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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 16/2005)
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Was bringen die Hartz-Gesetze? |

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Hartmut Seifert
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Die vier so genannten Hartz-Gesetze stehen für mehr als nur eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Sie sind zugleich Symbol für die Reformfähigkeit des deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialsystems schlechthin. So nimmt es auch nicht Wunder, dass sie wie kaum ein anderes Reformprojekt die Gesellschaft spalten. Die einen begrüßen die Reformpakete als längst überfälligen Durchbruch zu einer lange Zeit blockiert erscheinenden Reformpolitik. Andere sehen in ihnen den Beginn vom Ende des Sozialstaates.
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Zur Person |
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Hartmut Seifert Prof. Dr. rer. pol., geb. 1944;
Leiter der Abteilung Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf.
E-Mail: Hartmut-Seifert@boeckler.de
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Wohl selten zuvor war ein arbeitsmarktpolitisches Reformprogramm so umfassend angelegt und so zügig auf den Weg gebracht worden wie die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, im Folgenden kurz Hartz-Gesetze genannt. Zu diesem Reformpaket gehört auch das zum Jahresbeginn 2004 in Kraft getretene "1. Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes". Angelehnt an die Vorschläge der so genannten Hartz-Kommission, enthalten sie einen breiten Mix an unterschiedlichen Maßnahmen, von denen sich der Gesetzgeber weitreichende Wirkungen für den Arbeitsmarkt erhofft. Sie sollen endlich die mit jedem Konjunkturzyklus sprunghaft in die Höhe gegangenen Arbeitslosenzahlen spürbar senken, die hartnäckigen Strukturprobleme aufbrechen und Beschäftigung stimulieren. Für eine empirisch fundierte Gesamtbilanz der Reformen ist es sicherlich noch zu früh. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung zentraler Reformelemente der Hartz-Gesetze initiiert, deren Ergebnisse noch ausstehen. Zudem ist das mit Hartz IV zunächst letzte Reformpaket erst zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getreten und wird seine Wirkungen erst im Laufe der Zeit voll entfalten. Gleichwohl zeichnen sich für einzelne Maßnahmen erste Wirkungen ab, die nachfolgend in einer Art Zwischenbilanz referiert und bewertet werden. Diese muss selektiv bleiben, da die Hartz-Gesetze insgesamt einezu reichhaltige Palette an Einzelmaßnahmen umfassen, deren Diskussion den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen würde.
In einer ersten Einschätzung wird die These vertreten, dass die Hartz-Gesetze eine Wegscheide in der sozial- und arbeitsmarktpolitischen Konzeption markieren. Sie ist weniger durch die zu erwartenden quantitativen Arbeitsmarkteffekte begründet als durch die qualitativen Wirkungen: Die Reformschritte fördern den Umbau des Arbeitsmarktes in Richtung atypischer Beschäftigungsformen und verlangen den Arbeitsuchenden ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung ab, ohne gleichzeitig die gestiegenen sozialen Risiken durch verbesserte Beschäftigungschancen im Bereich der versicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnisse kompensieren zu können. |
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09. Februar 2012
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