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Informationen zur politischen Bildung (Heft 269)
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Lebenssituation ethnischer Minderheiten |

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Rainer Geißler
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Das multiethnische Segment ist in sich ausgesprochen vielgestaltig und dynamisch. Die Minderheiten unterscheiden sich nicht nur durch ihre verschiedenen ethnischen Zugehörigkeiten, sondern auch durch ihren Rechtsstatus, ihre Zuwanderungsmotive und ihren Grad der Eingliederung in die Mehrheitsgesellschaft.
Deutsche nichtdeutscher Herkunft
Rechtlich eingegliedert ist die kleine Gruppe von derzeit schätzungsweise gut einer Million ehemaliger Ausländer, die von 1972 bis 2002 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Sie sind Deutsche nichtdeutscher Herkunft und haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der Bundesrepublik. Über ihre Lebensbedingungen in Deutschland ist so gut wie nichts bekannt, weil Sozialwissenschaftler und Statistiker bei ihren Analysen auf den Ausländerbegriff fixiert waren, mit dem dieser wichtige Teil des multiethnischen Segments nicht erfasst wird.
Da sich Deutschland nicht als Einwanderungsland verstand, erwarben in den 1970er- und 1980er-Jahren wegen restriktiver Bestimmungen (kein Rechtsanspruch, hohe Kosten) nur sehr wenige Arbeitsmigranten die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit der Erleichterung der Einbürgerung im Jahr 1993 stieg die Zahl in wenigen Jahren um fast das Vierfache, von 37000 1992 auf 143000 1999, die Einbürgerungsquote (Anteil der Eingebürgerten im jeweiligen Jahr an allen Ausländern) erhöhte sich von 0,6 Prozent auf 1,9 Prozent.
Die erneute Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts zum 1. Januar 2000 hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nochmals erleichtert und die Wartezeit von 15 auf acht Jahre Daueraufenthalt verkürzt. Die Zahl der Einbürgerungen stieg von 143000 im Jahr 1999 auf 187000 bzw. 178000 in den beiden folgenden Jahren. 2002 sank sie wieder auf 155000.
Eine weitere wichtige Neuerung ist das so genannte Optionsmodell. Es orientiert sich am Territorialprinzip (ius soli) und ermöglicht den in Deutschland geborenen Kindern von Migranten, die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zur Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu erwerben, wenn sich ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Nach Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollen.
Im internationalen Vergleich gehörte Deutschland bei der Einbürgerungspraxis über Jahrzehnte zu den Schlusslichtern in Europa. Ende der 1990er-Jahre ist es ins europäische Mittelfeld aufgerückt. Mit einer Quote von 2,4 Prozent liegt es nun auf dem Niveau Großbritanniens (ebenfalls 2,4 Prozent) und hinter Belgien (2,8), Österreich (3,4), Dänemark (4,1) und Norwegen (5,9 Prozent). In den Niederlanden (9,4 Prozent) und in Schweden (7,6 Prozent) sind die Quoten immer noch um mehr als das Dreifache höher als in Deutschland. Ein erhebliches Hindernis für mehr Einbürgerungen ist das Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit. Ende der 1990er-Jahre beabsichtigten nur 23 Prozent der Ausländer aus den Anwerbeländern, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen; aber weitere 38 Prozent würden dies tun, wenn sie dabei die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes nicht aufgeben müssten.
Ausländische Arbeitsmigranten
Circa 6,1 Millionen der 7,3 Millionen Ausländer und Ausländerinnen, die 2003 in Deutschland lebten, können den ausländischen Arbeitsmigranten und ihren Familien zugerechnet werden. Knapp 4,2 Millionen der Ende 2003 registrierten Zuwanderer ohne deutschen Pass stammen aus den früheren Anwerbestaaten Türkei, Ex-Jugoslawien, Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien. Ihr Anteil an allen ausländischen Personen ist von 75 Prozent im Jahr 1980 auf 58 Prozent zurückgegangen.
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Ein Teil dieses Rückgangs ist auf die stark angestiegene Zahl der Einbürgerungen zurückzuführen. Die größten Kontingente stellen die Türken mit 1,9 Millionen (26 Prozent aller Ausländer), die Italiener mit 600000 (acht Prozent), die Angehörigen der heutigen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) mit 570000 (acht Prozent) und die Griechen mit gut 350000 (fünf Prozent). Als nächstgrößte Gruppe folgen dann bereits die Polen mit knapp 330000 (vier Prozent); ihre Zahl hat sich nach der Krise der sozialistischen Systeme seit Mitte der 1980er-Jahre fast vervierfacht.
Die Statistik nach Staatsangehörigkeit erfasst die ethnische Vielfalt nur unzureichend, weil sich hinter derselben Staatsangehörigkeit unterschiedliche ethnische Gruppen verbergen können. So wird zum Beispiel geschätzt, dass sich unter den gut zwei Millionen Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit 350000 bis 550000 Kurden befinden, und weitere circa 30000 Kurden stammen aus dem Libanon, dem Irak, Iran und aus Syrien. Auch die circa 150000 Sinti und Roma haben verschiedene Staatsangehörigkeiten, es finden sich unter ihnen Rumänen, Ex-Jugoslawen, Deutsche und andere.
Flüchtlingsgruppen
1,1 Millionen oder ein Siebentel der Ausländerinnen und Ausländer, die Anfang 2003 in Deutschland lebten, sind Flüchtlinge. Sie kommen aus vielen Ländern und Kulturen und unterscheiden sich insbesondere auch durch ihren unterschiedlichen Rechtsstatus:
Etwa 570000 sind anerkannte Flüchtlinge mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis, Recht auf soziale Sicherung sowie Ansprüchen auf Eingliederungshilfen. Die meisten sind offiziell als Asylberechtigte anerkannt; sie machen einschließlich ihrer Familienangehörigen 300000 Personen aus. Eine zweite große Gruppe bilden die "Kontingent- und Konventionsflüchtlinge", die Deutschland im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen und Vereinbarungen (zum Beispiel Genfer Flüchtlingskonvention) aufgenommen hat; dazu gehören zum Beispiel 35000 so genannte Boat People aus Vietnam (1979) und gut 170000 jüdische Emigranten aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die von 1993 bis 2002 gekommen sind. Die Statistik zu den Kontingent- und Konventionsflüchtlingen registriert allerdings nur die Zugänge und sagt nichts darüber aus, wie viele von ihnen Deutschland wieder verlassen haben.
Die Zahl der "de-facto-Flüchtlinge" und "Härtefälle" wird auf etwa 420000 geschätzt. Sie haben keinen Asylantrag gestellt oder ihr Antrag wurde abgelehnt. Dennoch werden sie in Deutschland vorübergehend geduldet, weil sie bei einer Abschiebung in ihre Herkunftsländer erheblichen konkreten Gefahren ausgesetzt wären oder weil es andere humanitäre Gründe für ihre Anwesenheit in Deutschland gibt. Eine Arbeitserlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Die rund 20000 Bürgerkriegsflüchtlinge des Jahres 2002 kamen ausschließlich aus Bosnien-Herzegowina. Der spezielle Rechtsstatus des Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlings wurde mit der Asylrechtsänderung 1993 neu geschaffen. Flüchtlinge dieses Typs dürfen keinen Antrag auf Asyl stellen. Sie werden vorübergehend aufgenommen und können eine befristete Arbeitsgenehmigung erhalten. Wenn die staatlichen Behörden nach der Beendigung des Kriegszustandes die Aufnahmeerlaubnis zurücknehmen, müssen sie unverzüglich in ihre Heimat zurückkehren.
Knapp 170000 Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, unterliegen strikten Reglementierungen: Aufenthalt nur im Distrikt der zuständigen Ausländerbehörde, keine Arbeitserlaubnis, seit 1994 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die unter dem Sozialhilfeniveau liegen.
"Illegale"
Als "Illegale" werden Ausländer bezeichnet, die ohne Genehmigung oder mit gefälschten Papieren eingereist sind oder nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung nicht ausgereist oder "untergetaucht" sind; die Grenze zwischen "legal" und "illegaler" Migration ist allerdings fließend. Schätzungen über die Zahl der "Illegalen" sind sehr spekulativ und bewegen sich zwischen 150000 und einer Million, die meisten liegen bei etwa 500000. Ihre Lebensbedingungen sind ausgesprochen prekär und belastend: hohes Risiko in illegalen Beschäftigungsverhältnissen ausgebeutet zu werden, keine Krankenversicherung, "Entdeckungsgefahr" beim Schulbesuch der Kinder, permanentes Abschiebungsrisiko. |
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07. Februar 2012
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Zahlen und Fakten |
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Die soziale Situation in Deutschland
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