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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)

Die Stammzellforschung - Sachstand und ethische Problemstellungen


Christine Hauskeller
Inhalt

I. Die Knochenmark-Transplantation als erste bewährte Stammzelltherapie

II. Die Ausgangslage und die aktuelle Diskussion um die Stammzellforschung

III. Der Stand der Forschung mit Stammzellen von Mäusen und Menschen

IV. Die Fachbegriffe der Stammzelldiskussion

V. Die ethischen und juristischen Probleme der Stammzellforschung

IV. Die Fachbegriffe der Stammzelldiskussion
Um die Debatte um die Stammzellforschung in ihren verschiedenen Hinsichten verstehen zu können, sind einige mittlerweile gängige Begriffsunterscheidungen wichtig, die nun erläutert werden. Unterschieden wird nach erstens verschiedenen Gewinnungsverfahren und zweitens verschiedenen Differenzierungsstadien von Stammzellen. Eine weitere Unterscheidung orientiert sich drittens am Ziel des technischen Verfahrens der Embryonenerzeugung.

1. ES-Zellen, EG-Zellen und adulte Stammzellen

ES-Zellen: Sie können gewonnen werden durch die Kultivierung von in vitro durch künstliche Befruchtung einer weiblichen Eizelle erzeugten Embryonen. Solche überzähligen Embryonen aus IVF, von denen jetzt so häufig die Rede ist, sind in Deutschland kaum vorhanden, weil das ESchG verbietet, mehr Embryonen zu befruchten, als bei einer Implantation in die Gebärmutter eingesetzt werden. Vorhanden sind in Deutschland nur wenige kryokonservierte (bei -180 C tiefgefrorene) Vorkernstadien von Ei- und Samenzellen, die aber wie die kryokonservierten Embryonen in anderen Ländern für die Stammzellforschung verwendet werden könnten. Die Zellkulturen, die aus diesen Vorkernen entstehen, sind identisch mit Embryonen und bestehen aus so genannten ES-Zellen [7] . Solche ES-Zellen können aber auch auf zwei anderen Wegen gewonnen werden, einmal durch die Teilung und Vermehrung von bereits vorhandenen In-vitro-Embryonen (Embryosplitting) oder durch Klonierung nach dem "Dolly-Verfahren", also dadurch, dass Körperzellen in eine entkernte Eizelle eingebracht und darin vermehrt werden. Die ersten beiden Methoden sind am Menschen bereits Routine: IVF-Behandlungen werden in Deutschland ca. 60 000-mal im Jahr vorgenommen, und das Embryosplitting entspricht dem technischen Vorgang zur Präimplantationsdiagnostik (die in anderen Ländern duchgeführt wird, in Deutschland aber nach ESchG verboten ist), nämlich von einem Embryo eine Zelle abzunehmen, nur dass sie hier vermehrt und nicht durch die genetische Untersuchung zerstört wird.

EG-Zellen: Sie werden gewonnen aus Zellkulturen, die dadurch entstehen, dass die primordialen Keimzellen von Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen (zwischen der fünften bis neunten Schwangerschaftswoche) entnommen und daraus Stammzellkulturen gezüchtet werden [8] . Diese Methode ist in Deutschland nicht verboten, da dazu kein Embryo in vitro erzeugt wird. Richtlinien der Bundesärztekammer [9] regeln die Gewinnung fetaler Zellen aus Schwangerschaftsabbrüchen. Allerdings zeigen Versuche, dass diese Methode sich zur Gewinnung humaner Stammzellen wohl nicht so gut eignet wie die anderen.

Adulte Stammzellen: Die blutbildenden Stammzellen im Knochenmark sind typische adulte Stammzellen. Wir wissen heute jedoch, dass sich in jedem regenerationsfähigen Gewebe des Körpers Stammzellen befinden müssen, und wären ihre Marker bekannt, könnte man sie vielleicht auch ähnlich gut gewinnen wie die blutbildenden. Das Herz und die Nervenzellen im Gehirn sind die einzigen Gewebetypen im menschlichen Körper, die nicht über Stammzellen regelmäßig - wenn auch mit zunehmendem Alter langsamer - erneuert werden. Für jeden Gewebetyp gibt es daher die spezialisierten Stammzellen im erwachsenen Körper.

Darum sind diese adulten Stammzellen auch immer gewebespezifische Stammzellen. Sie unterscheiden sich aus naturwissenschaftlicher Sicht von den ES- und EG-Zellen vor allem in ihrem Differenzierungspotenzial.

2. Totipotente, pluripotente und gewebespezifische Stammzellen

Totipotenz: Alle Zellen der ersten Zellteilungsstadien des Embryos sind - unabhängig von der Erzeugungsmethode - totipotent. Das heißt, dass sich aus jeder dieser Zellen ein ganzer Mensch entwickeln könnte. Eben darum funktioniert in diesem frühen Stadium auch das Embryosplitting. Die Grenze der Totipotenz wird derzeit beim 8-Zellstadium angesetzt [10] . In den anschließenden Entwicklungsschritten differenzieren die einzelnen Zellen langsam aus. Sie bilden zuerst so genannte Vorläuferzellen und entwickeln sich dann über die Bildung der drei Keimblätter zu gewebespezifischen Stammzellen weiter.

Pluripotenz: Dieser Begriff wurde in die Diskussion um die Stammzellfoschung eingebracht, um einen Gegenbegriff zur Totipotenz zu haben, der signalisiert, dass diese Zellen nicht mehr unter das ESchG fallen [11] . Pluripotent sind demnach alle nicht totipotenten Stammzellen, also Vorläuferzellen und gewebespezifische Stammzellen.

Gewebespezifische Stammzellen sind all jene, die wie die blutbildenden Stammzellen in ihrer natürlichen Umgebung auf die Regeneration einer Gewebsart spezialisiert sind. Sie können jedoch nicht nur dem erwachsenen oder auch dem geborenen Menschen entnommen werden, sondern auch die Stammzellen in Feten sind gewebespezifische. Es scheint festzustehen, dass die fetalen und die Plazenta-Restblut-Stammzellen sich besser vermehren lassen als diejenigen in kindlichem Körpergewebe (juvenile), die aber für therapeutische Zwecke günstiger sein dürften als die Stammzellen älterer Menschen.

Um die derzeitigen Forschungsprojekte und die gesellschaftlichen Entwicklungen im Kontext der Stammzellforschung abschätzen zu können, ist hier ein kurzer entwicklungsbiologischer Exkurs angebracht.

Transdifferenzierung und Reprogrammierung: Die Ausdifferenzierung der Zellen wurde bisher als lineare Entwicklung beschrieben, von der Totipotenz zur Gewebespezifität. Dabei wird offenbar das "Leistungsvermögen" einer Stammzelle sukzessive auf eine ganz bestimmte Funktion hin zugeschnitten, und sie verliert dementsprechend die vielfältigeren Anlagen, ein ganzes Spektrum von Funktionen übernehmen zu können, das sie in früheren Entwicklungsstadien hatte. Das ist jedoch de facto bei Mäusestammzellen und - ersten Versuchen nach zu urteilen - zumindest auch bei humanen Blut- und Nervenstammzellen nicht so.

Eine ganze Reihe von Untersuchungen - wieder vor allem an Mäusen - haben gezeigt, dass gewebespezifische Stammzellen transdifferenzieren können. Neuronale Mausstammzellen bilden, wenn sie in den Blutkreislauf von Mäusen gespritzt werden, deren Blutsystem durch Bestrahlung degeneriert wurde, dort neue Blutzellen und transdifferenzieren zu Blutstammzellen [12] . Die damit verbundenen, noch rein spekulativen Hoffnungen auf enorme zukünftige Behandlungsmöglichkeiten mittels Stammzelltherapien beschleunigen schon heute das Geschäft mit dem Plazenta-Restblut Neugeborener, das nicht nur öffentliche Blutbanken aufbewahren, sondern das auch kommerzielle Unternehmen in Europa für die spätere Eigenbehandlung bei der Geburt eines Kindes auffangen und kryokonservieren.

Ein anderes Potenzial gewebespezifischer Stammzellen ist die Fähigkeit zur Reprogrammierung, also dass sie nicht nur in einem anderen Gewebeumfeld sich dessen spezifischen Anforderungen einpassen, sondern dass sie auch sozusagen vielfältigere, frühere Entwicklungsniveaus wieder einnehmen können, u. U. sogar totipotent werden. Sollte sich diese Reversibilität der adulten Stammzellen bestätigen, wären die eben beschriebenen Begriffsunterscheidungen nicht mit ontologischen Qualitäten der Stammzellen verbunden, sondern würden nur verschiedene Zustandsformen von Stammzellen beschreiben, die offenbar umgebungsabhängig wären und die zumindest im Labor variiert werden könnten. Die Diskussion um die Legalität oder auch um die Legitimität der Forschung mit pluripotenten, aber nicht mit totipotenten Zellen würde zumindest in diesem Fall auf längere Sicht kein brauchbares Kriterium für die ethische und juristische Grundsatzdiskussion thematisieren.

3. Reproduktives versus therapeutisches Klonen

So wie die Unterscheidung zwischen toti- und pluripotent ist die zwischen diesen beiden Klonverfahren eingeführt worden, um von der Zielorientierung her eines davon als legitim und moralisch nicht verwerflich auszuzeichnen. Reproduktives Klonen ist schlecht - wirklich niemand will es, wird häufig betont, aber therapeutisches Klonen könnte doch vielleicht einmal vielen kranken Menschen helfen. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren besteht ausschließlich darin, dass im ersten Fall die Implantation des Embryos in die Gebärmutter einer Frau erfolgen würde, um ein Kind wachsen zu lassen, während im zweiten Fall der klonierte Embryo in vitro als Zellkultur weitervermehrt und auf ein bestimmtes therapeutisches Ziel wie z. B. auf die Gewinnung von Leber- oder Pankreasgewebe für eine Transplantation des klonierten Patienten hin gezüchtet wird. Beides entspricht dem Gewinnungsverfahren, das ich oben als Dolly-Methode bezeichnet habe, und ist in Deutschland verboten. Das Reizvolle und für eine Transplantationsbehandlung Ausschlaggebende daran ist, dass sich auf diese Weise prinzipiell körperspezifische Stammzellen für jeden Menschen erzeugen ließen. Die immunologischen Abstoßungsprobleme der allogenen Transplantationen würden dann wahrscheinlich für die Stammzelltherapien und eventuell auch für aus Stammzellen gezüchtete Organe entfallen.
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10. Februar 2012
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Gentechnik - Biopolitik
Editorial
Forschung an humanen Stammzellen: ethische und juristische Grenzen
Die Stammzellforschung - Sachstand und ethische Problemstellungen
Zur Problematik der Präimplantations-
diagnostik
Vom genetischen Wissen zum sozialen Risiko: Gendiagnostik als Instrument der Biopolitik
Neue Formen gespaltener Elternschaft
Fortpflanzungsmedizin im europäischen Rechtsvergleich
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