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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 31/2008)
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Corporate-Citizenship- Forschung in Deutschland |

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Judith Polterauer
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Erste Begriffserläuterungen |
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Inhaltlich kristallisieren sich zur Erläuterung dieser beiden Referenzpunkte zwei Unterscheidungsdimensionen heraus. Im Grad der Freiwilligkeit bzw. der Verpflichtung sowie im Bezug von Engagement und Verantwortung zur direkten unternehmerischen Tätigkeit ("Kerngeschäft") scheinen Abgrenzungsmöglichkeiten zu liegen.
Unter Corporate Citizenship wird demzufolge vor allem das freiwillige gesellschaftliche Engagement verstanden, das zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen soll. Nicht als Bürgerengagement versteht man deswegen die berufsbezogene Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten, Arbeitszeitregelungen, die den im Unternehmen beschäftigten Eltern eine Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit ermöglichen, oder die Einhaltung von Qualitäts-, Umwelt- oder Sozialstandards bei Produktionsprozessen, da diese Aktivitäten unmittelbar zur Erfüllung des Unternehmenszwecks beitragen. Die berufsbezogene Weiterbildung erhöht vor allem die Produktivität der Beschäftigten, und familienfreundliche Arbeitszeiten ermöglichen eine Bindung qualifizierten Personals an das Unternehmen. Obwohl die Einhaltung von Standards, die häufig auf Selbstverpflichtungserklärungen von Unternehmen basieren und damit keine rechtliche Bindung enthalten oder schlichtweg nicht kontrolliert werden können, bis zu einem gewissen Maße als "freiwillig" verstanden werden können, sind bestimmte gesellschaftliche Erwartungen an das Unternehmensverhalten gebunden. Diese zu erfüllen wird eher der gesellschaftlichen Verantwortung als dem bürgerschaftlichen Engagement zugeschrieben. Die Freiwilligkeit ist hier insofern eingeschränkt, als Unternehmen den Handlungsbereich und die Handlungsform nicht frei wählen können, denn die Einhaltung von Sozialstandards und Umweltstandards stellen keine Alternativen dar, sondern werden beide gesellschaftlich erwartet.
Die Diskussion um Corporate Citizenship als bürgerschaftliches Engagement von Unternehmen dagegen betont stärker das gesellschaftliche Gemeinwohl bzw. die Gemeinnützigkeit und überlässt dem Unternehmen eine größere Wahlfreiheit und in diesem Sinne auch Freiwilligkeit des Engagements. Engagiert sich also ein Unternehmen nicht nur im Rahmen von betriebsinternen Regelungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern fördert es auch gemeinwesenweit ein modernes Verständnis der Rollenaufteilung zwischen Männern und Frauen, könnte man dies als emanzipatorisches Engagement im Sinne von Corporate Citizenship verstehen. Um zu betonen, dass es dabei weniger um Mildtätigkeit, sondern um Gesellschaftsgestaltung geht, wird von einigen Autoren auch der Begriff des gesellschaftspolitischen Engagements verwandt und damit auch auf die Nähe zum gesellschaftlichen Lobbying verwiesen. Empirisch und theoretisch ungeklärt ist allerdings die Beziehung beider Konzepte zueinander, denn möglicherweise werden Unternehmen nur dann als "Corporate Citizens" akzeptiert, wenn sie sich im engeren Sinne verantwortlich verhalten. |
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Wirtschaft
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