|
|
 |

 |

Informationen zur politischen Bildung (Heft 279)
 |
 |
 |
 |
 |
Auf dem Weg zur Europäischen Verfassung |

 |
 |
Otto Schmuck
|
 |
 |
 |
 |
Eine besondere Herausforderung für die EU stellte der am 1. Mai 2004 vollzogene Beitritt von zehn vorwiegend mittel- und mittelosteuropäischen Staaten zur EU dar. Diese Erweiterung war zahlenmäßig die bisher größte in der Geschichte der EU. Der Europäische Rat von Kopenhagen hatte bereits im Juni 1993 zusätzlich zu den Beitrittsbedingungen für die Kandidaten eine Selbstverpflichtung der EU für innere Reformen formuliert. Denn die größere Zahl von Beteiligten stellt die Entscheidungsverfahren der Union grundlegend in Frage. Eine wesentliche Bedingung für den Beitritt war und ist, die Zusammensetzung und die Arbeitsweisen der Institutionen so festzulegen, dass deren Handlungsfähigkeit auch in der größer gewordenen EU erhalten bleibt.
Auch die Aufgabenzuweisung der EU wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung auf den Prüfstand gestellt. Die neuen, zumeist sehr wirtschaftsschwachen EU-Staaten erwarten verstärkte Solidarität und ein Mehr an finanzieller Hilfeleistung. Zugleich forderte unter anderem die regionale Ebene eine Beschränkung der erweiterten Gemeinschaft auf Handlungsbereiche, in denen der Mehrwert europäischen Handelns deutlich nachweisbar ist.
Einige Politiker - darunter der damalige deutsche Außenminister Joschka Fischer - sahen im Zusammenhang mit der Osterweiterung einen noch weitergehenden Reformbedarf. Für sie stellte sich nach dem Ende des "Kalten Krieges" in Europa grundsätzlich die Frage nach der Zielbestimmung, der "Finalität" der EU in Bezug auf ihre Grundwerte, die demokratische Legitimität ihrer Entscheidungsstrukturen und auch die Grenzen ihrer Zuständigkeit. Dieser Impuls fand im Europä-ischen Parlament und auch in vielen EU-Staaten deutlichen Anklang. Allgemein wurde der Wunsch nach Erarbeitung einer Europä-ischen Verfassung laut. Die Unterstützung der EU-Bürgerinnen und -Bürger für dieses Ziel zeigten auch verschiedene Umfragen im Auftrag der Europäischen Kommission.
Ein wesentlicher Grund für den zunehmend lauter werdenden Ruf nach einer gründlichen Überarbeitung der Grundlagen der europäischen Einigung liegt auch darin, dass das Verfahren zur Reform der EU und darauf basierend auch die Ergebnisse der entsprechenden Verhandlungen als wenig überzeugend angesehen wurden. Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Union wurden bisher immer hinter verschlossenen Türen in so genannten Regierungskonferenzen ausgehandelt und mündeten wegen des vorhandenen Einstimmigkeitszwanges oftmals in unbefriedigende Kompromisse zu später Stunde.
|
 |
 |
 |
 |
 |
Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.
Bestes Beispiel hierfür ist die Aushandlung des Vertrags von Nizza im Dezember 2000. Der Europäische Rat hatte nach langwierigen Diskussionen zwar eine Übereinkunft zu den EU-Entscheidungsverfahren ausgehandelt, die den Weg für die EU-Osterweiterung formell freimachte. Die Ergebnisse konnten den hohen Erwartungen und den Notwendigkeiten jedoch nicht gerecht werden.
Dieser Kompromiss von Nizza ohne echten Interessenausgleich stieß auf weit verbreitete Kritik. Vor allem das Europäische Parlament drohte mit Ablehnung. Aus Einsicht in die mangelnde Tragfähigkeit der getroffenen Entscheidungen hatte der Europä-ische Rat von Nizza jedoch zugleich in der "Erklärung zur Zukunft der Union" eine erneute Reformrunde vereinbart, bei der die Rolle der nationalen Parlamente, die genauere Kompetenzabgrenzung, die Vertragsvereinfachung und die Frage nach dem Status der Grundrechte überprüft werden sollten.
Bei seinem Treffen in Laeken am 14./15. Dezember 2001 setzte der Europäische Rat zur Vorbereitung der für 2003/2004 vorgesehenen Regierungskonferenz einen Konvent zur Reform der Europäischen Union unter starker Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente ein.
|

 |
Quellentext
 |
 |
 |
 |
Der Weg der EU-Reformen 2000 bis 2006
- Dezember 2000: Vertrag von Nizza mit der "Erklärung zur Zukunft der EU" als neuem Reformauftrag.
- Dezember 2001: Beschluss des Europäischen Rats im belgischen Laeken zur Einsetzung eines Konvents zur Zukunft der EU mit dem Ziel, einen Verfassungsvertrag auszuarbeiten.
- Februar 2002 bis Juli 2003: Ausarbeitung des Entwurfs für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa durch den Konvent zur Zukunft der Europäischen Union mit weit reichenden Änderungen des bestehenden gemeinsamen Besitzstandes.
- September 2003 bis Juni 2004: Befassung der Konferenz der EU-Regierungsvertreter mit dem Verfassungsvertrag.
- 29. Oktober 2004: Feierliche Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für Europa in Rom durch die EU-Staats- und Regierungschefs.
- Oktober 2006: Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags sollte in allen 25 EU-Staaten abgeschlossen sein. Dieser Zeitplan kann nicht eingehalten werden.
- Juni 2007: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft legt einen detaillierten Fahrplan vor, wie der Verfassungsvertrag bis zur Europawahl im Juni 2009 verwirklicht werden kann.
Otto Schmuck
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
 |
10. Februar 2012
 |
 |
 |
Dossier |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Die Europäische Union
Für viele ist die EU ein fremdes Gebilde. Dabei wird sie immer wichtiger. Das Dossier bietet einen lexikalischen Überblick: Warum gibt es die Union der 27? Wer macht was in der EU? Und wie sieht die Zukunft aus? |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|