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Informationen zur politischen Bildung - aktuell

Europapolitik der Bundesrepublik


Inhalt

Einleitung

Veränderungen nach der Wiedervereinigung

Öffentlichkeit und europäische Integration

Resumee

Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den Gründungsmitgliedern der (west-)europäischen Organisationen, da sie im Integrationsprozeß neben großem ökonomischen Gewinn eine gute Möglichkeit zur Erringung der Gleichberechtigung und Souveränität erblickte. Gemeinsam war den am Integrationsprozeß beteiligten Staaten das Ziel, Frieden und Freiheit in Europa zu sichern. Mit Hilfe integrierter europäischer Gemeinschaften sollte sowohl das politische als auch das wirtschaftliche Potential durch Einbindung unter Kontrolle gehalten werden; eine politische Philosophie, die sowohl bei Deutschlands Nachbarn als auch in Deutschland auf fruchtbaren Boden stieß. So wurde 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und der Bundesrepublik mit dem Ziel gegründet, alle Zölle, Kontingente, Sondertarife im Bereich von Kohle und Stahl abzubauen. Die EGKS bildete die Grundlage für die Aussöhnung Deutschlands mit Frankreich. Eine supranationale, also eine von den Nationalstaaten unabhängige europäische Behörde, verwaltete die damals als Schlüsselbereich angesehene Kohle- und Stahlindustrie. Diese Zusammenarbeit verringerte das Mißtrauen zwischen Frankreich und Deutschland.

1957 folgten die Gründungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Die EWG verfolgte das Ziel, einen gemeinsamen Markt mit einer Zollunion zu realisieren sowie bestimmte Politiken (Landwirtschafts-, Handels- und Verkehrspolitik) zu vergemeinschaften. Die Bundesrepublik hatte an der EWG das allergrößte Interesse, öffneten die Bestimmungen der EWG-Gründungsverträge von Rom vor allem für die deutsche exportorientierte Industrie die bedeutsamen Märkte der Nachbarn. Doch auch die bisherigen politischen Erfolge – Frieden, Gleichberechtigung, Souveränität – konnten weiter ausgebaut werden. Im weiteren Integrationsprozeß erwies sich die Bundesrepublik Deutschland als ein besonders aktiver Partner.

Die Bundesrepublik hat durch die EG-Mitgliedschaft erheblich profitiert. Ohne die Mitgliedschaft in den europäischen Organisationen wäre der rasche wirtschaftliche Aufstieg nicht möglich gewesen. Mit dieser Mitgliedschaft erhielt der neugegründete Staat sowohl die Gleichberechtigung als auch die Souveränität. Die Übertragung von Teilbereichen nationaler Souveränität auf die neuen Europäischen Gemeinschaften durch die einzelnen Staaten führte zu gemeinsam ausgeübten Kompetenzen gleichberechtigter Partner in den europäischen Organisationen. Mit Hilfe dieser Politik steigerte der junge deutsche Staat paradoxerweise seine Souveränität mit fortschreitender Integration; je mehr Kompetenzen auf die Gemeinschaft übertragen wurden und je mehr sich die Bundesrepublik als Partner bewährte, desto mehr politischen Einfluß und Selbständigkeit bekam sie. Allerdings vertiefte sich zugleich die deutsche Spaltung.

Durch die Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften sicherte sich die BRD wirtschaftliche Sicherheit. Elemente zum Erhalt wirtschaftlicher Sicherheit sind Wachstums-, Beschäftigungs-, Preis-, Konjunktur- und Währungspolitik, die aufgrund der hohen Verflechtung nicht mehr national handhabbar sind. Hier bietet die EU, zum Teil erst in Ansätzen, eine gute Möglichkeit, den Gefährdungen durch Kooperation erfolgreich entgegenzutreten.

Als rohstoffarmes Land ist Deutschland auch nach der Wiedervereinigung auf eine ausreichende Versorgung mit Rohstoffen angewiesen, die es mit Hilfe der EG/EU aufgrund seiner besseren Position als überragender internationaler Wirtschaftsakteur besser erreichen kann. Auch hat sich der Stellenwert und damit das weltpolitische Gewicht der Bundesrepublik durch die EG/EU-Mitgliedschaft erhöht. Deutschlands starke Position in der internationalen Politik, insbesondere im internationalen Wirtschaftssystem, ist erst durch die Mitgliedschaft in den europäischen Organisationen ermöglicht worden. Zwar führte diese Mitgliedschaft formal zu Autonomieverlust und einer Einschränkung des außenpolitischen Handlungsspielraums, aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaften wie auch der NATO erhielt die Bundesrepublik eine größere Handlungsfreiheit.

Außerordentlich bedeutsam war die EG und ist die EU als Exportmarkt. Der Anteil des innergemeinschaftlichen Exports am Gesamtexport der Bundesrepublik stieg von circa einem Drittel im Jahr 1958 auf 63 Prozent im Jahr 1998. Da Deutschland, absolut gesehen, am meisten in die EU-Staaten exportiert, erlangt es durch die Zollfreiheit innerhalb der EU die größten Vorteile aller EU-Staaten.

Schließlich stellte sich die EG als eine "Sicherheitsgemeinschaft" dar, was insbesondere für einen Staat, der am Rande des westlichen Systems und an der Grenze zum Ostblock lag (einschließlich der Exklave Berlin), von kaum zu unterschätzender Bedeutung war. Der wichtigste Vorteil der Integration liegt in der Sicherung des Friedens. Eine herausragende Leistung der EG/EU besteht vor dem Hintergrund der Vergangenheit darin, daß sie verläßlich Frieden zwischen ihren Mitgliedstaaten hergestellt hat und daß auch in den Gesellschaften der Mitgliedstaaten gedanklich die Möglichkeit von Kriegen zwischen EU-Staaten ausgeschlossen wird. In der Gemeinschaft auftretende Konflikte werden auf dem Verhandlungswege politisch ausgeräumt. Sollte auf diese Weise keine Lösung gefunden werden, wird der Europäische Gerichtshof angerufen, dessen Urteile als bindend von den Akteuren akzeptiert werden.
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10. Februar 2012
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