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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 24-25/2008)
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50 Jahre Frauen in der Politik: späte Erfolge, aber nicht am Ziel |

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Beate Hoecker
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Dank der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert wurde die rechtlich uneingeschränkte Gleichberechtigung 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Ihr juristischer Weitblick sowie die beispiellose Mobilisierung und Unterstützung von Frauen und Frauenverbänden verhinderten die ursprünglich vorgesehene Bestimmung "Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte". Mit dieser, der Weimarer Verfassung entlehnten Formulierung wäre die Gleichberechtigung auch weiterhin nur im staatsbürgerlichen Bereich garantiert gewesen, während die Frauen diskriminierenden Regelungen insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches nach wie vor Bestand gehabt hätten. Der schlichte Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Artikel 3, Abs. 2 GG) machte dagegen den Weg frei für eine umfassende Gleichberechtigung, und das bedeutete auch, entgegenstehendes Recht anzupassen.
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Zur Person |
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Beate Hoecker PD Dr. rer. soc., geb. 1954; Professurverwalterin an der Leibniz Universität Hannover, Institut für Politische Wissenschaft, Schneiderberg 50,
30167 Hannover.
E-Mail: b.hoecker@ipw.uni-hannover.de
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Als das erste Gleichberechtigungsgesetz 1958 schließlich in Kraft trat, hatten bereits drei Bundestagswahlen stattgefunden. Die Beteiligung an diesen Wahlen war durchgehend hoch, und die Differenzen zwischen den Geschlechtern fielen im Vergleich zur Weimarer Republik wesentlich geringer aus. Vor diesem Hintergrund konstatierte die Sozialwissenschaftlerin Gabriele Bremme vor fünfzig Jahren: "Die Wahlergebnisse von 1957 bestätigen mehr noch als die Bundestagswahl 1953, dass die Frauen in ihre politische Verantwortung als Wählerinnen voll hineingewachsen sind." Die allerdings nur geringe Repräsentation der Frauen auch im 3. Deutschen Bundestag rief nach Bremme den deutlichen Unmut von Wählerinnen wie weiblichen Parteimitgliedern hervor und beendete deren "Engelsgeduld": "Die Frauen in den Parteien und Verbänden sind vielmehr endgültig zu der Überzeugung gelangt, dass sie ihre politische Verantwortung und Reife hinreichend bewiesen haben und dass es nunmehr Sache des Staates sei zu zeigen, dass es ihm ernst sei mit der staatsbürgerlichen Mitarbeit der Frauen."
Ein halbes Jahrhundert später steht fest, dass es für den Staat keineswegs ein vordringliches Anliegen war, der formalen Gleichberechtigung auch in der Praxis zügig zum Durchbruch zu verhelfen. Es bedurfte vielmehr erst einer starken zweiten Frauenbewegung, um das Thema der politischen Machtlosigkeit von Frauen nachdrücklich auf die politische Agenda zu setzen. Und trotz einiger Erfolge liegt Geschlechterparität in der Politik auch heute noch immer in weiter Ferne. |
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10. Februar 2012
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Spezial |
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Gender Mainstreaming
Ein integratives, gesamt- gesellschaftliches Konzept verbirgt sich hinter dem Begriff "Gender Mainstreaming". Der Ansatz befasst sich ausdrücklich mit den gesellschaftlichen Notwendigkeiten für Frauen und Männer und geht weit über das Konzept der Frauenförder- und Gleichstellungspolitik hinaus. |
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