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Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)

Kampf um die Republik 1919-1923


Reinhard Sturm
Inhalt

Einleitung

Versailler Vertrag

Finanzpolitik und Wirtschaftsentwicklung

Politische Polarisierung

Rechtsradikalismus

Aufstände und Putschversuche

Reparationsprobleme

Deutsch-russisches Abkommen

Ruhrbesetzung

Hyperinflation

Diktatur in Bayern

Kommunistische Umsturzversuche

Hitler-Putsch

Separatistenbewegungen

Ablösung Stresemanns

Versailler Vertrag
Die vorgesehenen Gebietsverluste, Souveränitätsbeschränkungen, Reparationen und vor allem die Zuweisung der Alleinschuld am Krieg lösten in ganz Deutschland, quer durch alle sozialen Schichten und politischen Lager, einen Entrüstungssturm aus. Ministerpräsident Scheidemann lehnte es am 12. Mai 1919 in der Nationalversammlung mit starken Worten ab, den Vertrag zu unterschreiben: "Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?" Die Regierung durfte innerhalb von 14 Tagen Stellung nehmen. Jedoch wiesen die Alliierten fast alle deutschen Wünsche, Alternativ- oder Kompromissvorschläge (bis auf eine Abstimmung in Oberschlesien über die nationale bzw. staatliche Zugehörigkeit) ab. Am 16. Juni erhielt die deutsche Delegation in Paris den endgültigen Vertragstext mit einer Annahmefrist von sieben Tagen. Daraufhin trat das Kabinett Scheidemann am 20. Juni zurück; die DDP schied vorläufig aus der Koalition aus (bis zum 3. Oktober 1919). Neuer Reichskanzler wurde Gustav Bauer (MSPD).

Am 21. Juni 1919 wurden die Alliierten gleich doppelt provoziert: In der Bucht von Scapa Flow ließ Admiral Ludwig von Reuter eigenmächtig die deutsche Hochseeflotte versenken, damit sie den Siegermächten nicht in die Hände fiel; in Berlin verbrannten Offiziere die im Krieg 1870/71 erbeuteten Fahnen französischer Truppenteile. Danach waren weitere Verhandlungen des neuen Reichskanzlers Bauer von vornherein vergeblich.

Als Ebert am 23. Juni bei der OHL in Kassel anrief, um sich nach den Chancen eines militärischen Widerstandes zu erkundigen, eilte Hindenburg vor die Tür, um nicht mit dem Reichspräsidenten sprechen zu müssen. Groener übernahm die Aufgabe, Ebert die Wahrheit zu sagen. "Die Wiederaufnahme des Kampfes ist [...] aussichtslos. Der Friede muss daher unter den vom Feinde gestellten Bedingungen abgeschlossen werden." So eindeutig mochte er sich aber nicht als "Erster Generalquartiermeister" äußern, sondern nur als "Deutscher, der die Gesamtlage klar übersieht".

Da es keine verantwortbare Alternative gab, beschloss die Nationalversammlung am Nachmittag des 23. Juni 1919 mit großer Mehrheit die Annahme des Friedensvertrages; dagegen stimmten die DNVP, die DVP, die meisten DDP- und einige Zentrumsabgeordnete. Am Abend und an den folgenden Tagen verübten Reichswehrangehörige auf den Unterzeichner des Waffenstillstandes, Matthias Erzberger, Attentatsversuche. Zur Unterzeichnung mussten sich Außenminister Hermann Müller (MSPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles einfinden, wo die deutschen Fürsten 1871 Wilhelm I. zum Kaiser ausgerufen hatten. Nach der Ratifizierung durch die Unterzeichnerstaaten trat der Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft.

Bestandteil des Vertrages war die Satzung des vor allem auf Betreiben des amerikanischen Präsidenten Wilson am 29. April 1919 in Versailles gegründeten Völkerbundes (dem Deutschland vorläufig nicht angehören durfte). Wegen der darin enthaltenen Sanktionsbestimmungen lehnte jedoch die Mehrheit des US-Kongresses, die nach dem Krieg zum traditionellen Isolationismus zurückkehren und eine Verwicklung in internationale Konflikte vermeiden wollte, im November 1919 die Satzung ab. Ausgerechnet die USA blieben daher dem Völkerbund fern, was diesen von vornherein schwächte. Ein separater deutsch-amerikanischer Friedensschluss erfolgte am 25. August 1921.

Der Versailler Vertrag nahm Deutschland nicht nur sämtliche Kolonien, sondern auch 13 Prozent seines Territoriums und zehn Prozent seiner Bevölkerung, damit verbunden 50 Prozent der Eisenerzversorgung, 25 Prozent der Steinkohleförderung, 17 Prozent der Kartoffel- und 13 Prozent der Weizenernte. Der Großteil dieser Gebiete fiel an den nach 123-jähriger Teilung wieder gegründeten Staat Polen - für die Alliierten auch ein Bollwerk gegen den russischen Bolschewismus. Die neue Grenzziehung im Osten führte wegen der dortigen gemischtnationalen Siedlungsweise unvermeidlich zu neuen Minderheitsproblemen. Wo bisher Polen unter preußisch-deutscher Herrschaft leben und nationalistische Diskriminierungen erdulden mussten, kehrten sich diese Verhältnisse jetzt um. Es gab auch Ströme von deutschen Flüchtlingen und Ausgewiesenen.

Clemenceau war mit weiter gehenden Forderungen (Übernahme aller linksrheinischen deutschen Gebiete durch Frankreich) im Kreise der "Großen Drei" gescheitert; er galt bei den französischen Nationalisten schon bald als "Verlierer des Sieges". Im "Diktatfrieden" von Brest-Litowsk hatte Deutschland dem Russischen Reich annähernd ein Viertel seines europäischen Territoriums - das freilich von nach Unabhängigkeit strebenden Völkern bewohnt war - und damit zugleich ein Viertel seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie drei Viertel seiner Schwerindustrie und Kohleproduktion entzogen; nun wurde es selbst in Versailles ähnlich hart behandelt. Gleichwohl blieb sein nationalstaatliches Gefüge weitgehend erhalten; auch eine Rückkehr in den Kreis der Großmächte war nicht ausgeschlossen.

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Quellentext
Der Versailler Vertrag (Abriss)
Gebietsabtretungen
  • Elsass-Lothringen an Frankreich (ohne Abstimmung)
  • Saargebiet für 15 Jahre unter Völkerbundkontrolle, Kohlegruben an Frankreich, deutsches Rückkaufrecht (1935 Abstimmung)
  • Eupen und Malmedy an Belgien (nach umstrittener Abstimmung)
  • Nordschleswig an Dänemark (nach umstrittener Abstimmung)
  • Posen und Westpreußen ("Korridor") an Polen (ohne Abstimmung)
  • Südliche Teile Ostpreußens an Polen (dazu kam es nicht, weil bei der Abstimmung über 90 Prozent den Verbleib bei Deutschland wünschten)
  • Danzig mit Weichselmündung "Freie Stadt" unter Kontrolle des Völkerbundes, mit Sonderrechten für die polnische Minderheit
  • Memelgebiet 1923 an Litauen (ohne Abstimmung)
  • Ostoberschlesien an Polen (trotz Abstimmung in Oberschlesien, bei der 60 Prozent den Verbleib bei Deutschland wünschten)
  • Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei (ohne Abstimmung)
  • Deutsche Kolonien als Mandatsgebiete an verschiedene alliierte Staaten


  • Souveränitätsbeschränkungen

  • Verbot der Vereinigung mit Deutsch-Österreich
  • Eingeschränkte Lufthoheit
  • Internationalisierung der Flüsse Rhein, Donau, Elbe, Oder und Memel
  • Verbot der allgemeinen Wehrpflicht, Beschränkung des Heeres auf 100000 Mann und der Marine auf 15000 Mann
  • Verbot aller schweren Waffen (Kanonen, Panzer, Kampfflugzeuge, U-Boote, Großkampfschiffe)
  • Kontrolle durch eine alliierte Kommission
  • Besetzung des linken Rheinufers und rechtsrheinischer Brückenköpfe auf 15 Jahre, 50 km breite entmilitarisierte Zone rechts des Rheins


  • Reparationen

    Als völkerrechtliche Grundlage aller Forderungen dient der Artikel 231 ("Kriegsschuldparagraph"):
    "Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben."

    Gefordert werden:

  • umfangreiche Sachlieferungen
  • Ablieferung aller Handelsschiffe über 1600 Tonnen
  • Zahlungen in Goldmark (GM) in erst noch zu berechnender Höhe


  • Dennoch gelangte die deutsche Öffentlichkeit nicht nur im spannungsgeladenen Sommer 1919, sondern auch später, in den zwanziger und dreißiger Jahren bei der Auseinandersetzung mit dem Vertrag von Versailles über eine leidenschaftliche Verdammung nicht hinaus. Zu groß war die Enttäuschung darüber, dass das von Wilson proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker zwar auf andere Nationen, aber kaum auf Deutschland angewandt wurde.

    Zudem unterblieb eine öffentliche Diskussion über den Kriegsschuldanteil und die Kriegszielpolitik des Kaiserreiches; auch im Untersuchungsausschuss der Nationalversammlung für die Schuldfragen des Weltkriegs fand sie nicht statt. Die Beamten des Auswärtigen Amtes und der Reichskanzlei gaben zu bedenken, dass die Veröffentlichung aufschlussreicher, geheimer Dokumente - insbesondere zu den weitgesteckten deutschen Kriegszielen (Annexion von Teilen Frankreichs und Belgiens, dauerhafte Ausschaltung Frankreichs als Großmacht durch hohe Reparationen, wirtschaftliche und politische Vormachtstellung in Europa, Weltmacht mit einem mittelafrikanischen Kolonialreich) - die Verhandlungsposition der Reichsregierung gegenüber den Alliierten schwächen würde.

    Dieser Auffassung schloss sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder (darunter Mehrheitssozialdemokraten ebenso wie Deutschnationale) an. Der Verzicht auf eine rückhaltlose politische Aufarbeitung des Weltkriegs leistete allerdings später unfreiwillig der "Dolchstoßlegende" Vorschub.
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    10. Februar 2012
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