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Informationen zur politischen Bildung Nr. 306/2010

Aufgaben und Ausgestaltung des Strafvollzugs


Heribert Ostendorf
Inhalt

Einleitung

Gefangenenzahlen und Rückfallquoten

Gefangenenzahlen und Rückfallquoten
In Deutschland waren am 31. März 2009 90 Gefangene pro 100 000 Einwohner inhaftiert. Im europäischen Vergleich kommen die skandinavischen Länder mit den niedrigsten Gefangenenraten aus (Island: 56, Dänemark: 66, Finnland: 67, Norwegen: 70, Schweden: 74), während die ehemaligen Ostblockstaaten mit Einschluss der baltischen Staaten die höchsten Gefangenenraten aufweisen (Lettland: 319, Polen: 220, Tschechien: 204, Ungarn: 153).
In der ehemaligen DDR waren die Gefangenenzahlen erheblich höher: Im Jahre 1972 kamen auf 100 000 Einwohner 221,8 Gefangene; im Jahr 1989 waren es noch 148 Häftlinge. Erst mit der staatlichen Auflösung wurde die Anzahl der Gefangenen entsprechend verringert; zuletzt, im November 1990, auf insgesamt 3 200 Personen.
Außergewöhnlich hoch sind die Gefangenenzahlen in den USA. Mit 753 Gefangenen pro 100 000 der US-Bevölkerung im Jahr 2009 liegen die USA an der Spitze aller erfassten Länder, vor Russland und Südafrika. Dies ist auch ein Ergebnis der "Null-Toleranz-Doktrin". Sie besagt, dass die Bekämpfung harmloser/kleinerer Delikte schwerwiegende Verbrechen verhindern kann. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die tatsächlichen Gefangenenzahlen in manchen Ländern geheim gehalten werden.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Die Deliktsgruppen, nach denen die Gefangenen in Deutschland verurteilt wurden, gibt die nachfolgende Tabelle wieder.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Auffällig ist die im Hinblick auf die gesetzliche Vorrangstellung des offenen Vollzuges geringe Quote der Gefangenen, die tatsächlich im offenen Vollzug einsitzen: Im Jahr 2008 waren es nur 15 Prozent der Gefangenen. Dabei wurden mit Vollzugslockerungen in der Bundesrepublik durchaus positive Ergebnisse erzielt. Pro 100 Gefangene der Jahresdurchschnittsbelegung kehrten im Jahre 1995 statistisch gesehen in Nordrhein-Westfalen 0,93 Gefangene, im Jahre 1996 in Bayern 0,48 Gefangene nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück. Die Zahl der nicht zurückgekehrten Freigänger betrug im Jahr 1996 in Bayern 0,83 von 100 Gefangenen. Entgegen mancher spektakulärer Darstellung in den Medien bleiben Straftaten während der Vollzugslockerungen nach verschiedenen Untersuchungen auf wenige Fälle beschränkt, so dass die Lockerungen insgesamt gesehen der Wiedereingliederung förderlich sind.


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Auch sind die Rückfallquoten im "offenen Vollzug" geringer als im "geschlossenen Vollzug", wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Gefangenen unterschiedlich sozial belastet und dementsprechend unterschiedlich rückfallgefährdet sind. Nach einer umfassenden Rückfalluntersuchung wurde die nachfolgende Rückfallquote für unterschiedliche strafrechtliche Sanktionen ermittelt:


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Die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Anzumerken ist, dass die Effizienzmessung des Strafvollzugs anhand von Rückfallquoten eine sehr schematische Vorgehensweise bedeutet. Ausgeklammert bleibt,
  • ob ohne Strafvollzug nicht schneller Straftaten und schwerere Straftaten verübt worden wären,
  • dass zumindest in der Zeit der Inhaftierung ein weitgehender Schutz der Gesellschaft erreicht wurde,
  • dass umgekehrt auch in den Strafvollzugsanstalten Straftaten, zum Teil schwerer Art (Mord, Raub, sexuelle Nötigung), begangen werden,
  • dass infolge der Strafzeit Folgewirkungen eintreten können, die eine weitere Entsozialisierung mit sich bringen können wie Obdachlosigkeit, der Verlust von Familie und Arbeit, Alkoholismus, Drogenabhängigkeit.
Auch bei Berücksichtigung derartiger Relativierungen haben die Vollzugsanstalten die Aufgabe, den Auftrag des Strafvollzugsgesetzes mit neuen Anstrengungen zu verwirklichen - im Interesse der Gefangenen, aber auch und gerade im Interesse der zu schützenden Gesellschaft. Hierzu gibt es sowohl in der wissenschaftlichen Diskussion als auch in der Praxis erfolgversprechende Ansätze: Zu nennen ist etwa die Einrichtung von dezentralen Kleinanstalten, in denen wenige Gefangene heimatnah untergebracht werden, in der Nähe des sozialen Umfeldes, in dem sie nach der Haftentlassung Versuchungen und kriminellen Gefahren widerstehen müssen. Diese Anstalten müssten keine eigene kostenintensive soziale Infrastruktur entwickeln, sondern könnten - so die Überlegungen - einen Teil der bereits vorhandenen kommunalen Einrichtungen (zum Beispiel Sportstätten) mitbenutzen. Immer ist der Strafvollzug eine Aufgabe, die - entgegen einigen Tendenzen, die, aus den USA kommend, auch in Europa und zum Teil auch in Deutschland verfolgt werden - in staatlicher Hand bleiben muss. Der Staat, der durch die Strafjustiz Straftäter in den Freiheitsentzug nimmt, muss auch für die Umsetzung dieses Freiheitsentzuges die Verantwortung tragen.
 

Quellentext
Gefängnisarchitektur
Freitag: Frau Seelich, Gefängnisse sind hässliche Klötze. Ist die Architektur Teil der Strafe?
Andrea Seelich: Alle Probleme, die es in der modernen Architektur gibt, finden sich im Strafvollzug in verschärfter Form. John Howard, ein englischer Gefängnisreformer, hat schon 1777 darüber nachgedacht, wie Gefängnisbauten menschlicher werden könnten. Die Strafe besteht ja im Freiheitsentzug, nicht im Tageslichtentzug oder Frischluftentzug. Elemente wie vergitterte Fenster, die sich kaum öffnen lassen, verschärfen die Situation für die Gefangenen unnötig. Schließlich hat sich die Technik weiterentwickelt, mittlerweile gibt es Bewegungsmelder, Überwachungskameras - das sollte man bei der Planung mit einbeziehen.
Freitag: Weshalb macht man das nicht?
Seelich: Zum einen wird Gefängnisarchitektur seit 1850 nicht mehr unterrichtet. Und dann schrecken viele Architekten vor diesem Thema zurück, weil es schwer ist, eine klare Meinung dazu zu haben. Sie finden Gefängnisse vor allem scheußlich, nehmen sie nicht als Architektur wahr. [...]
Freitag: Worin liegt denn die Schwierigkeit?
Seelich: Man muss wissen, was Freiheitsentzug ist, muss wissen, was Justizwachen wirklich machen, muss wissen, für welche Funktionen welche Räume nötig sind. Architekten haben aber oft keine Ahnung vom Gefängnisalltag [...]
Freitag: Wie lernt man es dann?
Seelich: Jedenfalls nicht aus Büchern. Um zu wissen, worauf es in der Praxis ankommt, habe ich in Justizvollzugsanstalten gearbeitet. Etwa mit einer Gruppe Lebenslänglicher, das sind meist Mörder, sie haben mir erzählt, wie es ist, 20 Jahre lang auf acht Quadratmetern zu leben, haben mir beschrieben, wie die ideale Zelle aussehen müsste.
Freitag: Und wie sollte sie sein?
Seelich: Das wichtigste für sie war ihr Bett. Es ist der privateste Ort, den man im Gefängnis hat. Die Gefangenen wünschten sich, dass das Bett nicht direkt gegenüber der Tür steht, den WC-Bereich am liebsten abgetrennt, und somit nicht direkt von den Wärtern einsehbar. Man muss sich vor Augen führen, dass die Zelle gleichzeitig der Arbeitsplatz der Justizwache ist.
Freitag: Lässt sich Gefängnisatmosphäre mit Architektur überhaupt beeinflussen?
Seelich: [...] Mit Materialien, Proportionen und Farben kann man da viel bewirken. Stahl, Glas und Beton sind sicher sehr fotogen, aber kontraproduktiv. Denken Sie nur an die Stahltreppen, wie es sie in vielen Anstalten gibt: Die machen einen Heidenkrach. Während meiner Gefängnisbesuche stelle ich oft fest: Wenn die positiv wirkenden Reize fehlen, suchen die Insassen sich selbst welche. So etwa in einem 30 Quadratmeter großen Gefängnishof: Er ist fast komplett mit Betonplatten gepflastert, aber am Rand gibt es etwas Gras. Die Insassen drehen ihre Runden auf dem Gras, man sieht ihre Fußspuren. Kein Wunder: Sie sind ja sonst fast nur von harten Oberflächen umgeben.
Freitag: Und Gras hat wenigstens Farbe.
Seelich: Ja, aber damit muss man vorsichtig sein. Malt man alles bunt an, freuen sich alle in der ersten Woche noch, weil es anders ist als vorher. Aber die grellen Farben wirken schnell aggressiv, sie verstärken den ohnehin hohen Stresslevel. Gegen Monotonie helfen andere Dinge, etwa das Tageslicht, das sich mit den Jahreszeiten ändert. Und diese Farbwechsel sieht man auf weißen Oberflächen einfach am besten. Gemüsebeete nützen übrigens auch.
Freitag: Gemüsebeete?
Seelich: Ja, das schlage ich oft vor. Im Gefängnishof können die Insassen Tomaten züchten, in der Erde wühlen, Natur spüren, sehen, wie etwas wächst. Sie brauchen Freiräume zur Selbstgestaltung. [...]
Freitag: Es gibt ja auch noch die andere Seite: Wärter verbringen ihren Tag ebenso hinter Mauern. Wie wichtig sind deren Bedürfnisse für Architekten?
Seelich: Das Wachpersonal ist bis zu zehn Kilometer am Tag unterwegs, die Territorien des Personals und der Insassen überlagern sich immer mehr. Das Problem: Die Wachen haben oft keinen Raum, in dem sie von den Insassen unbeobachtet ihre Stulle essen können. Aber ein Gefängnis ist ein sozialer Organismus - das zu begreifen, wäre ein erster Schritt. [...]

"Die ideale Zelle", ein Gespräch mit Andrea Seelich, in: der Freitag Nr. 49 vom 3. Dezember 2009

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10. Februar 2012
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Kriminalität und Strafrecht
Editorial
Lagebild der Kriminalität
Ursachen von Kriminalität
Vom Sinn und Zweck des Strafens
Politische Strafjustiz in Deutschland
Strafrechtsprinzipien und Strafverfahren
Sanktionensystem
Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts
Beispiele schwerer Formen der Kriminalität
Aufgaben und Ausgestaltung des Strafvollzugs
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