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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 40-41/2008)

Aktivieren als Form sozialer Kontrolle


Olaf Behrend
Inhalt

Einleitung

Arbeitsverwaltungen und soziale Kontrolle

Gesetzesvorgaben

Zur Vermittlungskonstellation

Aktivierende Gespräche

Maßnahmen

Postpolitische Reziprozität

Fazit

Aktivierende Gespräche
Aus Sicht der meisten Arbeitslosen ist Stellenvermitteln die zentrale Aufgabe der Arbeitsverwaltungen und zugleich deren Legitimation. Diese naheliegende Praxis tritt allerdings empirisch vor allem in den wirtschaftlich schwächeren Regionen mit hohen Arbeitslosenquoten - aber eben nicht nur dort - in den Hintergrund. So schildert Herr Bracht,[4] ein ARGE-Vermittler aus dem Rheinland: es "... kommen halt sehr viele Leute mit der ganz naiven Frage Haben Sie 'nen Job für mich? auf mich zu" (2_ARGE_10, 557).[5]

Logisch betrachtet stellt sich die Frage, was denn in den Arbeitsverwaltungen stattdessen passiert. Die einfache und weitreichende Antwort lautet: Aktivierung. Aktiviert wird in den Gesprächen zwischen Arbeitsvermittler und "Kunde". Die Gespräche erfolgen im Normalfall nur noch nach einer Terminierung. Dadurch stehen die Verwaltungsmitarbeiter nicht mehr unter dem Zeitdruck "voller Flure". Die Gespräche fallen entsprechend deutlich länger und intensiver aus. Die befragten Arbeitsvermittler und Arbeitslosen schätzen die neuen Gespräche weitgehend als angenehm und persönlich ein.

Für die richtige Haltung der "Kunden" in den Gesprächen - gerade auch angesichts der oben erwähnten "naiven Frage" - bedürfe es seitens der "Kunden" folgender fundamentaler Einsicht, wie sie Herr Lamberti, Arbeitsvermittler aus einer ARGE in Süddeutschland, formuliert: "Ich denke, das ist nicht nur bei uns so, sondern das ist ja immer so, wenn Sie sich vorstellen, wenn Sie nicht selber etwas wollen, dann passiert gar nichts. Also wenn ich nicht selbst in mir den Willen habe, hier von uns weg zu kommen, zu sagen: Also am liebsten möchte ich mit denen hier nichts zu tun haben, wenn das nicht in mir ist, dann wird das einfach nicht klappen, und ich will ihnen helfen eigentlich sozusagen das Drumherum zu schaffen damit sie das eben alles haben, aber den Willen den kann ich ihnen nicht einbläuen." (2006 6ARGE_3, 335 - 345)

Die Beschäftigung wird hier zu einer vom Willen der Arbeitslosen abhängigen Leistung. Die Arbeitsverwaltung könne dafür nur günstige oder weniger günstige Rahmenbedingungen (Stellenangebote, Mobilitätshilfe, Zuschüsse für Arbeitgeber) bereitstellen, es seien die Arbeitslosen selbst, die aus diesen etwas machen müssten. Gelingt ihnen das, kann sich Herr Lamberti mit ihnen freuen ("das ist so, wie wenn ich eigentlich ein' Sektkorken dann aufmachen könnte" [359f.]). Schaffen sie es nicht, dann war vermutlich der Wille nicht groß genug. Was bis hierher als Binsenweisheit der ökonomischen Eigenständigkeit daherkommt, gibt sich nur bei genauer Lektüre als etwas ganz anderes zu erkennen. Denn die objektive Situation auf dem Arbeitsmarkt spielt hier keine Rolle mehr: Arbeit zu finden wird subjektiviert.[6] Vergleichbare Aussagen finden wir in fast allen Interviews mit Arbeitsvermittlern.

Im Kontext des gesetzlichen Ziels Aktivierung bekommen die Gespräche eine latente aber doch deutlich rekonstruierbare Funktion: Die Arbeitsvermittler erarbeiten in den Gesprächen nach und nach eine rationale, teilweise empathische, meist pädagogisch inspirierte Kooperation mit den "Kunden", die dazu dient, Arbeit, ein objektives gesellschaftliches Verhältnis, primär zu subjektiveren (was die Verantwortung für die Arbeitslosigkeit einschließt), den "Kunden" zur Übernahme dieser Verantwortung und zu entsprechenden Gegenmaßnahmen zu aktivieren und daraufhin weit reichende Veränderungen der Leben der "Kunden", möglichst im Konsens mit ihnen, durchzusetzen. Herr Schadow aus einer ARGE in Sachsen-Anhalt berichtet exemplarisch, welche aktiven Veränderungen er von seinen "Kunden" im Gespräch fordert: "Sie müssen mal die Sichtweise (...) in andere Richtungen lenken, nicht nur in Ihrem eigentlich erlernten Beruf, das ist zu speziell, auch mal nach rechts und links schauen, was man noch mit nutzen könnte. Was würden Sie sich denn zutrauen, wo Sie noch arbeiten können zum Beispiel." (9_ARGE_1, 1447 - 1456)

Herr Schadow fordert damit - ganz im Sinne des Gesetzes - seine "Kunden" auf, ihre Berufsbiographie aufzugeben bzw. den neuen Bedingungen anzupassen.

Neben dieser biographischen Mobilität (und der offenkundigen, hier aus Platzgründen nicht erläuterten räumlichen Mobilität[7]) fordern Arbeitsvermittler gemäß der Gesetzeslage von ihren "Kunden" oft auch die Bereitschaft zur Abwärtsmobilität bezüglich des Einkommens, wie Frau Auerbach aus einer süddeutschen ARGE schildert: "Oft habe ich das Gefühl, dass die Gehaltsforderungen des Arbeitgebers und die des Arbeitslosen nicht übereinstimmen. Hab ich sehr oft, dass ich an Rücklauf hab, wo drauf steht, ich habe dem Kunden so und soviel Euro pro Stunde geboten, der Kunde will aber für mich nur für zehn Euro die Stunde arbeiten, weil sonst reicht ihm das nicht, sonst kommt er nicht klar. Und da hat der Kunde ein Arbeitsangebot aus dem Grund abgelehnt. Das ist genau der gleiche Sanktionstatbestand, wie wenn er gar nicht hingeht, weil die Begründung: ich verdien zu wenig zählt bei uns in der ARGE nicht. Weil man kann weiterhin Arbeitslosengeld zwei aufstockend bekommen, wenn der Bedarf nicht abgedeckt ist durch ein geringes Einkommen. Und jeder Kunde soll auf seinen Füßen stehen und wenn er nur zu hundert Euro auf seinen eigenen Füßen steht und wir den Rest bezahlen müssen. Aber er tut was und er kann beweisen, dass es ihm ernst ist." (1_ARGE_2, 1089 - 1103)

Hier ist nun, ebenfalls exemplarisch, der materielle Kern der Reformen abgreifbar, nämlich die Abschaffung der alten statuserhaltenden Arbeitslosenhilfe durch das ALG II, das politisch primär eine Sicherung des Lebensunterhaltes darstellt. Die Aktivierung beschränkt sich dabei nicht auf die Annahme des Arbeitsangebotes. Es geht zentral um die innere Haltung des "Kunden", die maßgeblich dafür ist, sich das Angebot zu Eigen zu machen ("... und er kann beweisen, dass es ihm ernst ist"). Man muss sich vor Augen führen: Diese Fokussierung auf die Haltung geht nicht zwingend mit der Durchsetzung einer neuen Gesetzesnorm einher, da man die Einhaltung von Gesetzen allein anhand der konkreten Handlungen kontrollieren und ggf. Verstöße sanktionieren kann. Diese Fokussierung auf die Haltung entspricht nicht mehr der althergebrachten Durchsetzung eines Gesetzes, gemäß der Verstöße sanktioniert wurden. Diese Neuerung macht im Kern die Aktivierung der Bürger gemäß der neuen Sozialgesetzgebung aus. Rechtssoziologisch kann man diesen massiven Wandel dahingehend charakterisieren, dass an Stelle der Definition von Grenzen positive Normbestimmungen der richtigen Haltung und Handlung der Bürger getreten sind. Die Überprüfung der richtigen Haltung der "Kunden" gegenüber Arbeit erfolgt dann vor allem anhand von Maßnahmen.
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15. März 2010
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Editorial
Arbeitslosigkeit als zentrale Dimension sozialer Ungleichheit - Essay
Arbeit, Arbeitslosigkeit und soziale Integration
Aktivieren als Form sozialer Kontrolle
Arbeitslosigkeit: Was wir aus psychologischer Perspektive wissen und was wir tun können - Essay
Psychosoziale Folgen von Erwerbslosigkeit - Interventions-
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