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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 38/2009)

Große Koalition: Durchregiert oder im institutionellen Dickicht verheddert?


Reimut Zohlnhöfer
Inhalt

Einleitung

Reformbilanz der Großen Koalition

Im institutionellen Dickicht

Machtbeschränkung und Reformhemmung

Fazit

Einleitung
In der Bundesrepublik wird eine Große Koalition stets als demokratischer Sonderfall interpretiert. Die große Mehrheit, auf die sich eine solche Regierung im Bundestag stützen kann, wird zuweilen als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen, weil die Opposition zu schwach sei. Zugleich wurde gelegentlich erwartet, dass nur eine Koalition aus den beiden Volksparteien in der Lage sei, die notwendigen Strukturreformen vom Föderalismus bis zu den Sozialversicherungssystemen anzugehen.

Zur Person
Reimut Zohlnhöfer
Dr. rer. pol., geb. 1972; Professor für Politikwissenschaft, insbesondere international vergleichende Politikfeldanalyse, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Feldkirchenstraße 21, 96045 Bamberg.
E-Mail: reimut.zohlnhoefer@uni-bamberg.de

Im Folgenden sollen beide Erwartungen auf ihre empirische Richtigkeit hin untersucht werden. Erstens soll der Frage nachgegangen werden, ob es der Großen Koalition mit ihrem Sitzanteil im Bundestag von über 72 Prozent und einem Bundesrat, in dem keine Länderregierung vertreten war, der nicht mindestens einer der Koalitionspartner angehörte, gelungen ist, weitreichende Reformen durchzusetzen und die Strukturprobleme der Bundesrepublik anzugehen. Hat sich die Große Koalition also als "Koalition der neuen Möglichkeiten" erwiesen, die Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung angekündigt hatte? Und zweitens: Konnte die Große Koalition tatsächlich, wie von verschiedenen Beobachtern gefürchtet oder erhofft, "durchregieren", ohne sich im institutionellen Dickicht zu verheddern? Nach einem knappen Überblick über die Reformtätigkeit der Großen Koalition werden daher die einzelnen Institutionen - Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident - daraufhin untersucht, inwieweit sie auch für die Große Koalition relevant waren. Abschließend sollen dann die Grenzen des Verselbständigungs-, aber auch des Gestaltungsspielraums diskutiert werden, die innerhalb der Koalition selbst angesiedelt sind.
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10. Februar 2012
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