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Informationen zur politischen Bildung (Heft 163)
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Die europäischen Revolutionen 1848/49 |

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Einleitung
1848
Febr. Revolution in Paris: Ausrufung der Republik
März
Aufstände in vielen deutschen Einzelstaaten, Italien und Ungarn
18. 5.
Zusammentritt der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt
Juni
Niederwerfung des Pariser Arbeiteraufstandes
Okt.
Niederschlagung des radikal-demokratischen Aufstandes in Wien
1849 März
Verabschiedung der (kleindeutschen) Reichsverfassung; Friedrich Wilhelm IV. von Preußen zum deutschen Kaiser gewählt (Ablehnung der Wahl im April)
Mai
Zerschlagung von Aufständen zur Durchsetzung der Reichsverfassung in Sachsen, Baden und der Pfalz
Aug.
Kapitulation der ungarischen Unabhängigkeitsbewegung
1851
Staatsstreich Louis Napoleons (1852 als Napoleon III. "Kaiser der Franzosen")
In den 40er Jahren beherrschten drei Probleme die politische Szene:
- die Verfassungsfrage, die Forderung nach einem gerechten Ausgleich von monarchischer Autorität und Volkssouveränität;
- die nationale Frage, die Forderung nach nationaler Einheit und Unabhängigkeit, wo immer sie noch nicht bestand;
- die soziale Frage, die Forderung nach vollständiger Bauernbefreiung und sozialer Sicherung der freien Lohnarbeiter.
Frankreich
Zum dritten Mal ging die Welle der Revolutionen von Frankreich aus. Die Enttäuschung über die Unbeweglichkeit und Korruption des "Bürgerkönigtums", die Empörung über das Zensuswahlrecht und die Schwäche der königlichen Regierung führten im Februar 1848 zum schnellen Sturz der Monarchie und zur Ausrufung der Republik. In der provisorischen Regierung gewannen erstmals die Sozialisten starken Einfluss. Ihr bekanntester Vertreter, Louis Blanc, verkündete den Anspruch auf Arbeit als neues Bürgerrecht und betrieb die Einrichtung von Staatsfabriken ("Nationalwerkstätten"). Die Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung erbrachten jedoch eine bürgerliche Mehrheit, die alsbald die Nationalwerkstätten auflöste. Die Arbeiter setzten sich dagegen bewaffnet zur Wehr, wurden aber in blutigen Straßenkämpfen besiegt ("Junischlacht"). Der Schreck über diesen mit knapper Not überstandenen sozialistischen Aufstand verstärkte die Neigung des besitzenden Bürgertums, seine Sicherheit einer starken Regierungsgewalt anzuvertrauen.
Im Dezember 1848 wurde Louis Bonaparte, Neffe Napoleons I., zum Präsidenten der Republik gewählt; vier Jahre später war er als Napoleon III. Kaiser der Franzosen. Geschickt verstand er es, sich die Zustimmung der Bevölkerung zu sichern, indem er allen sozialen Schichten gefällig war: dem Besitzbürgertum durch eine liberale Wirtschaftspolitik, den Arbeitern durch Sozialschutzgesetze, der Armee durch eine forsche Außenpolitik, der Gesamtheit durch eine Verfassung, die kaum mehr als eine Fassade war. Die wiederholt durchgeführten Volksabstimmungen (Plebiszite) und die Übertragung der Gesetzgebung auf zwei Abgeordnetenkammern konnten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die staatliche Macht fast uneingeschränkt in der Hand des Kaisers lag. Die Schwäche dieser bonapartistischen Regierungsmethode war ihre Abhängigkeit vom äußeren Erfolg. Sobald er ausblieb, war das soziale Gleichgewicht bedroht und der Monarch genötigt, neuem Prestige nachzujagen. Das gab seinem Regime den Anstrich der Hektik und Demagogie.
März-Revolutionen
Die im März 1848 von Frankreich auf Deutschland überspringende revolutionäre Bewegung verzeichnete verblüffende Anfangserfolge. Die konservativen Regierungen räumten kampflos oder - wie in Berlin - trotz erwiesener militärischer Stärke das Feld und machten liberalen Kabinetten Platz, die unverzüglich die wichtigsten "Märzforderungen" verwirklichten: Presse- und Versammlungsfreiheit, Geschworenengerichte, Wahl verfassungsgebender Versammlungen. Bis auf Baden (Hecker, Struve) zeigten sich nirgends republikanische Kräfte. Die Revolution tastete die Monarchien nicht an, sondern wollte sie lediglich durch Verfassungen eingeschränkt sehen. Die Stützen der staatlichen Macht - Heer, Polizei, Verwaltung, Justiz - blieben unverändert der fürstlichen Weisungsgewalt unterstellt. Ein wirklicher Machtwechsel fand nicht statt - ein Versäumnis der Revolution, das ihr Scheitern zur Folge hatte.
Frankfurter Nationalversammlung
Auch die Verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung verdankte ihre Entstehung nicht allein der revolutionären Usurpation, sondern auch der Zustimmung der deutschen Einzelstaatsregierungen. Nach unterschiedlichem, in der Regel allgemeinem Wahlrecht der Männer gewählt, setzte sich das erste gesamtdeutsche Parlament zumeist aus bürgerlichen Honoratioren zusammen. Dieser Versammlung, die am 18. Mai 1848 zur Eröffnungssitzung zusammentrat und den liberalen hessischen Staatsmann Heinrich von Gagern zu ihrem Präsidenten wählte, galten viele hochgespannte Erwartungen.
Die 812 Abgeordneten waren durchweg gebildete Männer aus akademischen Berufen ("Professorenparlament"), die in parlamentarischer Arbeit nicht geübt waren und einander zumeist nicht kannten. Erst nach und nach bildeten sich deutlich unterscheidbare politische Richtungen heraus (Konservative, konfessionelle Gruppen, rechte und linke Liberale, demokratische Linke), die sich zwar locker organisierten, aber nicht die Funktionen parlamentarischer Fraktionen zu erfüllen vermochten. So zog sich die parlamentarische Arbeit übermäßig lang hin, und die in den Anfangsmonaten günstige politische Lage verschlechterte sich zusehends.
Die Nationalversammlung bildete zwar frühzeitig eine provisorische Reichsregierung, war aber nicht in der Lage, sie mit wirklicher politischer oder gar militärischer Macht auszustatten. Die Zentralgewalt blieb auf den guten Willen der Einzelstaaten, insbesondere Preußens und Österreichs, angewiesen. Das ging gut, solange diese Staaten gegenüber der Revolution Zurückhaltung übten, musste aber zum Konflikt führen, sobald die Fürsten ihre Stellung gefestigt hatten.
Den ersten Zusammenstoß gab es in der schleswig-holsteinischen Frage. Hier hatten die Schleswig-Holsteiner die seit Jahrhunderten bestehende Personalunion mit Dänemark aufgekündigt, nachdem der dänische König - im Widerspruch zu den geltenden Verträgen - die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Gesamtstaat angeordnet hatte. Die Nationalversammlung kam den bedrängten Schleswig-Holsteinern zu Hilfe und beauftragte Preußen mit der Führung des in Deutschland populären Krieges gegen Dänemark, der den Elbherzogtümern die nationale Unabhängigkeit bescheren sollte. Als jedoch die preußische Regierung eigenmächtig und gegen den erklärten Willen der Paulskirche den Feldzug vorzeitig abbrach und Waffenstillstand schloss, war die Nationalversammlung außerstande, dies zu verhindern. Ihre machtpolitische Ohnmacht war auf drastische Weise deutlich geworden.
Nicht geringer waren die Schwierigkeiten mit Österreich. Im Anschluss an die Niederschlagung des radikaldemokratischen Wiener Oktoberaufstandes durch kaiserliche Truppen wurde der Abgeordnete Robert Blum, der sich um die Vermittlung zwischen den Aufständischen und der Regierung bemüht hatte, als Rebell standrechtlich erschossen. Die neue österreichische Regierung Schwarzenberg setzte das Frankfurter Parlament unter Druck und forderte es ultimativ auf, die Donaumonarchie mit allen, auch den nichtdeutschen Kronländern in den Verband des zu schaffenden Deutschen Reiches aufzunehmen. Als die Nationalversammlung dieser Forderung nicht nachkam, weil sie das Ende aller Nationalstaatspläne bedeutete, berief Schwarzenberg die österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt zurück und zwang damit die Paulskirchenversammlung, sich für die lange umkämpfte "kleindeutsche" Lösung zu entscheiden.
Aber auch dieser Kompromiss, der vielen Abgeordneten schwer fiel, weil er den Ausschluss Österreichs und eine Vorrangstellung Preußens bedeutete, konnte das Verfassungswerk nicht mehr retten. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnte seine Wahl zum deutschen Kaiser mit der Begründung ab, er könne eine Kaiserkrone nur aus der Hand seiner deutschen Mitfürsten entgegennehmen. Noch einmal bäumten sich die Anhänger der Reichsverfassung auf; aber ihre bewaffneten Aufstände in der Pfalz, in Baden und Sachsen wurden mit Hilfe preußischer Truppen niedergeschlagen, die nach Stuttgart geflüchteten Abgeordneten des "Rumpfparlaments" auseinandergejagt.
Sieg der Reaktion
Zugleich mit der Niederlage der Frankfurter Nationalversammlung scheiterten die Revolutionen in den deutschen Einzelstaaten. Die preußische und österreichische Regierung lösten ihre verfassungsgebenden Parlamente kurzerhand auf und erließen oktroyierte (aufgezwungene) Verfassungen. Die preußische Verfassung (in ihrer geänderten Form von 1850) enthielt zwar gewisse Rechtsgarantien (Gleichheit vor dem Gesetz, Freiheit der Person, der Wissenschaft, des Glaubens) und die Verankerung der konstitutionellen Regierungsform. Aber die Erste Kammer, das Herrenhaus, deren Abgeordnete zur Hälfte geborene oder vom König ernannte, zur Hälfte von den vermögenden Wählern (in der Hauptsache dem Adel) entsandte Mitglieder waren, benutzte sein zusammen mit dem Abgeordnetenhaus ausgeübtes Gesetzgebungsrecht dazu, die aristokratisch-konservativen (junkerlichen) Interessen durchzusetzen. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus galt das Drei-Klassen-Wahlrecht, das das Gewicht jeder Wählerstimme nach dem Steueraufkommen bemaß und damit die Besitzenden krass bevorzugte.
Die österreichische Verfassung von 1849 brüskierte die Verfassungsbemühungen des Jahres 1848 ungleich stärker, indem sie das habsburgische Vielvölkerreich als Einheitsstaat konstruierte und auf die Autonomiewünsche der Nationalitäten so gut wie keine Rücksicht nahm. Dennoch wurde sie bereits 1851 aufgehoben und Österreich in einen absolutistischen Staat zurückverwandelt.
Nationale Freiheitsbewegungen
So wenig wie die Verfassungsfrage wurde die nationale Frage 1848/49 befriedigend gelöst. Die Widersprüche zwischen dem Nationalitätsprinzip, das den Anspruch jeder Nation auf politische Selbstständigkeit enthielt, und dem Selbstbehauptungswillen der historisch gewachsenen Staaten erwiesen sich als unüberbrückbar. Keine Regierung und kein Parlament waren bereit, um der Rechte fremder Nationalitäten willen auf eigene Machtpositionen zu verzichten oder gar der staatlichen Selbstauflösung zuzustimmen. Selbst vor offenkundigen Widersprüchen schreckte man nicht zurück, indem man der fremden Nation verweigerte, was man für die eigene beanspruchte. Polen, Tschechen, Italiener wurden gegen ihren Willen gezwungen, in der Frankfurter Nationalversammlung mitzuwirken, nur weil sie innerhalb der historischen Grenzen des ehemaligen Deutschen Bundes lebten. Ihr Verlangen nach dem eigenen Nationalstaat verhallte ungehört. Als es darum ging, im Großherzogtum Posen eine gerechte Demarkationslinie zwischen den vorwiegend deutsch und den vorwiegend polnisch besiedelten Landesteilen festzulegen, war es ausgerechnet ein Vertreter der demokratischen Linken (Jordan), der die schärfsten Worte für eine rücksichtslose deutsche Machtentfaltung fand.
Auch die ungarische Nationalbewegung war von diesem Widerspruch zwischen dem eigenen Unabhängigkeitsverlangen und der gewaltsamen Unterdrückung fremdnationaler Minderheiten geprägt. Schon im April 1848 bekam der ungarische Reichsteil eine weit gehende politische Unabhängigkeit von Wien zugesprochen; aber die in den Ländern der Stephanskrone lebenden Deutschen, Kroaten, Rumänen, Slowaken, die von Budapest entsprechende nationale Autonomierechte forderten, wurden ohne Umschweife abgewiesen und unter Berufung auf die historischen Grenzen des Königreichs Ungarn einer rücksichtslosen Magyarisierung unterworfen.
Die nationalen Aufstände der Italiener, Tschechen und Ungarn brachten die kaiserliche Regierung in schwerste Bedrängnis. Dank ihrer rasch wiedergewonnenen militärischen Stärke vermochte sie jedoch einen Gegner nach dem anderen zu besiegen und die Gefahr des offenen Abfalls zu bannen. Gleichzeitig entwickelte der verfassungsgebende Reichstag der Gesamtmonarchie das Konzept einer multinationalen Föderation. Alle Nationalitäten sollten gleichberechtigt sein und ihre national-kulturellen Lebensformen ungehindert pflegen können, dabei aber unter einer gemeinsamen Krone staatlich vereinigt bleiben. Die Regierung Schwarzenberg verwarf jedoch diesen Vorschlag und belastete den Staat mit der Hypothek permanenter nationaler Auseinandersetzungen, an denen er schließlich zugrunde gehen sollte.
Soziale Probleme
Schließlich wurde auch die soziale Frage nur zu einem kleinen Teil bewältigt. Zwar erhielten endlich auch in Österreich und anderen deutschen Staaten die hörigen Bauern die persönliche Freiheit, und in Preußen kam die schon 1807 begonnene Bauernbefreiung endlich zum Abschluss.
Aber den Problemen der von der beginnenden Industrialisierung aufgeschreckten und von der Verelendung bedrohten Handwerker und Facharbeiter stand man recht ratlos gegenüber. Obwohl das "Kommunistische Manifest" mit seiner vernichtenden Kapitalismuskritik noch am Vorabend der Märzrevolution erschienen war, obwohl es in Berlin und im Rheinland zu einigen kommunistischen Aktivitäten kam und Stefan Born in seiner "Arbeiterverbrüderung" eine beachtliche Zahl von Anhängern zu organisieren vermochte, konnte von einer wirklich aktionsfähigen Arbeiterbewegung noch nicht die Rede sein. Dennoch jagten die sozialistischen Forderungen dieser Zeit auch dem deutschen Bürgertum einen gehörigen Schrecken ein und machten es geneigt, sich erneut unter die Fittiche des alten Obrigkeitsstaates zu begeben, von dem es Ordnung und Sicherung des Besitzstandes erwarten durfte.
Die gescheiterte Revolution
Die Revolution von 1848/49 markiert das Auseinandertreten von liberaler und demokratischer, aber auch von demokratischer und nationaler Bewegung. Der Liberalismus gab seine Hoffnung auf, eine politische Neuordnung Deutschlands mit Hilfe einer Volksbewegung zu erreichen und verschrieb sich, zumindest in der Mehrheit, einer nüchtern auf das jeweils Mögliche ausgerichteten Politik, die sich nicht auf unverrückbare Grundsätze festlegen ließ (sog. "Realpolitik"). Die nationale Bewegung verlor ihre revolutionäre Note. Die siegreichen alten politischen Kräfte nahmen sich ihrer an und erfüllten sie mit machtstaatlichen und konservativen Inhalten. Der egalitär-demokratische Gedanke wurde nach "links" gedrängt und fand seine politische Heimat fortan vor allem im Sozialismus und Linksliberalismus.
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Quellentext
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Grundbegriffe Dreiklassenwahlrecht: Diese Spielart des Zensuswahlrechts, die für die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus 1849 bis 1918 galt, beruhte auf der Absicht, die politischen Mitwirkungsrechte entsprechend dem Besitz und Einkommen zu bemessen. Die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung wurde gemäß ihrem Steueraufkommen und drei Wahlklassen verteilt, deren jede ein Drittel der Gesamtsteuern aufbrachte und ein Drittel der Abgeordneten zu wählen hatte. Daraus ergab sich, dass wenige Begüterte ebenso viele Vertreter in den Landtag entsenden konnten wie viele Arme.
Kleindeutsche und Großdeutsche: Politische Gruppierungen in der Frankfurter Nationalversammlung, die sich in ihrer Auffassung vom Umfang des künftigen deutschen Nationalstaates unterschieden. Die Großdeutschen befürworteten die Einbeziehung aller Kronländer des Habsburgerreiches, soweit sie eine deutschsprachige Bevölkerung hatten. Die Kleindeutschen wollten den deutschen Nationalstaat auf die rein deutschen Länder beschränkt sehen, was entweder den vollständigen Ausschluss Österreichs oder seine Aufteilung in einen deutschen und einen nichtdeutschen Teil zur Folge gehabt hätte. Da die Wiener Regierung an der Erhaltung eines österreichischen Gesamtstaates festhielt, blieb die kleindeutsche Lösung und damit die Erhebung Preußens zur deutschen Führungsmacht als einzige Möglichkeit übrig. Aber auch sie scheiterte, weil der preußische König die ihm angebotene deutsche Kaiserkrone ablehnte.
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20. März 2010
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Informationen zur politischen Bildung |
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Das 19. Jahrhundert 2
Im Blickpunkt dieser Ausgabe steht die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung, die durch die Industralisierung Europas im 19. Jahrhundert angestoßen wurde. |
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