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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Die Stammzellforschung - Sachstand und ethische Problemstellungen |

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Christine Hauskeller
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I. Die Knochenmark-Transplantation als erste bewährte Stammzelltherapie |
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Als Stammzellen werden Körperzellen bezeichnet, die für die Regeneration von Körpergeweben sorgen. Diese Zellen haben die Fähigkeit sowohl zur Selbsterneuerungsteilung als auch zur Differenzierung in verschiedene entwickelte Körperzellen. Die bekanntesten Stammzellen, die schon seit den fünfziger Jahren für die Therapie beim Menschen eingesetzt werden, sind die blutbildenden (hämatopoetischen) Stammzellen des Knochenmarks. Heute werden diese gewebespezifischen Blutstammzellen auch aus dem Plazenta-Restblut, also dem Nabelschnurblut Neugeborener, gewonnen. Eingesetzt werden sie zur Regeneration des blutbildenden Systems nach Hochdosis-Chemo- und Strahlentherapie bei bösartigen Erkrankungen und Immundefekten. Weil diese Therapien das Blutsystem der Patienten zerstören, muss dieses anschließend wieder aufgebaut werden. Blutstammzellen aus dem Knochenmark (oder aus Nabelschnurblut) des Patienten (autologe Transplantation) oder von anderen SpenderInnen (allogene Transplantation) erfüllen diese Aufgabe. Aus diesen Blutstammzellen, die intravenös verabreicht werden, bildet sich im Knochenmark des Patienten innerhalb einiger Tage bzw. Wochen dessen Blutsystem neu, d. h., dass sich diese Stammzellen in alle Zelltypen des Blutes ausdifferenzieren. Im Gegensatz zur autologen Transplantation hängt der Erfolg einer allogenen Stammzelltransplantation davon ab, wie sich das fremde Blut mit dem Körpergewebe des Patienten verträgt, oder, wie es in der Fachsprache heißt, wie es den so genannten Chimärismus ausbildet.
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Zur Person |
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Christine Hauskeller Dr. phil., geb. 1964; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Theologie und Sozialethik der TU-Darmstadt in einem Projekt zur Ethik der Forschung mit humanen Stammzellen.
Anschrift: TU Darmstadt, Institut für Theologie und Sozialethik, Schloßgartenstr. 65, 64289 Darmstadt.
E-Mail: christine@hauskeller.de
Veröffentlichung u. a.: Ethische Urteilsbildung zur Forschung an und mit humanen Stammzellen, in: Christine Hauskeller u. a. (Hrsg.), Wissenschaft verantworten. Soziale und ethische Orientierung in der technischen Zivilisation, Münster 2001.
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Für andere gewebespezifischen Stammzellen ist, wie für die Blutstammzellen, die Potenz charakteristisch, ein komplexes Zellsystem oder gar ein Organ wie das Blutsystem aus sich heraus aufbauen zu können. Diese Möglichkeit macht sie für die biomedizinische Forschung so interessant und lässt Hoffnungen wach werden, zukünftig auch andere Organe oder Zelldefekte mit den entsprechenden Stammzellkulturen behandeln zu können. |
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18. März 2010
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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