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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 29-30/2002)
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Armut und soziale Ausgrenzung im europäischen Kontext |

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Politische Ziele, Konzepte und vergleichende empirische Analysen Petra Böhnke
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II. Armut und soziale Ausgrenzung im Kontext europäischer Politik |
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Seit Mitte der siebziger Jahre widmet sich die Europäische Union explizit der Bekämpfung von Armut mit mehreren Programmen, die zu Forschungs- und sozialpolitischen Koordinierungszwecken aufgelegt wurden. Im ersten (1975 - 1980) und zweiten (1984 - 1988) Armutsbekämpfungsprogramm ging es vornehmlich um Armutsdefinitionen sowie um vergleichende Analysen politischer Maßnahmen, gegen Armut. Ungenügendes Einkommen als Grundlage für eine Armutsanalyse stand dabei im Vordergrund, obwohl die schon damals etablierte und auch heute noch gebräuchliche Armutsdefinition auf einem pluralistischen Armutsbegriff basiert. Danach gelten diejenigen Einzelpersonen, Familien und Personengruppen als arm, " ... die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist"
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Erst im dritten Armutsprogramm (1989 - 1994) wurde die Beschränkung auf finanzielle Ressourcen aufgeweicht und zusätzlich der mehrdimensionale Charakter von Armut sowie Integrationsdefizite berücksichtigt. Im Zuge dieser Entwicklung kam es auch zu einem Austausch zentraler Begrifflichkeiten. Nicht mehr allein von Armut war die Rede - die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung gelangte ins Zentrum europäischer Grundsatzdokumente und sozialpolitischer Überlegungen.
Dahinter mögen politische Interessen einzelner Mitgliedsstaaten gestanden haben; mit dem veränderten Vokabular wird jedoch auch einer deutlich verschobenen Perspektive auf soziale Benachteiligungen Ausdruck verliehen. Bis dahin dominierten primär Ressourcenmangel und Verteilungsprobleme das Verständnis von Armut. Die vor allem in Frankreich beheimatete Debatte um "exclusion sociale" hat diese Perspektive auf soziale Notlagen ergänzt: Der Fokus liegt nun auf umfassenden gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten, die neben einem gesicherten Ressourcenzugang auch politische Machtteilhabe und Partizipationschancen umfassen.
Im März 2000 einigte sich der Europäische Rat in Lissabon auf eine Zehn-Jahres-Strategie zur Herstellung sozialen Zusammenhalts in Europa, die u. a. die Stärkung des europäischen Sozialmodells und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung umfasst. Im Vordergrund stehen dabei zunächst Datensammlungen und Dokumentationen, denn obwohl sich die Rede von den Gefahren sozialer Ausgrenzung breit durchgesetzt hat, gibt es nur wenig empirisches Material, das man zur Unterstützung dieser Behauptungen heranziehen könnte. Im Auftrag der belgischen EU-Präsidentschaft ist die Indikatorensuche vorangetrieben worden, um zu einer vergleichenden Dokumentation von Ausgrenzungsrisiken zu kommen. Geeinigt hat man sich auf ein Set von 18 Indikatoren, die jedoch erneut ein großes Schwergewicht auf den monetären Ressourcenbereich legen. Darüber hinaus sollen Defizite im Bildungs- und Wohnbereich, bei der Teilnahme am Erwerbsleben und der Gesundheitszustand erfasst werden. Zu den Zielvorgaben der Zehn-Jahres-Strategie gehört auch die Erstellung nationaler Aktionspläne.
Mit den geschilderten Anstrengungen, die europäische Debatte um Ausgrenzungsrisiken anzukurbeln, soll nicht zuletzt die Etablierung gemeinsam geteilter sozialer Rechte vorangebracht und auf einen Konsens über sozialpolitische Rahmenbedingungen gedrängt werden. Auch äußert sich darin die deutliche Notwendigkeit, ressortübergreifende Politik zur Bekämpfung sozialer Notlagen anzustoßen, bspw. Armutspolitik nicht ohne Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Im Mittelpunkt der Absichtserklärungen für eine Politik gegen soziale Ausgrenzung bis 2003 steht denn auch die effizientere Förderung der Arbeitsmarkteingliederung.
Für die politische Reformdiskussion hat die Debatte um Formen sozialer Ausgrenzung also durchaus ihre Berechtigung: Partizipation und Gerechtigkeit bekommen einen höheren Stellenwert; außerdem birgt sie eine beträchtliche skandalisierende Funktion. Kritisch kann hingegen eingewendet werden, dass es sich lediglich um ein neues Vokabular für altbekannte Probleme handelt, welches darüber hinaus so allgemein, vage und vordergründig dramatisierend ist, dass es für keinerlei konkrete Aussagen, geschweige denn sozialpolitische Konsequenzen taugt. |
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10. Februar 2012
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