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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Die Stammzellforschung - Sachstand und ethische Problemstellungen |

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Christine Hauskeller
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III. Der Stand der Forschung mit Stammzellen von Mäusen und Menschen |
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Da sich die großen Hoffnungen in Bezug auf humane Stammzellen bislang fast ausschließlich auf Forschungserfolge bei Mäusen gründen, sei hier über den Stand der Forschung mit Mausstammzellen und mit humanen Stammzellen, wie ihn deutsche Stammzellforscher und -forscherinnen gegenwärtig sehen, berichtet
.
Die Forschung mit humanen Stammzellen befindet sich weltweit noch im Stadium der ersten Grundlagenforschung. Es sind heute noch keine eindeutigen Marker gefunden worden, an denen man speziell humane Stammzellen sicher identifizieren und von Tumorzellen unterscheiden könnte. Zwar liegen Verfahren vor, aus embryonalen (Mäuse-) Stammzellen Kulturen von Nerven- oder Herzmuskel- oder Knorpelgewebe zu züchten, allerdings gelingt dies nur bis zu einer Reinheit von max. 80 Prozent, und das ist für eine Therapie beim Menschen keineswegs ausreichend. In einer Kultur von z. B. Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen, die zur Therapie verwendet werden soll, darf sich nicht eine undifferenzierte Zelle befinden, da diese zu unspezifischen Gewebswucherungen, also zu Tumorbildung bei den PatientInnen führen könnte. Dieses Risiko der Karzinogenität kann mit dem Einsatz gewebespezifischer Stammzellen vermieden werden. Blutbildende Stammzellen, die aus dem Knochenmark gewonnen werden, können, wie die Forschung der letzten Jahre gezeigt hat, transdifferenzieren, d. h. sie können z. B. im Gehirn wie neuronale, also Nervenstammzellen wirken und Nervengewebe erzeugen.
Embryonale Stammzellen, die als nicht mehr totipotent gelten (d. h., aus denen sich nicht unter entsprechenden Umgebungsbedingungen ein ganzer Mensch entwickeln könnte), lassen sich aus der Blastozyste gewinnen.
Forschungen mit Mäusestammzellen (die bisher eindeutig am erfolgreichsten sind - gemessen an möglichen Therapieerfolgen -, weit erfolgreicher als die mit Stammzellen von Schweinen, Rindern etc. aber auch mit humanen Stammzellen) haben gezeigt, dass sowohl die Stammzellen aus der Mäuse-Blastozyste aber auch Stammzellen aus dem Körper ausgewachsener Mäuse eine ganz erstaunliche Vermehrungs- und Differenzierungsfähigkeit besitzen. Es gelingt, aus embryonalen Mauszellen Kulturen zu entwickeln, die zu ca. 80 Prozent z. B. aus reinen Nerven- oder Knorpel- oder Herzmuskelzellen bestehen. Nach Transplantation dieser Nervenzellen z. B. in das Hirn künstlich neurodegenerativ erkrankter Mäuse, bilden sich im Gehirn neue, offenbar funktionsfähige Nervengewebsstrukturen, denn eine Maus mit Lähmungserscheinungen in den Beinen, wie sie symptomatisch beim Menschen z. B. nach Schlaganfällen vorkommen, kann im Experiment nach einer solchen Behandlung unter Umständen die Beine wieder bewegen wie vor dem induzierten Nervendefekt.
Mit der Stammzellforschung wird die große Hoffnung verbunden, dass solche Heilungseffekte auch beim Menschen möglich werden. Behandlungsmöglichkeiten u. a. für Morbus Parkinson und Diabetes aber auch die Züchtung von Organen für die Transplantationsmedizin stehen auf der Wunschliste der Mediziner und der betroffenen Kranken. Die Stammzellforschung könnte diese Wunschliste vielleicht erfüllen.
Allerdings, und das ist entscheidend für die Beurteilung dieser Forschung im Hinblick auf z. B. eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes, steht diese Forschung wirklich erst ganz am Anfang. Es ist bisher nicht geklärt, ob humane embryonale Stammzellen die gleichen Möglichkeiten für den technischen und damit therapeutischen Gebrauch bieten wie embryonale Mäusestammzellen. Bei anderen tierischen Stammzellen wie denen von Rind und Schwein ist dies nicht der Fall. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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