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Informationen zur politischen Bildung aktuell Nr. 20/2009

Wahl zum Deutschen Bundestag


Wichard Woyke

Entwicklung von 1949 bis 2005

Am 27. September 2009 sind 62,2 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, darunter 32,2 Millionen Frauen und etwa 3,5 Millionen Erstwähler, aufgerufen, mit der Abgabe ihrer Stimme über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages zu entscheiden. Sie wählen damit nicht nur die Abgeordneten, die ihre Interessen im Bundestag vertreten sollen, sondern bestimmen auch, welche Parteien eine mehrheitsfähige Regierung bilden können und welche Grundausrichtung die Politik in der nächsten Legislaturperiode haben wird. Die Bundesbürgerinnen und -bürger sind in den vergangenen Jahren dem Wahlaufruf meist bereitwillig gefolgt. Bei den vergangenen 16 Bundestagswahlen gaben im Schnitt 85,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Das ist international gesehen im Vergleich mit anderen westeuropäischen Demokratien eine sehr hohe Wahlbeteiligung. Hinter dem Durchschnittswert verbergen sich allerdings unterschiedliche Beteiligungsraten. So stimmten bei der ersten Wahl 1949 77,8 Prozent ab, während 1972 mit 91,1 Prozent das bislang höchste Ergebnis erreicht wurde. Bei der Wahl 2005 beteiligten sich 77,7 Prozent.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

In den vergangenen 60 Jahren waren im Bundestag meist nur wenige Parteien vertreten. Gelangten in den ersten Deutschen Bundestag bei einer abgeschwächten Sperrklausel - mindestens fünf Prozent der Stimmen in einem Bundesland oder mindestens ein Direktmandat (ein Bewerber hat in seinem Wahlkreis die Stimmenmehrheit erhalten) - noch elf Parteien, darunter auch die Kommunistische Partei Deutschlands sowie das Katholische Zentrum, waren es 1953 sechs, 1957 vier Parteien. Außer CDU/CSU, SPD und FDP gelang nur der Deutschen Partei (DP) mit Wahlhilfe der CDU der Sprung in den Bundestag. Bis 1983 blieben CDU/CSU, SPD und FDP unter sich, dann kam mit den Grünen eine stark auf die Politikfelder Umwelt und Frieden ausgerichtete Partei hinzu. Nach der Wiedervereinigung entwickelte sich ein Fünf-Parteien-System, da die PDS - Nachfolgerin der DDR-Staatspartei SED - besonders in Ostdeutschland genügend Unterstützung erhielt, um in den Deutschen Bundestag einzuziehen. Von 1949 bis 2002 gelang es aufgrund des Wahlergebnisses immer relativ schnell, eine funktionsfähige Regierung aus einer größeren und einer kleineren Partei zu bilden. Das änderte sich 2005, als das Wahlergebnis weder eine von der CDU/CSU geführte Koalitionsregierung mit der FDP noch eine erneute rot-grüne Regierung zuließ und eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Führung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel gebildet werden musste.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Wie wird gewählt? - Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen einer Bundestagswahl werden vom Grundgesetz (Art. 38, 39 GG) und dem Bundeswahlgesetz bestimmt, das vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. Die Einzelheiten bis hin zur Gestaltung von Formularen werden in der Bundeswahlordnung festgelegt.

Aktives und passives Wahlrecht: Gemäß den genannten Bestimmungen gelten als Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (Wer hat das Recht zu wählen?) und das passive Wahlrecht (Wer hat das Recht, gewählt zu werden?) der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und das vollendete 18. Lebensjahr. Außerdem müssen Wahlberechtigte am Wahltag mindestens drei Monate lang ihren Hauptwohnsitz in Deutschland gehabt haben. Das aktive und passive Wahlrecht haben darüber hinaus auch Personen, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben, zum Beispiel Obdachlose, die nicht in einer Obdachlosenunterkunft leben, oder auf Wohnschiffen lebende Personen. Wahlberechtigt sind des Weiteren die Deutschen, die sich als Angehörige des öffentlichen Dienstes auf Anordnung des Dienstherrn im Ausland aufhalten (einschließlich ihrer Angehörigen), sowie Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates oder nicht länger als 25 Jahre im sonstigen Ausland leben.

Wahlrechtsgrundsätze: Die Ausübung der Wahlberechtigung muss nach den Wahlrechtsgrundsätzen erfolgen. Sie sind im Grundgesetz wie folgt festgelegt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." (Art. 38, Abs. 1). Allgemeine Wahl bedeutet, dass das Wahlrecht nicht an Rasse, Herkunft, Geschlecht, Einkommen, politische Überzeugung oder ähnliche Unterscheidungsmerkmale gebunden werden darf. Unmittelbare oder direkte Wahl bedeutet, dass der Wahlakt direkt zur Bestimmung der Abgeordneten führen muss, dass also nicht, wie bei der amerikanischen Präsidentenwahl, die Wählerschaft "Wahlmänner" wählt, die ihrerseits dann erst den Präsidenten wählen. Der Grundsatz der freien Wahl soll eine freie Willensentscheidung der Wählerschaft ermöglichen und Beeinflussungsversuche wie Drohung oder Zwang verhindern. Zur Freiheit der Wahl gehört in Deutschland auch das Recht, sich an Wahlen nicht zu beteiligen. Andere Staaten kennen dagegen eine gesetzliche Wahlpflicht. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verlangt, dass alle Stimmen das gleiche Gewicht haben und alle Wahlberechtigten eine weitgehende formale Gleichbehandlung genießen. Die Stimmabgabe in der Wahlkabine muss geheim erfolgen, damit der Wähler oder die Wählerin nicht physisch oder psychisch unter Druck gesetzt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Briefwahl mit dem Grundsatz der geheimen Wahl für vereinbar erklärt, obwohl bei dieser Form Verstöße schwer kontrollierbar sind.

Wahlsystem: Gewählt wird der Deutsche Bundestag alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlsystem, gemischt mit Elementen des Mehrheitswahlsystems. Über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entscheiden zunächst die prozentualen Anteile der von den Parteien gewonnenen Zweitstimmen. Die Hälfte der Abgeordneten zieht somit über die Landeslisten in das Parlament ein. Die Listenwahl ist mit der Unmittelbarkeit der Wahl vereinbar. Der Wählerschaft ist die Rangfolge innerhalb der Parteilisten vor der Wahl bekannt, und diese darf nach der Wahl nicht mehr verändert werden.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Die zweite Hälfte der Abgeordneten hat in ihrem Wahlkreis die Stimmenmehrheit gewonnen. Erringt eine Partei mehr dieser Direktmandate, als ihr gemäß der Verteilung der Zweitstimmen zustehen, bleiben sie ihr als "Überhangmandate" erhalten, weil direkt gewählte Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden müssen. Wegen der Möglichkeit zur Direktwahl von Personen in den Wahlkreisen wird das bundesdeutsche Wahlsystem auch als "personalisierte Verhältniswahl" bezeichnet.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Wahlleitung: Der vom Bundesinnenminister bestellte Bundeswahlleiter übernimmt bei einer Bundestagswahl die Rolle des Oberschiedsrichters. Er ist auch Vorsitzender des Bundeswahlausschusses, dessen acht Mitglieder er auf Vorschlag der Parteien ernennt. Der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss haben folgende Aufgaben:
  • Vorbereitung und Bekanntgabe der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl,
  • Überwachung der Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen,
  • Überprüfung der Bewerber auf unzulässige Doppelbewerbungen,
  • Mitteilung der über die Landeslisten gewählten Bewerber an die Landeswahlleiter,
  • Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses für das Bundesgebiet.
Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl auf Ebene der Bundesländer sind die von den Landesregierungen ernannten Landeswahlleiter zuständig. Die Kreiswahlleiter in den 299 Wahlkreisen werden von den Landesregierungen bzw. von dazu bestimmten Stellen ernannt. Sie tragen die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in "ihrem" Wahlkreis. Sie prüfen vor der Wahl die eingereichten Kreiswahlvorschläge auf formale Mängel und bereiten dadurch die Entscheidung über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen durch den Kreiswahlausschuss vor. Die Kreiswahlleiter sammeln am Wahltag die Wahlergebnisse im Wahlkreis und leiten diese an den Landeswahlleiter weiter.

Wie wird gewählt? - Praktische Durchführung

Wahlvorstände: Für die praktische Durchführung der Wahl am Wahltag in den Wahllokalen sind von der jeweiligen Landesregierung ernannte Wahlvorsteher und Wahlvorstände zuständig. Sie sorgen dafür, dass die formalen Vorschriften bei der Stimmabgabe eingehalten werden, zählen nach Schließung ihres Wahllokals die abgegebenen Stimmen aus und melden das Ergebnis der Gemeindebehörde, die die Ergebnisse aller Wahlbezirke im Gemeindegebiet an den Kreiswahlleiter weiterleitet.


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>Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Wahlkreise: Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ist in einem Bundesgesetz festgelegt, das im März 2005 in einer überarbeiteten Fassung vom Bundestag beschlossen wurde. Die Wahlkreise werden von den Gemeindebehörden in Wahlbezirke unterteilt, die nicht mehr als 2500 Einwohner umfassen sollen. In den Wahlbezirken wird jeweils ein Wahllokal eingerichtet, meist in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Verwaltungen und so gelegen, dass es für die meisten Wählenden gut zu erreichen ist.

Wählerverzeichnis: Alle Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis eingetragen, das von der zuständigen Gemeindeverwaltung geführt wird. Es ist öffentlich einsehbar. Stoßen Bürgerinnen und Bürger auf Fehler, taucht etwa ihr eigener Name nicht auf, können sie in gesetzlich vorgegebener Frist Einspruch erheben und auf Änderung dringen. Auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses werden circa drei Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigungen verschickt, auf denen der Wahlkreis, Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten des Wahllokals mitgeteilt werden.

Stimmabgabe: Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, die Erststimme für die Kandidatin/den Kandidaten, der den Wahlkreis im Bundestag vertreten soll, und die Zweitstimme zur Wahl einer Landesliste, mit der sie das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag mitbestimmen. Die Stimmabgabe erfolgt geheim durch Ankreuzen der Wahlvorschläge in der Wahlkabine. Danach wird der Stimmzettel von der Wählerin oder dem Wähler so gefaltet, dass nicht erkennbar ist, was sie oder er gewählt hat, und in die Wahlurne eingeworfen. Stimmen sind ungültig, wenn mehr als zwei oder gar kein Wahlvorschlag angekreuzt wurde oder zusätzliche Bemerkungen und Vorbehalte auf den Wahlzettel geschrieben wurden. Über die Gültigkeit von Stimmen entscheidet der Wahlvorstand bei der Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals.
Bei der Bundestagswahl 2005 konnten auch Wahlcomputer die klassische Form der Stimmabgabe mit Stimmzettel und Stift ersetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2009 den Einsatz dieser Geräte wegen mangelnder Überprüfbarkeit der Stimmzählung rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wird im September 2009 voraussichtlich auf herkömmliche Weise gewählt.

Briefwahl: Falls eine Wählerin oder ein Wähler am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann oder will, kann sie/er die Briefwahl beantragen. Dazu müssen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Fünf-Prozent-Klausel: Parteien, die im Wahlgebiet weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewinnen, erhalten keine Sitze im Deutschen Bundestag. Lediglich Parteien nationaler Minderheiten sind von der Fünf-Prozent-Klausel ausgenommen. Ein Kandidat einer Splitterpartei, der direkt gewählt wird, behält sein Mandat, auch wenn seine Partei nicht in den Bundestag gelangt. Erhalten die Vertreter einer Partei drei Direktmandate, ihre Partei aber weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, so wird der Zweitstimmenanteil ebenfalls in Mandate umgerechnet.

Überhangmandate: Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag ermöglicht es, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Anteil ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen. Dann bleiben ihr die so genannten Überhangmandate erhalten, denn dem direkt gewählten Kandidaten kann sein Mandat nicht wieder abgenommen werden. Bei Bundestagswahlen erfolgt kein Mandatsausgleich wie bei verschiedenen Landtagswahlen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 1998 müssen Überhangmandate von Parteien in Zukunft dann angerechnet werden, wenn das Mandat eines direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten vorzeitig endet.
2008 entschieden die Richter in Karlsruhe, dass das "negative Stimmgewicht", bei dem eine Partei davon profitieren kann, wenn sie weniger statt mehr Zweitstimmen bekommt, nicht verfassungskonform ist. Ob Änderungen bereits zur Bundestagswahl 2009 vorgenommen werden, ist derzeit noch offen.

Wahlkampf

Im Wahlkampf setzen sich Parteien und Wählervereinigungen politisch auseinander, um die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zu Personen und Programmen zu gewinnen. Ihre Hauptanliegen sind Information, Identifikation und Mobilisierung. Parteien informieren über und werben für die Personen, die sie "zur Wahl" stellen und versuchen der Wählerschaft ihre inhaltlichen Vorstellungen nahe zu bringen. Parteien haben in der Öffentlichkeit ein bestimmtes Profil, das durch ihre politische Führung, ihr Programm, aber auch die Berichterstattung in den Medien erzeugt wird. Bundestagswahlkämpfe werden meist von den Parteizentralen geplant und organisiert. Sie bestreiten den Wahlkampf mit einem speziellen Wahlprogramm, das von den Parteimitgliedern verabschiedet wurde und die zentralen Themen sowie die Positionen der Partei konzentriert darstellt. Wahlprogramme dienen zur Orientierung der Wählenden wie zur Identifikation der Mitgliedschaft. Wahlprogramme haben darüber hinaus den Zweck, innerparteiliche Positionen abzuklären und unterschiedliche Interessen innerhalb einer Partei zu bündeln.
Im Mittelpunkt der Wahlkampfstrategien der großen Parteien stehen die Kanzlerkandidaten, nicht zuletzt, weil die öffentliche Berichterstattung durch die Medien auf Personen orientiert ist. Für die CDU/CSU ist dies 2009 die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für die SPD tritt 2009 Bundesaußenminister und Vizekanzler Frank Steinmeier als Spitzenkandidat an. Für ihre Darstellung in der Öffentlichkeit spielen Glaubwürdigkeit, sachliche Kompetenz und Berechenbarkeit eine große Rolle.


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Mittel des Wahlkampfs: Für die politische Kommunikation bilden Massenmedien - Fernsehen, Presse und Hörfunk - ein unverzichtbares Transportmittel. Sie erreichen relativ schnell eine relativ breite Öffentlichkeit. Massenmedien haben unter anderem die Aufgabe zu informieren, zu analysieren, zu kritisieren und zu kontrollieren. Das Medium, das im Zusammenhang mit dem Wahlkampf die breiteste Öffentlichkeit erreicht, ist das Fernsehen. Es ist fast in jedem Haushalt vorhanden und wird durchschnittlich mehr als zwei Stunden pro Tag genutzt, verfügt über hohe Aktualität und genießt eine verhältnismäßig große Glaubwürdigkeit seitens der Zuschauenden. Es leistet der Personalisierung Vorschub, weil Personen hier besser als in anderen Medien dargestellt werden können. Deshalb beziehen die Parteien das Medium Fernsehen mit besonderem Interesse in ihre Wahlkampfstrategie ein. Diskussionssendungen mit den Spitzenkandidaten, Kanzlerkandidatenduelle, Auftritte in Talkshows und nicht zuletzt Wahlwerbespots sollen die Wählerschaft aufmerksam machen und überzeugen. Auch neue Medien wie das Internet werden zunehmend zur Information der Öffentlichkeit und zur Mobilisierung von Anhängern genutzt.
Daneben kommen in den Wahlkreisen weiterhin die klassischen Mittel zum Einsatz. Wahlkampfveranstaltungen, Informationsstände, Plakate, Flugblätter und die Verteilung der unverändert beliebten Werbeartikel wie Aufkleber und Kugelschreiber dienen dazu, die Wählenden direkt anzusprechen und die Wahlkreiskandidaten der Parteien bekannt zu machen. Dabei sind alle Parteien auf die ehrenamtliche Mithilfe der Parteimitglieder vor Ort angewiesen, da sonst der Wahlkampf in dieser Form nicht durchführbar wäre.
 

Quellentext
Abschied vom Lagerdenken?
Schwarz-Grün, Rot-Rot-Grün, Ampel, Jamaika - Deutschland wird bunter. Mindestens vier politische Konstellationen sind neuerdings möglich geworden. Seit die Linkspartei auch in den westlichen Bundesländern etabliert ist, muss man damit rechnen, dass Fünf-Parteien-Parlamente die Regel werden. [...]
Ob die zaghaften Versuche der Parteien, allesamt aus strategischen Gründen geboren, sich über die Grenzen bisheriger politischer Lager hinweg zu verständigen, zur guten Praxis werden kann, darüber bestimmen nicht die Parteien selbst. Darüber bestimmt der Wähler. [...]
Aber interessiert das die Wähler überhaupt? Wählen sie eine Konstellation, wählen sie so, dass eine Konstellation ausgeschlossen ist, oder wählen sie schlicht die Partei, die ihnen am meisten zusagt oder die sie schon immer gewählt haben? Die Tatsache, dass die Zahl der Wechselwähler zunimmt, lässt darauf schließen, dass Positionen und Inhalte wichtiger werden. Aber noch nie wussten Wähler so wenig wie heute, was mit ihrer Stimme passiert. Wer bislang Grüne wählte, wusste, er bekommt Rot-Grün, also einen SPD-Kanzler, oder die Opposition. Wer FDP wählte, bekam Schwarz-Gelb, also Angela Merkel, oder die Opposition. Wer die Linkspartei wählte im Bund oder im Westen, war immer in der Opposition. Erst die kommenden Wahlen werden zeigen, ob diese Art Freiheit, also eine Entscheidung mit offenem Ende, ein Wahlkampf ohne bindende Koalitionsaussagen, vom Wähler akzeptiert wird. Vor allem für die kleinen Parteien wird sich dann erweisen, ob ihre Offenheit als Beliebigkeit interpretiert wird oder als Freiheit, in verschiedenen Konstellationen möglichst großen Einfluss zu nehmen. Werden den Grünen die Wähler weglaufen, wenn Schwarz-Grün möglich ist? Wird die Linkspartei gewinnen oder verlieren, wenn man weiß, ihre Stimmen könnten Regierungsstimmen werden und nicht bloßer Protest? Werden die Liberalen Stimmen gewinnen, wenn ihre Chance zur Regierungsbeteiligung aufgrund von verschiedenen Optionen höher wird? Aber auch: Werden die konservativen Sozial-demokraten ihre Partei wählen, wenn klar ist, sie könnten sich in einer Regierung mit der Linkspartei wiederfinden?
[...] Viel hängt davon ab, was die Wähler tun. Wie werden sie sich dann verhalten? Wählen sie Inhalte? [...]
Die Parteien können einiges dafür tun. Zum Beispiel sich weniger mit strategischen als vielmehr mit inhaltlichen Fragen befassen. Denn eines ist klar: Im Fünf-Parteien-System ohne Lagerdenken ist jede Partei gefordert, ihr Profil zu zeigen. Und zwar so, dass der Wähler die Unterschiede erkennt. [...]

"Die neue deutsche Farbenlehre", in: Die ZEIT Nr. 1vom 3. April 2008



Wahlkampfkosten: Die Bundesverbände der Parteien erhalten im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung, deren Höhe sich nach einer komplizierten Berechnung unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen einer Partei (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge und Spenden) richtet, auch einen am eigenen Wahlerfolg gemessenen Anteil ihrer jährlichen Zuwendungen. Nach den Verlautbarungen des Deutschen Bundestages vom 3. September 2008 wird für jede Partei, die bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent gültige Stimmen oder bei einer der letzten Landtagswahlen mindestens ein Prozent gültige Stimmen für ihre Listen erreicht hat, gemäß Paragraph 18 Abs. 3 des Parteiengesetzes jährlich für die bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen insgesamt erzielten gültigen Stimmen bis zu einer Gesamtzahl von vier Millionen Stimmen ein Betrag von 0,85 Euro in Ansatz gebracht, für jede weitere Stimme 0,70 Euro. Parteilose Wahlkreiskandidaten dagegen bekommen einmalig einen Betrag von circa 2,05 Euro pro Wählerstimme, jedoch nur, wenn sie in ihrem Wahlkreis mindestens zehn Prozent der gültigen Stimmen erreichen. Für die Festsetzung der Höhe der Beträge und die Auszahlung der staatlichen Mittel (jeweils am 15. Februar eines Jahres) ist der Bundestagspräsident zuständig. Wie hoch demgegenüber die tatsächlichen Wahlkampfkosten der Parteien bei einer Bundestagswahl sind, ist trotz der Angaben über Parteiausgaben in den jährlichen Rechenschaftsberichten nicht genau zu ermitteln. Die von der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung nicht gedeckten Ausgaben müssen die Parteien aus Rücklagen und Spenden bestreiten.

Einflüsse auf die Wahlentscheidung

Im Laufe des Jahres 2009 werden politische Entwicklungen stattfinden, die auf die Wahlentscheidung sicherlich nicht ohne Einfluss bleiben. Ins Blickfeld rücken die Weltwirtschaftskrise und ihre Folgewirkungen sowie ein möglicherweise verstärktes außenpolitisches Engagement im Zeichen einer multipolar ausgerichteten internationalen Kräftekonstellation. Hier sind die EU und die Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen gefordert. Welche Parteien und welche Persönlichkeiten auf allen politischen Ebenen diesen Herausforderungen verantwortlich begegnen sollen, werden die Wahlberechtigten durch ihre Stimmabgabe wesentlich mitentscheiden.
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10. Februar 2012
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Superwahljahr 2009: Eine gute Gelegenheit, das Thema Wahlen im Unterricht zu behandeln. Die bpb bietet neue Unterrichtsreihen zum Thema "Europawahl" und "Bundestagswahl" an. Im Zentrum stehen die Durchführung einer Jugendbefragung und die Erstellung einer Wahlprognose für den eigenen Wahlkreis. Allgemeine Informationen zum Thema bietet das Kapitel "Wahlen in der Demokratie".
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