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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 24-25/2008)

Editorial


Katharina Belwe

Im Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen seither gleichberechtigt. Sind sie dies wirklich - auch in der Praxis?

Frauen, die beides wollen, Beruf und Familie, werden diese Frage wohl eher mit "Nein" beantworten: Wer den Wunsch nach Kindern nicht mehr gegen jenen nach einer Erwerbstätigkeit oder gar einer Karriere in Politik, Wirtschaft oder Kultur abwägen will, erhält immer noch zu wenig gesellschaftliche Unterstützung und steht nicht selten vor Zerreißproben. Das betrifft insbesondere Frauen, zum Teil auch Männer: jene, die als Väter und Partner präsent sein möchten. Junge Frauen halten sich heute auch nicht mehr für Rabenmütter, wenn sie beides wollen und dies unter schwierig(st)en Bedingungen zu realisieren suchen.

Ungeachtet nicht zu übersehender Fortschritte besteht 50 Jahre nach der Verabschiedung des Art. 3 GG immer noch ein eklatanter Widerspruch zwischen "gefühlter Gleichberechtigung", also dem, was jungen Frauen heute möglich zu sein scheint, und den strukturellen Rahmenbedingungen. Am deutlichsten zeigt sich dieser in der nach wie vor herrschenden Positions- und Entgeltungleichheit auf dem geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarkt: Trotz viel besserer Schulabschlüsse verdienen Frauen in Deutschland immer noch etwa 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die häufigere Unterbrechung ihrer beruflichen Laufbahn ist nur ein Grund dafür und erklärt den Einkommensrückstand nicht hinreichend. Sie verweist allerdings unmittelbar auf die offenbar schwer zu überwindenden Vereinbarkeitsbarrieren im Alltag.
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10. Februar 2012
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