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Informationen zur politischen Bildung (Heft 269)

Lebenssituation ethnischer Minderheiten


Rainer Geißler
Inhalt

Einleitung

Europaweite Parallelen

Deutsche Ausländerpolitik

Von der Abkehr zur Akzeptanz

Vielfältige Unterschiede

Sozioökonomische Lage

Soziale Integration

Perspektiven

Einleitung
Im Jahr 1960 lebten erst knapp 700000 Ausländer in der Bundesrepublik. Im Zuge der Anwerbung von Gastarbeitern stieg ihre Zahl im Laufe eines Jahrzehnts um mehr als das Vierfache auf knapp drei Millionen im Jahr 1970 an; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nahm in diesem Zeitraum von 1,2 auf 4,9 Prozent zu. Bis Mitte der 1990er-Jahre nahm ihre Zahl nochmals um mehr als das Doppelte zu: Seit 1996 leben gut 7,3 Millionen Ausländer auf deutschem Gebiet (Anfang 2003: 7,34 Millionen); sie machen derzeit 8,9 Prozent der Wohnbevölkerung aus. Und es ist absehbar, dass ihre Zahl langfristig weiter zunehmen wird.
Die ethnischen Minderheiten sind nicht gleichmäßig auf die Bundesrepublik verteilt, sondern konzentrieren sich auf die alten Bundesländer und dort wiederum auf Großstädte und industrielle Ballungszentren. Nur 315000 Ausländer (=2,3 Prozent der Wohnbevölkerung) lebten Anfang 2003 in den neuen Ländern (ohne Berlin) im Vergleich zu 6,6 Millionen (=10,1 Prozent der Wohnbevölkerung) in Westdeutschland (ohne Berlin). Hohe Ausländeranteile wiesen im Jahr 2003 Offenbach (34 Prozent), Frankfurt am Main (31 Prozent), Stuttgart und München (jeweils 24 Prozent) und Ludwigshafen (22 Prozent) auf.
Es ist ausgesprochen schwierig, diesen relativ neuen, vielgestaltigen und dynamischen Teil der deutschen Sozialstruktur angemessen sprachlich zu benennen. Bis in die 1970er-Jahre hinein hatte sich in Umgangssprache und Öffentlichkeit der Begriff "Gastarbeiter" eingebürgert. Dieser Bezeichnung lag die Annahme zugrunde, dass die angeworbenen Arbeitskräfte lediglich vorübergehend als "Gäste" in deutschen Betrieben beschäftigt seien und nach einigen Jahren wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren würden. Die Amtssprache verwendete von Anbeginn den rechtlichen Begriff "ausländische Arbeitnehmer" bzw. "Ausländer".
Als in den 1970er-Jahren zunehmend deutlich wurde, dass immer mehr Arbeitskräfte aus den Anwerbeländern langfristig oder auch auf Dauer in Deutschland bleiben wollten, wurde der Ausdruck "Gastarbeiter" nach und nach auch in der Umgangssprache von dem Begriff "Ausländer" verdrängt. Wortzusammensetzungen wie "Ausländerpolitik", "Ausländerfragen", "Ausländergesetz", "Ausländerbeiräte", "Ausländerbeauftragte" oder "Ausländerfeindlichkeit" markieren wichtige Problembereiche im Umgang der deutschen Gesellschaft mit diesen Gruppen.
Aus sozialwissenschaftlicher Sicht - insbesondere bei der Analyse von Integrationsproblemen und -prozessen - hat der rechtliche Begriff des Ausländers entscheidende Nachteile: Angehörige nichtdeutscher Gruppen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, werden als "Deutsche" erfasst, obwohl ihre Integrationsprobleme mit der Einbürgerung in vielen Bereichen nicht gelöst sind.
Mit der Liberalisierung der Einbürgerungspraxis wird die Zahl der Deutschen nichtdeutscher Herkunft weiter ansteigen, und es ist absehbar, dass das Ausländerkonzept nur noch einen immer kleiner werdenden Ausschnitt aus dem multi-ethnischen Segment erfasst; Ausländer-Statistiken bilden die wirklichen Quantitäten und Vorgänge im multi-ethnischen Segment immer unzureichender ab. Zudem haften dem Ausländerbegriff zum Teil integrationshemmende Nebenbedeutungen an: Er akzentuiert Unterschiede und einen minderen Rechtsstatus, er betont stark das "Nichtdazugehören", das "Ausgrenzende".
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die "Ausländer" selbst lieber als "Migranten" oder "Arbeitsmigranten" bezeichnen. Aber auch die zunächst unverfänglich erscheinenden Begriffe "Migranten", "Arbeitsmigranten" oder auch "Zuwanderer" haben ihre Tücken: Das Merkmal des "Wanderns" auch "Zuwanderns" trifft nur auf die erste Generation zu, aber nicht mehr auf die Nachfolge-Generationen, die in Deutschland geboren wurden.
Aus Sicht der Sozialwissenschaft bietet sich an, mit dem Begriff der "ethnischen Minderheiten" zu arbeiten. Dieser wird sowohl in klassischen Einwanderungsländern als auch in europäischen Nachbarländern verwendet. Er verdeutlicht, dass es sich um Bevölkerungsgruppen handelt, die zahlenmäßig in der Minderheit und in sich vielfältig differenziert sind. Gemeinsam ist allen ethnischen Minderheiten die Vorstellung einer nichtdeutschen Abstammung und Herkunft. Der soziologische Begriff der Minderheiten deutet außerdem darauf hin, dass zumindest Teile dieser Gruppen in einer unterlegenen, benachteiligten Situation leben und dass zwischen Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten besondere Probleme des Umgangs miteinander und der Integration bestehen.
Die Darstellung in diesem Kapitel muss sich allerdings nahezu ausschließlich auf die nichteingebürgerten Teile der ethnischen Minderheiten beschränken, weil über die eingebürgerten Teile so gut wie keine Forschungsergebnisse vorliegen. Forschung über ethnische Minderheiten war in Deutschland bisher "Ausländer"-Forschung, mit all den Unzulänglichkeiten, die mit dem Ausländerbegriff verbunden sind. Daher wird im Folgenden weiterhin auch der Begriff "Ausländer" verwendet.
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10. Februar 2012
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