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Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
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Kampf um die Republik 1919-1923 |

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Reinhard Sturm
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Aufstände und Putschversuche |
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Im Frühjahr 1920 musste die Weimarer Republik ihre erste große Existenzkrise überstehen, die durch einen Rechtsputsch ausgelöst wurde. Geplant hatte ihn die Verschwörergruppe "Nationale Vereinigung", die eine Militärdiktatur anstrebte. Zu ihr zählten Ludendorff, General Walther Freiherr von Lüttwitz, dem die mitteldeutschen und ostelbischen Reichswehrverbände sowie sämtliche Freikorps unterstanden, Hauptmann Waldemar Pabst, der die Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts zu verantworten hatte, Traugott von Jagow, der letzte kaiserliche Polizeipräsident von Berlin, und Wolfgang Kapp, ostpreußischer Generallandschaftsdirektor, Mitbegründer der "Deutschen Vaterlandspartei", jetzt Mitglied der DNVP.
Ausgelöst wurden die Putschvorbereitungen durch die Abrüstungsbestimmungen des Versailler Vertrages, der am 10. Januar 1920 in Kraft getreten war. Danach mussten bis zum 31. März 1920 das Heer auf 100000, die Marine auf 15000 Mann verkleinert werden. Wenngleich die Siegermächte eine stufenweise Truppenreduzierung und eine Fristverlängerung bis zum Jahresende akzeptierten, standen rund 300000 Reichswehrangehörige und Freikorpsleute vor der Entlassung.
Die meisten klammerten sich an das Militär, das ihnen Halt gab. Insbesondere die ohnehin demokratie- und republikfeindlichen Freikorps fühlten sich von der Weimarer Regierung verraten, denn in ihrem Auftrag hatten sie - anstelle des nicht mehr kampfwilligen Ostheeres, das in den ersten Monaten nach Kriegsende unaufhaltsam nach Hause geströmt war - im Baltikum gegen die Rote Armee, im östlichen deutschen Grenzgebiet gegen polnische Freiwilligenverbände gekämpft und sich 1919 im Reich an der Niederschlagung der Frühjahrsunruhen beteiligt. Zu den ersten Verbänden, deren Auflösung Noske am 29. Februar 1920 verfügte, gehörte die 6000 Mann starke, in Döberitz stationierte und von dem Korvettenkapitän Hermann Ehrhardt geführte Marinebrigade II.
Kapp-Lüttwitz-Putsch
Am 10. März verlangte General von Lüttwitz in einem Gespräch mit Reichspräsident Ebert und Reichswehrminister Noske in ultimativer Form die Beibehaltung der Freikorps, seine - Lüttwitz' - Ernennung zum Oberbefehlshaber der Reichswehr sowie die Neuwahl des Reichstages und des Reichspräsidenten. Statt Lüttwitz sofort seines Kommandos zu entheben, forderte Noske ihn lediglich auf, in den Ruhestand zu treten. Als er den General am nächsten Tag beurlaubte, hatten Lüttwitz und Ehrhardt den Putsch bereits beschlossen und entsprechende Befehle gegeben. Die Marinebrigade traf ihre Vorbereitungen; am 12. März marschierte sie spätabends die 25 Kilometer lange Strecke von Döberitz nach Berlin, um die Regierung zu stürzen.
Währenddessen trommelte Noske die Reichswehrführung zusammen, um über Gegenmaßnahmen zu beraten. Mit Ausnahme des preußischen Kriegsministers und Chefs der Heeresleitung, General Walther Reinhardt, lehnten die versammelten Generäle den Einsatz regierungstreuer Truppen gegen die Putschisten ab - im Raum Berlin stünden nicht genügend Soldaten zur Verfügung, und "Reichswehrtruppen (würden) niemals auf andere Reichswehrtruppen schießen" - so insbesondere der General Hans von Seeckt.
Das grenzte an offenen Ungehorsam - offenkundig wollte die Reichswehr die parlamentarisch-demokratische Republik, auf deren Verfassung sie vereidigt war, nicht verteidigen. Der Regierung blieb nur die Flucht nach Stuttgart. Inzwischen besetzte die Brigade Ehrhardt, unterstützt von einem Reichswehrbataillon, das Berliner Regierungsviertel. Kapp rief sich selbst zum Reichskanzler aus und ernannte von Lüttwitz zum Oberbefehlshaber der Reichswehr.
Infolge der Verweigerungshaltung der Reichswehr konnten nur starke gesellschaftliche Kräfte die Republik noch retten. Der Pressechef der Reichskanzlei, Ulrich Rauscher, veröffentlichte daher im Namen Eberts einen Aufruf, der geradezu revolutionäres Vokabular enthielt: "Kein Proletarier darf der Militärdiktatur helfen! Generalstreik auf der ganzen Linie! Proletarier, vereinigt euch! Nieder mit der Gegenrevolution!" Wieweit Rauscher eigenmächtig handelte, ist umstritten; jedenfalls tat der Generalstreikaufruf seine Wirkung. Gewerkschaften und SPD befolgten ihn sofort, die KPD nur widerwillig und erst einen Tag später - sie hatte an der Verteidigung der ihr verhassten "Noske-Demokratie" an sich kein Interesse. Vielerorts kam es zu bewaffneten Kämpfen mit Kapp-Lüttwitz-Anhängern.
Zum Glück für die Republik war der Putsch schlecht vorbereitet. Die Unternehmer lehnten ihn überwiegend ab, der größte Teil der Reichswehr blieb zumindest politisch neutral, und die Berliner Ministerialbeamten, die nicht eingeweiht waren und Kapp für unfähig hielten, blieben einfach zu Hause. Wirklichen Rückhalt besaßen die Putschisten nur bei den Großagrariern, Offizieren und Landräten östlich der Elbe. Schließlich mussten Kapp und Lüttwitz einsehen, dass sie ohne Geld und Personal in ungeheizten Amtsräumen ohne Telefon, Strom und fließendes Wasser nicht regieren konnten. Am 17. März 1920 brach der Putsch landesweit zusammen. Lüttwitz floh nach Ungarn, Kapp nach Schweden, Ehrhardt tauchte in Bayern unter.
Tags darauf zeigte sich, dass die Streikenden nicht einfach für die Wiederherstellung der Verhältnisse vor dem Putsch in den Ausstand getreten waren. Der "Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund" (ADGB), die ihm angeschlossene "Arbeitsgemeinschaft für Angestellte" (AfA-Bund) und der (vor allem die untere Beamtenschaft repräsentierende) "Deutsche Beamtenbund" beschlossen, den Generalstreik fortzusetzen, bis die Demokratie durch wirksame Maßnahmen gesichert sei. In einem Neun-Punkte-Programm forderten sie:
- "Umgestaltung" von Reichsregierung und Landesregierungen sowie "Neuregelung" der Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung,
- Bestrafung aller Putschisten,
- Rücktritt des Reichswehrministers Noske und des preußischen Innenministers Heine (denen die Unzuverlässigkeit von Militär und Polizei angelastet wurde),
- Entfernung "reaktionärer Personen" aus allen Betrieben,
- Demokratisierung der Verwaltung unter Mitwirkung der Arbeitnehmerorganisationen,
- Verbesserte Sozialgesetze,
- Sozialisierung des Bergbaus und der Energiewirtschaft,
- Enteignung von Großgrundbesitzern, "die Lebensmittel nicht abführen oder ihre Betriebe nicht rationell bewirtschaften",
- Auflösung aller "konterrevolutionären, militärischen Formationen".
Dieser Versuch, mit Hilfe einer gemeinsamen Regierung der Gewerkschaften, der MSPD und der USPD Versäumnisse der Revolution von 1918/19 nachzuholen, ließ sich nicht verwirklichen. DDP und Zentrum lehnten eine Regierungsbeteiligung der Gewerkschaften ab; die USPD blieb bei ihrer Fundamentalopposition. Zudem war der profilierteste Gewerkschaftsführer, der ADGB-Vorsitzende Carl Legien, nicht bereit, das Amt des Reichskanzlers zu übernehmen. So kam es nur zu einer neuen Weimarer Koalitionsregierung unter Hermann Müller (MSPD). Reichswehrminister Noske, dessen Politik der Härte gegenüber dem Links- und Rechtsradikalismus an den Generälen gescheitert war, wurde von Otto Geßler (DDP) abgelöst; in Preußen musste unter anderem Innenminister Heine gehen. Aus Solidarität mit Noske trat der republiktreue Chef der Heeresleitung, General Reinhardt, zurück. Zum Nachfolger machte Geßler ausgerechnet den fähigen, aber politisch unzuverlässigen General von Seeckt, unter dessen Amtsführung sich die Reichswehr in den folgenden Jahren erst recht zu einer Art "Staat im Staate" entwickelte.
Aufstand der "Roten Ruhrarmee"
Noch während des Kapp-Lüttwitz-Putsches entstand der Republik neben der Gefahr von rechts eine Gefahr von links. In den größeren Orten des Ruhrgebietes übernahmen spontan gebildete lokale "Vollzugsräte" die politische Macht. Sie wurden meist von der USPD dominiert, aber auch die KPD war vertreten. Die Vollzugsräte organisierten bewaffnete, politisch bunt zusammengewürfelte Arbeiterwehren, denen es in erbitterten Kämpfen gelang, einmarschierende Freikorps zum Rückzug zu zwingen. Ein Teil dieser Arbeiterwehren formierte sich zu einer etwa 50000 Mann starken, revolutionären "Roten Ruhrarmee", die bis Ende März das gesamte Ruhrgebiet unter ihre Kontrolle brachte und sich dabei örtlich auch gegen die MSPD stellte. Unterstützung erhielt sie durch den neuerlichen Streik von mehr als 300000 Bergarbeitern (rund 75 Prozent der Belegschaften). Damit erweiterte sich der linksradikale Widerstand gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch zu einem Kampf für die Wiederbelebung und Vollendung der sozialen Revolution und des Rätesystems. Diese so genannte Märzrevolution - die größte bewaffnete Arbeiteraktion, die es in Deutschland je gab - nährte, wie schon die Münchner Räterepublik, die Angst des Bürgertums vor dem "Bolschewismus". Denn durch das Fehlen einer einheitlichen, anerkannten Führung kam es örtlich immer wieder zu Ausschreitungen gegen tatsächliche oder vermeintliche Kapp-Lüttwitz-Anhänger.
Die Reichsregierung versuchte vergeblich, durch die Zusage politischer Reformen und einer Amnestie die Selbstauflösung der Roten Ruhrarmee zu erreichen. Schließlich erhielten Reichswehrtruppen unter dem Kommando des Generals von Watter am 2. April 1920 "volle Freiheit des Handelns, zu tun, was die Lage gebietet", das heißt die Rote Ruhrarmee mit allen Mitteln (auch mit Hilfe von Standgerichten) zu bekämpfen. Diesmal ließ sich die Reichswehr bereitwillig einsetzen, ging es doch gegen die "Bolschewisten", nicht gegen "Kameraden". Es ähnelt einer Satire, dass unter anderem die Marinebrigade Loewenfeld ins Ruhrgebiet geschickt wurde - drei Wochen vorher hatte sich dieses Freikorps am Kapp-Lüttwitz-Putsch beteiligt. Die Gräueltaten der Regierungstruppen übertrafen bei weitem die Ausschreitungen der Roten Ruhrarmee. Wer bei seiner Festnahme bewaffnet war, wurde sofort erschossen - auch Verwundete. Am 3. April musste Reichspräsident Ebert die Standgerichte wieder verbieten, um das Schlimmste zu verhüten. Erst am 12. April untersagte General von Watter seinen Soldaten "gesetzwidriges Verhalten". Nach dem Ende der Kämpfe hatten die Aufständischen weit mehr als 1000 Tote zu beklagen, Reichswehr und Freikorps etwa 250.
Reichstagswahlen 1920
Der Putschversuch von rechts und der Revolutionsversuch von links veranlassten die Weimarer Koalition dazu, sich früher als geplant den Wählern zu stellen und den ersten republikanischen Reichstag an die Stelle der Nationalversammlung treten zu lassen. Nach einer Wahlrechtsänderung entfiel jetzt auf 60000 Stimmen ein Mandat. Die Wahlen vom 6. Juni 1920 endeten für das Bündnis zwischen sozialdemokratischer Arbeiterschaft, liberalem Bürgertum und politischem Katholizismus mit einer verheerenden Niederlage. MSPD, DDP und Zentrum erlitten so schwere Verluste, dass sie zusammen unter die 50-Prozent-Marke rutschten - sie vermochten ihre Mehrheit nie wiederzuerlangen.
Demgegenüber erzielten USPD, DVP und DNVP beträchtliche Gewinne. Die starken Einbußen der Weimarer Koalition erklären sich aus der seit Sommer 1919 anhaltenden politischen Polarisierung, die - je nach Standort der Wähler - mit der Enttäuschung über die stecken gebliebene Revolution und ihre gescheiterte Fortsetzung bzw. mit der Empörung über den Versailler Vertrag und mit der Anziehungskraft der Dolchstoßlegende zusammenhing. Da die USPD der Weimarer Koalition nicht beitreten und die MSPD mit der im Wahlkampf monarchistisch und antisozialistisch aufgetretenen DVP nicht koalieren wollte, wechselten die Mehrheitssozialdemokraten in die Opposition. Zentrum, DDP und DVP bildeten eine bürgerliche Minderheitsregierung unter Reichskanzler Konstantin Fehrenbach (Zentrum).
Unter diesen Bedingungen musste das 9-Punkte-Programm der Gewerkschaften vom 18. März 1920 weitgehend unerfüllt bleiben. Sozialisierungsideen stand die neue Regierung noch ferner als die alte. Die Freikorps wurden allerdings aufgelöst. Auf Druck der Alliierten schaffte man jetzt auch die Einwohnerwehren ab (in Bayern im Sommer 1921). Nicht wenige ihrer Mitglieder wandten sich den deutschvölkischen Organisationen zu - unter anderem der NSDAP und der SA.
In Preußen, wo die Weimarer Koalition ihre Mehrheit behielt, machte die Landesregierung jetzt ernst mit der Demokratisierung des öffentlichen Dienstes. In den folgenden Jahren wurden viele republikfeindliche Beamte aus ihren Positionen entfernt, sodass Preußen, das über 60 Prozent der Fläche und der Bevölkerung der Weimarer Republik umfasste, Republikanern bald als "Bollwerk der Demokratie", Rechtsstehenden als "rote Festung" galt. Demgegenüber entwickelte sich Bayern, der zweitgrößte Flächenstaat, eher in eine andere Richtung. Die MSPD wurde schon während des Kapp-Lüttwitz-Putsches in die Opposition gedrängt, und es etablierten sich rechtskonservative Regierungen unter Führung der BVP. Bayern erwarb sich - je nach politischer Perspektive - den Ruf einer "Ordnungszelle" oder eines "Hortes der Reaktion".
Politische Justiz
Unmittelbar nach dem Kapp-Lüttwitz-Putsch hatte die Regierung angekündigt, "die Hochverräter der strengsten Bestrafung zuzuführen". Deren strafrechtliche Verfolgung verlief jedoch weitgehend im Sande. Um den sozialen Frieden wiederherzustellen, verabschiedete der Reichstag am 2. August 1920 ein Amnestiegesetz, das nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen vom 6. Juni die Handschrift der bürgerlichen Parteien trug. Sowohl die politischen Straftaten der Aufständischen im Ruhrgebiet als auch diejenigen der Teilnehmer des "hochverräterischen Unternehmens" sollten nur geahndet werden, wenn sie aus "Rohheit" oder "Eigennutz" begangen wurden. Von den Kapp-Lüttwitz-Putschisten sollten lediglich die "Urheber" und "Führer" zur Rechenschaft gezogen werden.
Die am Putsch beteiligten Reichswehroffiziere unterstanden der Militärgerichtsbarkeit und durften daher auf die Milde der konservativen Richter und Beisitzer in Uniform hoffen. Von 775 Verfahren wurden 486 eingestellt. 48 Offiziere wurden ihres Dienstes enthoben. Sechs nahmen ihren Abschied. Die übrigen erhielten geringfügige Disziplinarstrafen. Ähnlich verfuhren die zivilen Gerichte. In 705 Verfahren kam es nur zu einer Verurteilung.
Die übrigen Verfahren wurden aus vielerlei Gründen eingestellt. Meistens billigte man einfach auch hoch gestellten Persönlichkeiten zu, keine "Urheber" oder "Führer" gewesen zu sein und amnestierte sie. Demgegenüber ging die Justiz gegen die Mitglieder der Roten Ruhrarmee wesentlich härter vor. Dies war kein Zufall: Die vom Kaiserreich übernommene Richterschaft neigte dazu, ihre Unabhängigkeit für politisch motivierte Urteile zu missbrauchen. Wie schon die zeitgenössischen Berechnungen des Statistikers Emil Julius Gumbel zeigten, kamen vor Gericht bei denselben Delikten rechte Straftäter im Durchschnitt mit viel geringeren Strafen davon als linke.
Terrorismus
In den ersten Jahren der Republik fielen zahlreiche prominente Kommunisten, Sozialdemokraten, liberale und katholische Demokraten politischen Mordanschlägen zum Opfer. Die Täter waren fast ausnahmslos ehemalige oder aktive junge Reichswehroffiziere bzw. Freikorpsleute und gehörten in der Regel zur deutschvölkischen Szene. Soweit sie gestellt werden konnten, kamen sie meist mit verhältnismäßig milden Strafen davon. Spätestens 1933 wurden sie vom NS-Regime amnestiert.
Hier seien nur die bekanntesten Mordanschläge aufgeführt:
Schon im Januar 1919 wurden die KPD-Führer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet, im Februar der bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner (USPD). Im August 1921 wurde im Schwarzwald der Unterzeichner des Waffenstillstandes und frühere Reichsfinanzminister Matthias Erzberger (Zentrum) getötet. Am 4. Juni 1922 entging der Kasseler Oberbürgermeister und erste Ministerpräsident der Republik, Philipp Scheidemann (MSPD), nur knapp einem Blausäure-Attentat. Als kaum drei Wochen später, am 24. Juni, der jüdische Außenminister Walther Rathenau (DDP) in Berlin in seinem Dienstwagen erschossen wurde, kam es zu gewaltigen Protestdemonstrationen.
Diese Attentatsserie auf prominente Linke, Demokraten und Juden war die extremste Folge der politischen Polarisierung. Nationalistische Kampagnen gegen einzelne Politiker hatten am rechten Rand der DNVP und in der deutschvölkischen Szene sowie in der dazugehörigen Presse die Entstehung eines Hass- und Gewaltklimas gefördert, in dem die physische Vernichtung politischer Gegner sozusagen als salonfähig galt.
Zumindest die Mordanschläge auf Erzberger, Rathenau und Scheidemann gingen nicht etwa auf fanatische Einzeltäter zurück, sondern waren das Werk einer rechtsradikalen terroristischen Untergrundgruppe. Die Mörder, die in der Marinebrigade Ehrhardt gedient hatten, gehörten der Untergrund-"Organisation Consul" (O. C.) an. Ihre Befehle erhielten sie vom Gründer und Chef der O. C., Kapitän Hermann Ehrhardt, der getarnt in Bayern lebte, um sich dem Zugriff der preußischen Polizei zu entziehen. Er verfügte über ausgezeichnete Verbindungen zu bayerischen Regierungsstellen. Der Münchner Polizeipräsident Pöhner, ein NSDAP-Sympathisant, versorgte ihn zum Beispiel mit falschen Pässen. In der Münchner Zentrale der O. C., deren Organisationsnetz sich über ganz Deutschland erstreckte, arbeiteten zeitweise bis zu dreißig hauptamtliche Mitarbeiter. Nach dem Scheitern des Kapp-Lüttwitz-Putsches verfolgte Ehrhardt den Plan, durch gezielte Anschläge auf demokratische Politiker die Linke zu einem großen Aufstand zu verleiten. Dessen Niederschlagung durch Reichswehr, Polizei und deutschvölkische Kampfverbände sollte dann in die Errichtung einer nationalen Diktatur münden. Diese Terrorstrategie schlug fehl, aber sie kostete Menschenleben und vergiftete die politische Atmosphäre.
Als Reaktion auf die Mordanschläge verabschiedete der Reichstag am 21. Juli 1922 ein "Republikschutzgesetz". Vereinigungen, die es unternahmen, Regierungsmitglieder zu töten oder die republikanische Staatsordnung zu beseitigen, wurden mit schweren Strafen bedroht. Dafür zuständig wurde ein neu eingerichteter (1926 wieder aufgelöster) "Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik", der jedoch nur wenig bewirkte. Im Oktober 1922 verurteilte er zwar 13 Personen wegen Beihilfe zur Ermordung Rathenaus zu Freiheitsstrafen, erklärte jedoch eine Verschwörung für unbewiesen. Im Januar 1923 verbot er den Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund; aber dessen Mitglieder verteilten sich einfach auf andere völkische Organisationen, darunter die NSDAP. Als Ende 1924 doch noch ein Prozess gegen Mitglieder der O. C. stattfand, wurden diese "ehrenhaften, wahrheitsliebenden und unerschrockenen Männer" (so der Oberreichsanwalt als Ankläger) freigesprochen. |
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15. März 2010
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Dossier |
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Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg
Mit dem deutschen Überfall auf Polen begann am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg. Als er 1945 endete, lag Europa in Trümmern. Über 55 Millionen Menschen waren tot. Wie konnte es soweit kommen? Und wie sollte es weitergehen mit einem Land, das den größten Zivilisationsbruch der Geschichte begangen hatte? |
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Dossier: Deutsche Demokratie |
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Weitere bpb-Angebote zum Thema Demokratie
Demokratie bedeutet Herrschaft, die vom Volk ausgeht und durch das Volk in seinem Interesse ausgeübt wird. Die Einflussnahme der Bürger auf die Politik hat jedoch viele Facetten. |
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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1918/19
1918/19 waren Jahre des Umbruchs. Aber der Übergang von der Monarchie zur Republik prägte sich nicht nachhaltig im kollektiven Gedächtnis der Deutschen ein. Der Weimarer Republik fehlten entschlossene Demokraten – und Vertrauen in die Demokratie. |
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