine dritte Tendenz des Supreme Court ist eine zunehmend ausdifferenzierte Rechtsprechung gegen Diskriminierung und Klassifizierung, die Gruppenrechte kritisch und Individualrechte positiv betrachtet. Dieser Strang lässt sich konsequent verfolgen. Das Gericht hat die seit den sechziger Jahren praktizierte Politik der "affirmative action", die Schwarzen und anderen als Ausgleich für frühere Diskriminierung Vorteile bot, als "umgekehrte Diskriminierung" für verfassungswidrig erklärt. Das gleiche Schicksal erfuhr die lange übliche Praxis, bei der alle zehn Jahre notwendigen Neueinteilung von Wahlkreisen möglichst viele Distrikte zu bilden, in denen ethnische Minderheiten die Mehrheit haben. Die Rasse der Bürger wurde also bei der Wahlkreiseinteilung berücksichtigt, was der Supreme Court mehrfach verbot. Umgekehrt erklärte er es für verfassungswidrig, sexuelle Orientierung als Basis zur Klassifizierung von Bürgern zu nehmen, was ebenso wie ein weitgefasster Begriff sexueller Belästigung individuelle Rechte stärkte und libertär vom Konservativismus abwich.

Ungewollt musste sich der Supreme Court auch mit dem persönlichen Verhalten des Präsidenten befassen. 1997 entschied er, dass eine Zivilklage gegen den Präsidenten auch während seiner Amtszeit durchgeführt werden konnte; 1998, dass Clintons Sicherheitsbeamte kein Aussageverweigerungsrecht besaßen. Ersteres nahm (fälschlich) an, dass eine solche Klage den Präsidenten zeitlich kaum belaste; Letzteres schränkte im Gefolge des Lewinsky-Skandals den Vertrauensbereich des Präsidenten erheblich ein und schadete damit dem Amt als solchem, nicht so sehr Clinton als Person.

Alles dies sind Richtungsänderungen, die den Supreme Court der Clinton-Jahre von dem seiner Vorgänger unterscheiden. Sie haben große Emotionen unter den betroffenen Gruppen erregt, und manchmal hat die Politik Mittel gefunden, das erwünschte Resultat, etwa multikulturelle Vielfalt an den Universitäten, auch ohne "affirmative action"-Programme zu erreichen. Aber die wichtigste und überraschendste Entwicklung des Verfassungsrechts lag woanders.

In einer Reihe von hart umkämpften 5:4-Entscheidungen hat der Supreme Court begonnen, das Verhältnis von Bund und Staaten zugunsten der Staaten neu zu ordnen. Bislang sind es erst wenige Urteile, aber ihre Implikationen sind erheblich. Bleibt das Gericht auf diesem Weg, werden zahlreiche seit dem New Deal an den Bund übergegangene Zuständigkeiten diesem wieder genommen werden. Die Urteile waren nicht spektakulär, ihre komplexe Materie ungeeignet für Schlagzeilen und Proteste. Trotzdem bahnt sich hier eine juristische Revolution an, falls die konservative Mehrheit zusammenbleibt. Die unterlegene Gruppe im Gericht hat in Minderheitsvoten deutlich gemacht, dass sie die ihrer Meinung nach grundfalschen und gefährlichen Urteile bei nächster Gelegenheit aufheben will. Hierauf wird Bill Clinton keinen Einfluss mehr nehmen können. Aber der nächste Präsident wird mehrere Richterstellen im überalterten Supreme Court auffüllen können, und die Wahlen 2000 gehen auch um die Frage, ob dies konservative oder liberale Richter sein werden.
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10. Februar 2012
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U.S.A.
Editorial
Die Zukunft der deutsch-amerikanischen Beziehungen
Die Bilanz der Ära Clinton in der Innen- und Verfassungspolitik
Die Sozial- und Gesundheitspolitik der Clinton-Administration
Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik in den USA unter der Clinton-Administration
Beharrung und Alleingang: Das außenpolitische Vermächtnis William Jefferson Clintons
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