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Schriftenreihe (Bd. 382)
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Anonymität im Internet |

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Patrick Goltzsch
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Privatsphäre, staatliche und wirtschaftliche Interessen sind außerhalb des Netzes austariert. Durch das Internet werden die Karten neu gemischt:
- Das Internet gestattet anonymes Veröffentlichen, und der Handlungspielraum der Bürger wird ausgeweitet.
- Die Strafverfolgung wird durch Anonymisierungstechniken im Netz vor nur schwer oder kaum zu bewältigende Hindernisse gestellt.
- Den Eignern von Urheberrechten an digitalen Inhalten kann ohne einen wirksamen Kopierschutz, den es womöglich nicht gibt, an Anonymität nicht gelegen sein.
Staatliche und wirtschaftliche Interessen werden berührt, weil Anonymität im Alltag und im Netz sich qualitativ unterscheiden. Wer gegen deutsche Gesetze verstößt und Flugblätter mit Nazi-Parolen verteilt, hinterlässt Spuren, die zurück verfolgt werden können. Gleiches gilt für den Handel mit Raubkopien von Software und Musik-CDs. Im Internet kann die Technik jegliche Spuren verwischen. Muss deshalb Anonymität unterbunden werden?
Was vermag anonymes Handeln im Netz in strafrechtlicher Hinsicht? Im Schutz der Anonymität kann zu Straftaten aufgerufen, Pornografie verbreitet, Rassismus gepredigt werden, ohne dass Sanktionen befürchtet werden müssen. Reale Fälle solcher Vergehen tauchen zwar regelmäßig auf, fallen aber im Verhältnis zur gesamten anonymen Kommunikation selten auf.
Ebenso können unter dem Schirm der Anonymität Urheberrechte verletzt werden, solange die Inhalte digital zur Verfügung stehen und keinen wirksamen Kopierschutz mitbringen. Doch Anonymität erlaubt es nicht, daraus ein Geschäft zu machen. Die angesprochene Cybercrime-Konvention führt denn auch explizit die Bedingung auf, dass Urheberrechtsverletzungen dann strafbar sein sollen, wenn sie auf einer kommerziellen Basis ("on a commercial scale") stattfinden. Das deutsche Urheberrecht ist hier allerdings deutlich enger gefasst.
Aus den Motiven der Software-Autoren werden bereits einige Gründe deutlich, die für Anonymität sprechen. Den Autoren geht es vorrangig um die Sicherung der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit. Sollte es nicht im Ermessen der Bürgerinnen und Bürger liegen, ob sie in den eingangs geschilderten Szenarien der Werbebranche die ihnen zugedachte Rolle spielen wollen? Müssen Musikliebhaber zwangsläufig den Abwegen der Musikindustrie folgen? Die Antwort auch der Anwender fällt eindeutig aus: Beständige Kontrollen werden als einschränkend und unzulässig empfunden. Anonymität im Netz erlaubt es zudem, Themen wie die eigene Krankengeschichte zu erörtern, die sonst in der privaten Sphäre verblieben, etwa aus Angst vor beruflichen Konsequenzen.
Meinungsfreiheit gilt in allen Demokratien als hohes Gut. Sie zusätzlich durch technische Maßnahmen zu sichern, ist sinnvoll. Denn oft genug erweist sich Anonymität als wesentliches Korrektiv, wenn Behördenmitarbeiter Interna an die Öffentlichkeit bringen, die dort gerade unter den Teppich gekehrt werden sollen oder Arbeitnehmer über Ereignisse in ihren Firmen berichten. So widersprechen auf der den Vorgängen in der New Economy gewidmeten Site "dotcomtod" die pseudonymen Berichte der Betroffenen regelmäßig den geglätteten Marketing-Meldungen der Firmen über die "Freistellung" ihrer Mitarbeiter.
Für die Diskussion um Anonymität gibt es noch reichlich Stoff und sie ist noch lange nicht beendet. Doch soviel ist sicher: Allein die vorgesehenen Neuerungen des Internetprotokolls werden sie immer wertvoller machen. |
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10. Februar 2012
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