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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 42-43/2009)

Copyright und Rechtemanagement im Netz


Michael Roesler-Graichen
Inhalt

Einleitung

Technische Schutzmaßnahmen

Kampf gegen Piraterie

Google Book Settlement als Präzedenzfall

Anpassung des Urheberrechts

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Einleitung
Für die Buchindustrie scheinen sich derzeit Prozesse zu wiederholen, welche die Musikindustrie bereits seit einem Jahrzehnt erlebt: Das Internet und neue Lesetechnologien wie die E-Book-Lesegeräte sorgen für eine Verbreitung von Inhalten, die sich urheberrechtlich kaum kontrollieren lässt, bisherige Geschäftsmodelle bedroht (oder zu bedrohen scheint) und die Frage aufwirft, wie ein effektiver Schutz geistigen Eigentums im Internetzeitalter aussehen könnte. Spektakuläre Fälle von Online-Piraterie - wie jüngst bei der Filesharing-Plattform The Pirate Bay - rufen nicht nur Ermittler und Gerichte auf den Plan, sondern lösen auch gesetzgeberische Initiativen aus: Das vor wenigen Wochen von der französischen Nationalversammlung verabschiedete Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (in Frankreich meist als Loi Hadopi bezeichnet) sieht Geldbußen für den wiederholten illegalen Download von digitalen Büchern und anderen Inhalten vor.

Zur Person
Michael Roesler-Graichen
Dr. phil., geb. 1958; Literaturwissenschaftler und Journalist; Fachredakteur beim "Börsenblatt. Wochenmagazin für den deutschen Buchhandel", Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt/Main.
E-Mail: m.roesler-graichen@mvb-online.de

Doch mit Sicherheitstechnologie und gesetzlicher Eindämmung allein lässt sich nicht klären, wie der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Netz künftig auszusehen hat. Die Auseinandersetzung um den Google-Buchsuche-Vergleich in den USA, der weitreichende Konsequenzen auch für alle nichtamerikanischen und eben auch europäischen Rechteinhaber hat, zeigt, dass internationale Absprachen und Verträge nötig sind, um das Urheberrecht im World Wide Web zu sichern und Verwertungsmonopole zu verhindern.

Gleichzeitig kann sich die Buchbranche - ebenso wenig wie die Autoren, deren Rechte durch die Verlage wahrgenommen werden - nicht dauerhaft einer Diskussion verschließen, an deren Ende eine Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des Internets steht. Wie auch immer diese Fortentwicklung aussehen mag: Es muss sichergestellt sein, dass die kreative Leistung, die den Urheberrechtsschutz erst begründet, im Kern unangetastet bleibt, und dass die Verlage, welche die Rechte von Autoren verwerten, dies ohne existenzgefährdende Verluste tun können. Für die Verlage wird es vor allem darauf ankommen, attraktive Geschäftsmodelle zu schaffen, die der "Gratismentalität" im Netz und dem Sog der illegalen Content-Plattformen entgegenwirken. Ob die vor der Bundestagswahl kontrovers diskutierte Kultur-Flatrate eine Lösung darstellen kann, oder ob Content-Angebote, die kostenlos im Volltext präsentierte Bücher mit zahlungspflichtigen Services kombinieren, die richtige Antwort sind, wird sich in den kommenden Jahren herausstellen. Es kann jedenfalls weder im Sinne der Rechteinhaber noch der Konsumenten noch von Aggregatoren wie Google sein, Inhalte nur noch kostenlos zu präsentieren. Dies würde à la longue den Strom der Kreativität auf Autoren- und Künstlerseite zum Versiegen bringen und eine Recyclingkultur entstehen lassen, an deren Ende die Entropie des Internets stünde.
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10. Februar 2012
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