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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 33-34/2002)

Supranationaler Reformimpuls versus mitgliedstaatliche Beharrlichkeit


Europäische Rechtsentwicklung und Gleichstellung
Sabine Berghahn
Inhalt

I. Einleitung

II. Die Anfänge der Schaffung europäischer Rechtsnormen zur Förderung von Chancengleichheit

III. Schaffung von Rechtsansprüchen gegen Diskriminierung durch die europäische Rechtsentwicklung

IV. Das Recht ist der Praxis in den Mitgliedstaaten noch immer voraus

V. "Mittelbare Diskriminierung" - eine Rechtsfigur mit großem Potenzial

VI. Ausblick

I. Einleitung
Bei der Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben nimmt Deutschland in Europa nur einen Platz im Mittelfeld ein. Die Frauenerwerbsquote, d. h. der Anteil der erwerbstätigen und der arbeitslosen Frauen an den Frauen zwischen 15 und 64 Jahren, betrug im Jahre 2000 64,8 Prozent. [1] Dieser Wert lag zwar etwas über dem europäischen Durchschnitt, dennoch sind einige europäische Staaten der Bundesrepublik deutlich voraus, wenn es um die Frauenerwerbstätigkeit geht. Großbritannien hat eine um etliche Prozentpunkte höhere Frauenerwerbsquote, und in den skandinavischen Ländern stehen zwischen 70 bis 80 Prozent der Frauen im Erwerbsleben, auch die Beschäftigungsquoten sind jeweils höher. [2] Die geringere Erwerbsbeteiligung deutscher Frauen hängt mit dem noch immer hohen Verbreitungsgrad des so genannten "männ-lichen Ernährermodells" [3] zusammen, jedenfalls im Westteil der Republik.

Zur Person
Sabine Berghahn
Dr. jur., geb. 1952; Privatdozentin am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.

Anschrift: FU, FB Politik- und Sozialwissenschaften, Ihnestr. 22, 14195 Berlin.
E-Mail: Berghahn@zedat.fu-berlin.de

Zahlreiche Veröffentlichungen zu "gender-rechtlichen" Themen sowie Verfassungs-, Sozial- und Familienpolitik.

Aber auch wenn Frauen in Deutschland einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind die Bedingungen ihrer Teilnahme am Erwerbsleben im Durchschnitt erheblich nachteiliger ausgestaltet als die von Männern. Teilzeitarbeit, häufig mit geringer Stundenzahl, geringeres Entgelt für gleiche oder gleichartige Arbeit, Einsatz unterhalb der erworbenen Qualifikation, geringe Aufstiegsmöglichkeiten, vielfältige Arbeitsplatzrisiken und nicht selten die sexuelle Belästigung - dies sind Kennzeichen weiblicher Arbeitsmarktteilhabe, von den Sicherungsnachteilen bei Alleinerziehenden, Geschiedenen und im Alter ganz zu schweigen. [4]

Der europäische Vergleich zeigt jedoch, dass Deutschland mit seinem unbefriedigenden Stand der faktischen Gleichstellung nicht allein am Pranger steht, denn auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - auszunehmen sind hier nur die skandinavischen Staaten - erreichen die Quantität und Qualität der weiblichen Berufs- und Erwerbsteilhabe bei weitem nicht den Zustand, den man als verwirklichte Chancengleichheit von Frauen und Männern oder gar als Gleichheit der sozialen Ergebnisse bezeichnen könnte. So betrug im Jahre 2000 die Beschäftigungsrate von Frauen in der EU nur 54 Prozent, während Männer einen Wert von 72,5 Prozent aufwiesen. Die Arbeitslosenquote der Frauen belief sich auf 9,3 Prozent, die der Männer betrug dagegen nur 6,8 Prozent. Auch europaweit verdienen Frauen weniger als Männer, im Jahre 1998 waren es durchschnittlich nur 84 Prozent des männlichen Stundenlohns. [5] 33 Prozent der beschäftigten Frauen arbeiteten in Teilzeit, bei den Männern waren es nur 6 Prozent; deutlich mehr Frauen als Männer sind in "atypischen" oder "prekären" Arbeitsformen zu finden. In leitenden Positionen arbeiteten 1998 lediglich 6 Prozent der erwerbstätigen Frauen, aber 10 Prozent der Männer. [6]

Das hier gezeichnete düstere Bild sollte jedoch nicht den Blick auf die Fortschritte verstellen, die in den letzten dreißig Jahren zu verzeichnen waren, sowohl in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als auch in der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich in erster Linie um Rechtsfortschritte. So wurden in dieser Zeitspanne auf der Ebene der Rechtsnormen hier wie dort gravierende Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen abgebaut, die Reformen stellten weitgehend formale Chancengleichheit für Frauen in den Rechtsordnungen her. Ein wesentlicher Motor des Fortschritts war und ist die supranationale Rechtsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union, [7] herbeigeführt durch Europäische Richtlinien (= Direktiven) zur Verwirklichung von Chancengleichheit für Frauen und Männer und durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Diese Dynamik lässt sich mit der These zusammenfassen, dass die Geschlechtergleichstellung in den meisten europäischen Ländern nicht den heutigen Stand erreicht hätte, wenn die Staaten sich selbst überlassen geblieben wären und nicht auf den externen Zwang zur egalisierenden Modernisierung ihres Rechts hätten reagieren müssen. Dies gilt in besonderem Maße für das Erwerbsleben und für die Bundesrepublik Deutschland.

Im Folgenden sollen daher einige Eckpunkte der europäischen Rechtsentwicklung im Arbeitsrecht und ihre Einflusswirkung auf die bundesdeutsche Situation dargestellt werden, anschließend wird den Fragen nachgegangen, warum der Prozess der Gleichstellung durch Recht dennoch so langwierig verläuft und welche Potenziale des europäischen Rechts noch besser ausgeschöpft werden könnten.
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10. Februar 2012
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Geschlechter-
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Zwischen den Geschlechtern
"Managing Gender"
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