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Informationen zur politischen Bildung Nr. 306/2010
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Lagebild der Kriminalität |

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Heribert Ostendorf
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Objektive Sicherheitslage |
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Das objektive Lagebild der Kriminalität lässt sich aus drei Faktoren zusammenstellen:
- Polizeiliche Kriminalstatistik,
- gerichtliche Verurteiltenstatistik,
- Dunkelfelduntersuchungen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern erstellt. In der PKS werden die polizeilich registrierten Straftaten wiedergegeben - allerdings ohne Verkehrsdelikte (seit 1963) und ohne Staatsschutzdelikte. Mit letzteren sind Straftaten gegen den äußeren und inneren Bestand des Staates gemeint wie zum Beispiel Landesverrat oder die Verbreitung von NS-Propaganda. Diese werden in den Berichten der Verfassungsschutzämter erfasst. Die Nichtberücksichtigung gerade der Verkehrsdelikte, soweit sie Straftaten darstellen wie beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr und nicht "bloße" Ordnungswidrigkeiten wie etwa falsches Parken, führt wegen ihrer großen Zahl zu einer erheblichen statistischen Verzerrung. Eine Straftat ist ein vom Gesetzgeber definiertes sozialschädliches Verhalten (Unrecht), das nicht ausnahmsweise, zum Beispiel durch Notwehr, gerechtfertigt ist. Für eine Bestrafung ist zusätzlich erforderlich, dass der Täter schuldhaft gehandelt hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist kein kriminelles Unrecht, sondern lediglich so genanntes Verwaltungsunrecht, das mit einer Geldbuße - bei gröberen Verkehrsverstößen auch mit einem Fahrverbot - geahndet wird.
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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.
Generell wird nur ein Bruchteil der tatsächlich begangenen Straftaten polizeilich registriert, da längst nicht alle Straftaten bekannt werden. Letzteres hängt vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung und von der polizeilichen Kontrolltätigkeit ab. Zu beachten ist weiterhin, dass es sich um eine erste Einstufung von Straftaten handelt und dass die Polizei immer nur Verdächtigungen aussprechen kann. Staatsanwaltschaft und Gerichte kommen nicht selten zu anderen Beurteilungen, es erfolgt so ein "Tatverdächtigenschwund". Auch werden in der PKS, was nicht immer beachtet wird, ebenso die Versuche von Straftaten mitgezählt.
Der Gesetzgeber hat einen ausdifferenzierten Deliktskatalog aufgestellt. So gibt es nicht nur den Diebstahl: Er wird vielmehr unterteilt in den "einfachen" Diebstahl, den besonders schweren Fall des Diebstahls, den Diebstahl mit Waffen und den Bandendiebstahl, den Wohnungseinbruchdiebstahl, den Haus- und Familiendiebstahl und den Diebstahl geringwertiger Sachen. Wird hierbei Gewalt gegen Personen angewendet, wird aus dem Diebstahl ein Raub. Ebenso unterscheidet der Gesetzgeber bei den Tötungsdelikten - entgegen dem Laienverständnis, das jede vorsätzliche Tötung als "Mord" interpretiert - zwischen Mord und Totschlag. Mörder ist, wer einen anderen Menschen vorsätzlich tötet und dabei hinsichtlich des Motivs, der Ausführung oder des Zwecks der Tat besonders verwerflich, zum Beispiel aus Habgier, heimtückisch oder grausam, handelt. Wer ohne eine solche "Mordqualifikation" einen anderen Menschen vorsätzlich tötet, wird als Totschläger bestraft. Auch ist nicht jeder Versuch einer Straftat strafbar, sondern nur, wenn es sich um ein besonders schweres Delikt handelt (Verbrechen) oder wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich so bestimmt hat.
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Ein Beispiel dafür, wie die Medien das Phänomen Kriminalität nicht nur "reproduzieren", sondern auch "produzieren" können, ist die Meldung in einer großen Tageszeitung vom 30. Mai 1992: "2555 Morde in 1991". Tatsächlich waren von den 2555 "Ermordeten" 1635 Menschen am Leben, das heißt in 1635 Fällen blieb es bei einem versuchten Tötungsdelikt, so schlimm auch diese Tatversuche sind. Im juristischen Sinne waren von den "2555 Morden" nur 863 wirklich als solche zu bezeichnen, während 57 vollendete und 1635 versuchte Tötungsdelikte unterhalb der Schwelle des Mordes blieben.
Schließlich ist zu beachten, dass - notwendigerweise - auch Registrierfehler in der Polizeilichen Kriminalstatistik auftauchen können. Nach einer polizeiinternen Analyse ergibt sich eine Fehlerquote bei den erfassten Merkmalen (zum Beispiel Art der Kriminalität, Schusswaffeneinsatz, Versuchsanteil, Schadenshöhen, Opfergeschlecht) von knapp 14,5 Prozent, ohne dass sich dies als eine methodische Manipulation bezeichnen lässt.
Jugendkriminalität
Um einen verlässlichen Vergleichsmaßstab anzulegen, wird Kriminalität auf 100 000 Einwohner der Gesamtbevölkerung bezogen; die so errechnete Zahl heißt Häufigkeitszahl. Sie betrug im Jahr 2008 für die gesamte Bundesrepublik Deutschland 7436, das heißt, nach der polizeilichen Registrierung wurden von 100 000 Einwohnern 7436 Straftaten begangen.
Bezogen auf je 100 000 Personen lassen sich auch spezifische Kriminalitätsbelastungen für bestimmte Altersgruppen errechnen (Kriminalitätsbelastungszahl = Anzahl der Straftaten berechnet auf 100 000 derselben Bevölkerungsgruppe). Dabei zeigt sich, dass von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre), noch mehr von Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) generell häufiger Straftaten begangen werden als von Erwachsenen. So betrugen die Kriminalitätsbelastungszahlen für deutsche Tatverdächtige im Jahr 2008 für
- Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre): 6973
- Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre): 7362
- Erwachsene (über 21 Jahre): 2160
Wegen der begrenzten Aufklärungsquote - 2008 betrug sie 54,8 Prozent der polizeilich registrierten Straftaten - kann ein Großteil der Straftaten nicht bestimmten Personengruppen zugerechnet werden, so dass die Kriminalitätsbelastungszahlen unterhalb der Häufigkeitszahl liegen.
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Die statistisch überdurchschnittliche Jugend- und Heranwachsendenkriminalität wurde bereits in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage im Dezember 1986 wie folgt relativiert: "Die bloße Darstellung statistischer Ergebnisse vermittelt indes kein realistisches Bild über die tatsächliche Lage der Kriminalität junger Menschen. Zu oft wird durch undifferenzierte Berichterstattung der falsche Eindruck hervorgerufen, unsere Jugend werde immer krimineller. Demgegenüber muss ein verantwortlicher Umgang mit der Kriminalstatistik auch die Besonderheit der Struktur der Jugendkriminalität berücksichtigen. Danach ergibt sich unter anderem, dass die überwiegende Zahl aller Straftaten Jugendlicher dem Bereich der Massen- und Bagatellkriminalität zuzurechnen ist und dass die Straffälligkeit Jugendlicher meist ein episodenhaftes Phänomen ist, das sich mit zunehmendem Alter durch das Hineinwachsen in die Lebenswelt der Erwachsenen, in berufliche und familiäre Verpflichtungen von selbst verliert." Dies gilt auch heute noch, wie der Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung von 2006, S. 357 f., belegt: "Delinquentes Verhalten bei jungen Menschen ist, nach gesicherten Erkenntnissen nationaler wie auch internationaler jungendkriminologischer Forschung, weit überwiegend als episodenhaftes, d.h. auf einen bestimmten Entwicklungsabschnitt beschränktes, ubiquitäres Verhalten, d. h. in allen sozialen Schichten vorkommendes, und zudem im statistischen Sinne normales, d. h. bei der weit überwiegenden Mehrzahl junger Menschen auftretendes Phänomen zu bezeichnen. Fast 90 % der männlichen Jungerwachsenen haben irgendwann einmal im Kindes- und Jugendalter gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
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Quellentext
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Frühwarnsysteme gegen Gewalt [...] Ist die Jugendkriminalität schlimmer geworden? Die bislang letzte verfügbare Statistik aus dem Jahr 2008 verzeichnet zwar weniger tatverdächtige Kinder, Jugendliche und Heranwachsende als im Jahr 2007. Dem dokumentierten relativen Rückgang steht allerdings seit geraumer Zeit ein erheblicher Anstieg bei den Gewaltdelikten gegenüber.
Besonders die Zahl der schweren Körperverletzungen ist laut Polizei-Statistik gestiegen, seit 1998 um immerhin 54 Prozent. Auch die Zahl der jugendlichen Intensivtäter ist statistisch unklar. Im Jahr 2008 zählte eine Studie der Innenministerkonferenz (IMK) 4750 Intensivtäter in acht der 16 Bundesländer; die anderen hatten keine Zahlen gemeldet. Es gibt nicht einmal eine bundeseinheitliche Definition des Begriffs. Nach Schätzungen sind Intensivtäter, vielleicht ein Fünfzigstel aller Tatverdächtigen unter 21 Jahren, für ein Drittel aller Jugendstraftaten verantwortlich.
Dass es mehr geworden sind, steht für die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig, am Amtsgericht für Jugendstrafsachen in Neukölln zuständig, außer Frage. "Vor ein paar Jahren haben wir noch gesagt: Wir verhängen möglichst keine Haftstrafen, das wächst sich aus, die werden ruhiger, wenn sie älter werden", erzählt sie. "Die richtig harten Burschen, das waren zwei, drei Fälle, die konnte man so mit durchschleppen. Heute geht das nicht mehr. Es sind zu viele." [...] Die Jugendlichen, mit denen sie zu tun habe, hätten eine "extrem niedrige Frustrationsschwelle" und seien "hochgradig aggressiv", sagt Kirsten Heisig. [...] Stellen Ermittler die Täter zur Rede, können die Jugendlichen meist nicht sagen, warum sie einen anderen Menschen misshandelt haben. [...]
Bei Gewalttaten dieser Art wollen die Täter meist nichts erbeuten, kein Geld rauben, kein Handy "abziehen". Sie planen die Taten nicht, es passiert einfach. Das deckt sich mit den Erkenntnissen der IMK-Studie von 2008. Die Verfasser kommen angesichts der jugendlichen Gewaltexzesse zu dem Schluss: "Als Auslöser wurden immer wieder Nichtigkeiten und Banalitäten angeführt. Die Gewalt wird um ihrer selbst willen verübt, sie scheint der "Unterhaltung' und dem "Zeitvertreib' zu dienen." [...]
Viele Täter kennen Gewalt [...] von zu Hause, von klein auf. [...] Nicht jeder Schulschwänzer wird zum Gewalttäter. Aber viele Gewalttäter werden zum ersten Mal in der Schule auffällig. Schulversagen generell ist ein regelmäßiges Merkmal einer beginnenden kriminellen Karriere: erste Auffälligkeiten schon in der Grundschule, Disziplinprobleme und Konzentrationsschwierigkeiten, dann häufiges Schwänzen, Schlägereien, Verweise. Schließlich verlassen die künftigen Täter die Schule ohne Abschluss. Was folgt, ist ein Leben auf der Straße, mit den Kumpeln. Zu den Eltern nach Hause, sagen Ermittler, gehe es, wenn überhaupt, nur noch zum Essen, zum Schlafen und manchmal, um die Kleidung zu wechseln. [...]
Die Laufbahnen der Schläger sind von deprimierender Gleichförmigkeit. Jugendrichterin Heisig hat deshalb vor ein paar Jahren angefangen, Kontakte zu knüpfen. Mit Eltern, Lehrern, Polizisten, dem Jugendamt, mit Streetworkern und Migranteninitiativen, auf dem kurzen Dienstweg und manchmal auch ganz ohne. Wenn die jungen Täter bei ihr im Gerichtssaal stehen, ist es nämlich meist viel zu spät. Deshalb versucht sie, Netzwerke zu schaffen, Frühwarnsysteme zu installieren, damit die vielen Stellen, die sich um die Jugendlichen kümmern, nicht isoliert voneinander vor sich hinwurschteln. Damit sie frühzeitig auf Schulschwänzer aufmerksam werden. Damit die Lehrer erfahren, was ihre Schüler so treiben.
Noch steht diesem Anliegen häufig der Datenschutz im Weg, oft hapert es an der Zusammenarbeit. So dürfen Polizeibeamte eine Schule offiziell nicht informieren, wenn einer ihrer Schüler außerhalb des Geländes auffällig geworden ist. Das ist nur dem Staatsanwalt erlaubt und auch dann erst, wenn es zu einer Anklage kommt.
Christian Denso / Heinrich Wefing, "Aus heiterem Himmel", in: Die Zeit Nr. 7 vom 11. Februar 2010
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Quellentext
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Zivilcourage oder Flucht? [...] Psychologen und Verhaltensforscher empfehlen, dass man sich in Situationen, in denen Gewalt zu erwarten ist, nicht überschätzen und selbst gefährden sollte, vor allem sollte man nicht den Helden spielen. Dieser Ratschlag sollte aber nicht als Persilschein für Duckmäusertum missverstanden werden. [...] Ein eindeutiges Opferverhalten gibt es nicht. Zwar wird jemand eher angegriffen, wenn er sich geduckt und mit hochgezogenen Schultern zeigt. Es gilt aber auch, die Balance zu wahren und weder zu verängstigt zu erscheinen, noch überheblich und herablassend zu wirken und die Täter eventuell damit zu provozieren. [...]
Öffentlichkeit zu schaffen, ist eine weitere Empfehlung im Anti-Gewalt-Training. "Erheben Sie die Stimme und bieten Sie dem Opfer an, dass es sich neben Sie setzen kann, wenn es belästigt wird", raten einschlägige Broschüren. "Sind Sie selbst das Opfer, sprechen Sie Passanten direkt an und weisen Sie darauf hin, dass Sie belästigt werden oder treten Sie aus der Gefahrenzone heraus." Den Angreifer bringe man meist aus dem Konzept, wenn man ihn darauf hinweist, dass die Polizei schon informiert sei.
Respekt ist für viele aggressionsbereite junge Menschen wichtig, weil sie ihn selbst womöglich selten erfahren haben. In einer Situation, die zu entgleiten droht, kann es daher hilfreich sein, dem Aggressor zu vermitteln, dass man einen ernstzunehmenden Verhandlungspartner in ihm sieht und nicht den dummen Jungen - auch wenn er sich unmöglich verhält. "Ruhig und bestimmt auftreten" lautet eine weitere Empfehlung für solch heikle Situationen. Aber wer kann das schon, wenn Leben in Gefahr sind? Die Aufforderung "tu das Messer weg", kann zum Ziel führen, wenn sie souverän vorgetragen wird und die Umstände glücklich sind - oder aber zur Verschärfung beitragen, wenn sie gequält herausgepresst wird. "Es gibt kein Rezept, wie man vorbeugend alles richtig macht", sagt [der Soziologe und Vorsorge-Experte] Ulrich Bröckling [von der Universität Halle-Wittenberg]. "Eine solche Situation ist äußerst angstbesetzt, da ist niemand völlig abgeklärt."
Empfohlenes Verhalten in die Tat umzusetzen, ist in der Praxis oft schwierig. "Werden Menschen mit beunruhigenden Situationen konfrontiert, läuft im Kopf ein immer gleiches Muster ab: Hier riecht es nach Ärger, bloß schnell weg!", sagt Jens Weidner, Erziehungswissenschaftler und Kriminologe in Hamburg. Wer stattdessen couragiert handeln möchte, müsse bewusst gegen den archaischen Fluchtwunsch ankämpfen. "Zivilcourage praktizieren heißt, die eigene Angst zu unterdrücken und sich Ärger aufzuhalsen", sagt Weidner. [...]
Werner Bartens, "Sicher ist nur die Angst", in: Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2009
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Jugendliche Delinquenz ist insofern nicht per se Indikator einer dahinterliegenden Störung oder eines Erziehungsdefizits. Im Prozess des Normlernens ist eine zeitweilige Normabweichung in Form von strafbaren Verhaltensweisen zu erwarten. Dies hängt mit zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters, nämlich der Herstellung sozialer Autonomie, sozialer Integration und Identitätsbildung, zusammen. Damit ist Normübertretung ein notwendiges Begleitphänomen im Prozess der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität. Es ist von einem Kontinuum auszugehen, an dessen Ende die massenhafte und gelegentliche Begehung von Straftaten durch junge Menschen steht, quasi der Pol der Normalität, und an dessen anderem Ende sich die nur selten auftretende, länger andauernde und gehäufte Begehung schwerer Straftaten befindet.
Zahlreiche kriminologische Längsschnittstudien belegen die Existenz einer recht kleinen Gruppe junger Menschen, die über viele Jahre - teilweise bis in das mittlere und späte Erwachsenenalter hinein - kriminelle Delikte begeht. Mittlerweile lassen sich gewisse Regularitäten jener Entwicklungsverläufe benennen, die zu massiver, länger dauernder Delinquenz führen. Wenn sich auch die Forschung in der Frage der genauen Anzahl von möglichen Verläufen und der relativen Bedeutsamkeit von Risikofaktoren nicht einig ist, so kann doch als gesichert gelten, dass die Kumulation von Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit späterer massiver und längerfristiger, d. h. bis ins Erwachsenenalter reichender Delinquenz, substanziell erhöht. Einflüsse, die hier relevant sind, beziehen sich sowohl auf Persönlichkeitsmerkmale und Temperamentsfaktoren auf der individuellen Ebene als auch auf die familiäre Sozialisation, hier insbesondere die Eltern-Kind-Bindung sowie Gewalterfahrungen im familiären Nahraum, die einer der relevantesten Prädikatoren der Entwicklung von Aggression und Delinquenz zu sein scheinen. Von hoher Bedeutung sind dabei die Entwicklung sozialer Informationsverarbeitung, die Entwicklung von Empathiefähigkeit und die Herausbildung von Fähigkeiten zur Affekt- und Selbstkontrolle."
Kinderdelinquenz
Die Kinderdelinquenz ist nach der polizeilichen Kriminalstatistik von 1998 bis 2008 deutlich um 33,6 Prozent gesunken. Hinsichtlich der Altersstruktur finden sich in der polizeilichen Kriminalstatistik für 2008 folgende Angaben:
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Selbst Kindergartenkinder geraten somit in die polizeiliche Kriminalstatistik, weil zum Beispiel im Fall einer Brandstiftung zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstattet wird und erst später Kinder als Tatverdächtige ermittelt werden.
Kinderdelinquenz ist darüber hinaus nicht so gefährlich wie die Kriminalität der Erwachsenen, der Jugendlichen sowie der Heranwachsenden. 41,7 Prozent der tatverdächtigen Kinder wurden 2008 wegen Ladendiebstahls angezeigt, 20,4 Prozent wegen Sachbeschädigung. Hinzu kommen Körperverletzungen, "schwere" Diebstähle, Beleidigungen und Brandstiftungen.
Bei alledem wird mit der polizeilichen Registrierung nur ein Verdacht festgeschrieben, der in Abweichung zur Strafverfolgung Jugendlicher/Heranwachsender und Erwachsener nicht durch die Staatsanwaltschaft und durch die Justiz überprüft wird. Hier können deshalb auch falsche Anzeigen registriert werden, insbesondere kann der Tatvorwurf überhöht sein, wenn zum Beispiel von der Polizei ein Raub registriert wird, tatsächlich aber "nur" ein Diebstahl vorlag.
Ausländerkriminalität
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik werden Menschen ohne deutschen Pass häufiger als Deutsche strafrechtlich auffällig, obwohl der prozentuale Anteil in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist.
Bei einem Vergleich der Kriminalität von Deutschen und Nichtdeutschen kann der Polizeilichen Kriminalstatistik aber nur ein äußerst beschränkter Aussagewert zugebilligt werden; bezüglich der Kriminalitätsbelastung der beiden Bevölkerungsgruppen ist deshalb auf die verschiedenen Verzerrungsfaktoren hinzuweisen. In der polizeilichen Kriminalstatistik 2008 heißt es hierzu: "2008 besaßen 20,9 Prozent (2007: 21,4 Prozent) der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen ist jedoch schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen wie vor allem Illegale, Touristen/Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte nicht, die in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die Volkszählung von 1979 hat gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung (fortgeschriebene Bevölkerungsstatistik) sehr unzuverlässig sind. Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur) nicht vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben eher in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden.
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Zu berücksichtigen ist weiterhin ein beachtlicher Anteil ausländerspezifischer Delikte. So liegt der Ausländeranteil an den Tatverdächtigen bei den Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU naturgemäß mit 96,0 Prozent (2007: 95,4 Prozent) sehr hoch. Bei 14,2 Prozent (2007: 15,8 Prozent) aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde wegen Verstoßes gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU ermittelt: Vergehen, die von Deutschen in der Regel nicht begangen werden können. Ohne ausländerspezifische Delikte betrug der Tatverdächtigenanteil Nichtdeutscher 18,9 Prozent (2007: 19,0 Prozent)."
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die sozialen Probleme jugendlicher und heranwachsender Menschen ohne deutschen Pass kaum einen Vergleich zulassen. Verglichen werden dürften nur Deutsche wie Nichtdeutsche, die sich in einer vergleichbaren sozialen Lage befinden, so dass schon der Begriff "Ausländerkriminalität" aufs falsche Gleis führen kann. Mehrere sozialwissenschaftliche Analysen belegen zudem, dass die Anzeigebereitschaft gegenüber Zugewanderten in der Bevölkerung größer ist als gegenüber Deutschen. Diese Korrekturen und Erläuterungen dürfen jedoch nicht den Blick davor verschließen, dass gerade in manchen Großstädten durch Bandenbildungen Jugendlicher und Heranwachsender mit Migrationshintergrund ein besonderes Gefährdungspotenzial entstanden ist. Kriminelle Folgen einer misslungenen Integration zeigen sich mitunter auch bei jugendlichen Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion.
Verurteiltenstatistik
Die Verurteiltenstatistik wird vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden in Zusammenarbeit mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Statistischen Landesämtern erstellt. In ihr spiegeln sich die gerichtlichen Entscheidungen über die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklagen wider. Da nur ein Teil der polizeilich registrierten Straftaten aufgeklärt wird, das heißt Beschuldigte überhaupt ermittelt werden - im Jahre 2008 betrug die polizeiliche Aufklärungsquote 54,8 Prozent -, kann bei einem Großteil der Straftaten gar keine Anklage erhoben werden. Ein weiterer, nicht unerheblich großer Teil wird von der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen (Ermessensprinzip) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingestellt. Dies geschieht insbesondere bei Bagatelldelikten von Ersttätern. Diese Fälle tauchen dementsprechend nicht mehr in der Verurteiltenstatistik auf. Zudem wird zusätzlich von gerichtlicher Seite eine Vielzahl von Verfahren eingestellt. So wurden im Jahre 2007 insgesamt trotz der weit höheren Anzahl von Straftaten "nur" 751 629 Personen verurteilt. Die Diskrepanz zwischen polizeilich registrierten Straftaten und den gerichtlichen Verurteilungen weist darauf hin, dass eine Vielzahl der Straftaten Bagatellcharakter hat, zur Klein- oder Leichtkriminalität zählt, und auch in der kriminalpolitischen Diskussion nicht jede Straftat - vom Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrkarte bis zu Straftaten gegen das Leben - "mit gleicher Elle" gemessen werden darf.
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Neben der anonymen Gesamtregistrierung gibt es die Einzelregistrierung von Verurteilten im Bundeszentralregister, das in Berlin vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Die Dauer der Registrierungen ist unterschiedlich: Für Geldstrafen und kurze Freiheitsstrafen beträgt sie beispielsweise fünf Jahre. Neben dem Zentralregister für Strafverurteilungen wird vom Bundeszentralregister ebenso das Erziehungsregister geführt, in das die vom Jugendgericht angeordneten erzieherischen Maßnahmen eingetragen werden; diese bleiben in der Regel bis zum 24. Lebensjahr der Betroffenen dort registriert. Im Jahr 2007 waren über 6,3 Millionen Personen im Bundeszentralregister erfasst.
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Dunkelfeld
Zirka 90 Prozent der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten werden durch Anzeigen aus der Bevölkerung bekannt. So wird bei der Anzeige eines Ladendiebstahls in der Regel gleich auch der Ladendieb "mitgeliefert". Andererseits gibt es auch Deliktsbereiche, die fast ausschließlich von der Polizei ermittelt werden wie Trunkenheit im Straßenverkehr und Drogendelikte. Bereits hieraus lässt sich ersehen, dass nur ein Teil der tatsächlich begangenen Straftaten polizeilich bekannt wird.
Es gibt daneben ein großes Dunkelfeld von Straftaten. Dieses ist deliktspezifisch unterschiedlich, hängt von Wahrnehmungsmöglichkeiten, von der Anzeigebereitschaft und der polizeilichen Kontrolldichte ab. Bei Delikten, die nicht "auf der Straße" begangen werden, sowie bei Delikten, bei denen niemand persönlich verletzt oder geschädigt wird, ist die Dunkelziffer naturgemäß größer.
Um das Dunkelfeld zu erhellen, wurde eine Vielzahl von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen durchgeführt. Es hat sich in der Kriminologie eine eigenständige Dunkelfeldforschung herausgebildet, die auf dem Wege repräsentativer Befragungen vorgeht:
- Täterbefragungen (Täter bekennen Kriminalität),
- Opferbefragungen (Opfer berichten über Kriminalität),
- Umfeldbefragungen (Unbeteiligte geben Auskunft über Straftaten in ihrem Umfeld).
Aus diesen Untersuchungen wird geschlossen, dass - auch wenn eine gestiegene Anzeigebereitschaft berücksichtigt wird - die Kriminalität in der letzten Zeit nicht angestiegen ist. Dies gilt ebenso für die Jugendkriminalität.
"In der Gesamtschau ergibt sich somit ein konsistentes Bild: Dunkelfeldstudien an verschiedenen Orten sowie bezogen auf verschiedene Zeiträume bieten für die These eines Anstiegs der Jugendkriminalität keine empirische Abstützung. Die verfügbaren Befunde deuten eher in die Richtung, dass es zu Rückgängen der Jugenddelinquenz sowohl bei Eigentums- als auch bei Gewaltdelikten gekommen ist, bei Letzteren nicht nur beim Raub, sondern auch bei den Körperverletzungsdelikten. Dies ist verbunden mit einem Anstieg der Anzeigebereitschaft sowie der Wahrscheinlichkeit offizieller Registrierungen. In Kombination mit Feststellungen dazu, dass für einen wichtigen Risikofaktor, die Verbreitung innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, ebenfalls Rückgänge festzustellen sind, erscheint eine solche Tendenz abnehmender Delinquenz Jugendlicher sowohl theoretisch plausibel als auch empirisch abgesichert", so der Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung von 2006, S. 398. |
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09. Februar 2012
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Pocket |
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Pocket Recht - Juristische Grundbegriffe
AGBs, Altersbegrenzungen für Filme oder Datenschutz – täglich stolpern wir über rechtliche Normen, ohne deren genaue gesetzliche Grundlage zu kennen. "Pocket Recht" erklärt anschaulich über 200 juristische Grundbegriffe und die Grundsätze unserer Rechtsordnung. Dazu gibt es Auszüge aus den deutschen Gesetzestexten sowie Informationen über Berufe im juristischen Bereich. |
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