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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 24-25/2008)

"Störfall Kind": Frauen in der Planungsfalle


Elisabeth Beck-Gernsheim
Inhalt

Einleitung

Blick zurück: Es war einmal ... vor 50 Jahren

Auf dem Weg in die Gegenwart

Welche Zukunft?

Blick zurück: Es war einmal ... vor 50 Jahren
Der erste Familienminister: Franz Josef Würmeling war der erste Familienminister der jungen Bundesrepublik, amtierend von 1953 bis 1962, Christdemokrat und Vater von fünf Kindern. In seinen Reden und Schriften zeigt sich exemplarisch ein konservativ ausgerichteter Zeitgeist, geleitet vom Glauben an eine naturgegebene Ordnung:[1] Der Frau ist die Aufgabe der "Selbsthingabe und Selbstverleugnung" zugewiesen , ein Dienst an "höheren Zielen": Fürsorge für Mann und Kinder. Dementsprechend wird auch Gleichberechtigung verstanden: als Prinzip der Demokratie abstrakt und grundsätzlich bejaht, aber entschieden zurückgewiesen, wo immer sich damit ein Anspruch verbindet, die bestehende Geschlechterordnung zu verändern. Solche Vorstellungen seien nicht nur fehlgeleitet, sie entsprächen, so Würmeling in einer Bundestagsdebatte zum Thema Gleichberechtigung und Familienpolitik, auch nicht dem inneren Wollen der Frauen: "Ich glaube kaum, dass irgendeine Frau und Mutter eine formale Gleichberechtigung, wie sie von einigen Seiten gefordert wird, überhaupt will."[2] Als fehlgeleitet gilt daher auch das Gleichberechtigungsgesetz der DDR, das verheirateten Frauen explizit ein Recht auf eigene Berufstätigkeit zuspricht: Das, so Würmeling, ist "eine Gleichberechtigung, vor der wir uns und unsere Frauen bewahren wollen", ein Irrdenken, weil es den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau isoliere von Wesen und Würde der Frau und von der naturgegebenen Ordnungsnorm der Ehe und Familie. Als eine Gefährdung der Gesellschaft sieht Würmeling alle Ansprüche, die in Konkurrenz zum Mutterberuf stehen:. "Mutterberuf ist Hauptberuf (...) und hat höheren Wert als jeder Erwerbberuf. Und niemand kann zwei Hauptberufe gleichzeitig ausfüllen". Deshalb sei Müttererwerbstätigkeit "erzwungenes Unheil",[3] dem mit aller Kraft entgegenzuwirken sei.

Leitbild Normalfamilie: Damit war der Minister ganz nah am Leitbild seiner Zeit. In den 1950er und 1960er Jahren gab es in den westlichen Industrieländern ein allgemein anerkanntes, angestrebtes Modell von Familie, das von den meisten Menschen auch tatsächlich praktiziert wurde. Diese Normalfamilie bestand aus erwachsenem Paar mit leiblichen Kindern; die Erwachsenen waren selbstverständlich verschiedenen Geschlechts, also Mann und Frau; sie waren verheiratet und sie blieben dies auch bis zum Tod; und zwischen den beiden bestand eine Arbeitsteilung dergestalt, dass der Mann, der "Ernährer", erwerbstätig war, während die Frau für Heim und Familie die Verantwortung trug.

Aus diesem Leitbild leitete sich das Skript des für Frauen vorgesehene Lebenslaufs ab. Die Stationen hießen, kurz zusammengefasst: "love - marriage - baby carriage". Also im ersten Akt Auftritt des Märchenprinzen und Begegnung der Herzen; im zweiten der standesamtlich und möglichst auch kirchlich besiegelte Bund; und dann im dritten Akt, als Krönung der Liebe, die gemeinsamen Kinder.

Wie verbreitet solche Leitbilder waren, zeigt eine empirische Untersuchung aus dem Jahr 1959.[4] Damals führte der Soziologe Norbert Schmidt-Relenberg eine Befragung unter Abiturientinnen durch, um deren Zukunftspläne zu erkunden, vor allem auch ihre Vorstellungen in Bezug auf Beruf und Familie. Das Ergebnis war von überraschender Eindeutigkeit: In den Zukunftsplänen der jungen Frauen dominierte ganz klar die Familie. Zwar gaben etwas mehr als die Hälfte der befragten jungen Frauen an, dass sie ein Studium aufnehmen wollten. Aber schon auf die Frage "Möchten Sie als verheiratete Frau berufstätig sein?" antworteten die meisten Befragten mit "Nein". Und auf die folgende Frage "Möchten Sie als Mutter von Kindern noch berufstätig sein?" antworteten fast alle Befragten (93 %) mit einem bedingungslosen Nein. Die zusammenfassende Diagnose lautet: Auch wenn diese jungen Frauen ein höheres Bildungszertifikat erworben haben, gilt ihnen dennoch "die Familie als der für die Frau zentrale Lebenswert", hinter dem "alle anderen Ziele und Werte (...) zurückstehen" müssen. Für sie ist selbstverständlich, dass verheiratete Frauen, und erst recht Frauen mit Kind(ern), nicht berufstätig sind. Nur eine einzige Ausnahme gibt es: Erlaubt ist Erwerbsarbeit dann, wenn sie im Dienst der Familie geschieht, um "im Notfalle die Familie materiell zu stützen und erhalten".
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10. Februar 2012
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