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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Die Stammzellforschung - Sachstand und ethische Problemstellungen |

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Christine Hauskeller
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V. Die ethischen und juristischen Probleme der Stammzellforschung |
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Die wichtigsten ethischen Probleme der Forschung mit humanen Stammzellen sind m. E. die folgenden zwei: der Schutz der Menschenwürde von Embryonen und die Dynamik der Forschungs- und Technologieentwicklung. Diese zwei Problembereiche sind in mehrfacher Hinsicht miteinander verknüpft und hängen mit juristischen Themen zusammen. Allerdings sind rechtliche Probleme von anderer Art als ethische. Juristisch ist zum einen relevant, welche Forschungen die gegenwärtige Gesetzgebung erlaubt und zum zweiten, welche gesetzlichen Regelungen wir als Gesellschaft zukünftig als Antwort auf die ethischen Problemstellungen der Stammzellforschung behalten bzw. einführen wollen. Die ethischen Probleme fordern Antworten, die wir in komplexen Gesellschaften als Ergebnisse aufwendiger Konsensbildungsprozesse uns erst erarbeiten müssen. Sie sind dem Recht und seiner Formierung übergeordnet, denn die Rechtssetzung setzt ethische Urteilsprozesse voraus. Das gefasste Recht ist idealerweise die juristische Umsetzung ethischer Meinungsbildung. Es regelt pragmatisch die Einhaltung und Überwachung der ethischen Urteile darüber, was wir mit guten ethischen Gründen wollen oder nicht wollen. Darum behandle ich in der Folge ausführlich die ethische Dimension und komme dabei auf die juristische nur am Rande zu sprechen.
1. Verbrauchende Embryonenforschung und Menschenwürde
Das Hauptthema der aktuell geführten Ethikdebatte um die Stammzellforschung sind die verbrauchende Embryonenforschung und der Schutz der Menschenwürde. Zumindest zur Technologieentwicklung braucht die Stammzellforschung mit Sicherheit viele menschliche Embryonen, und deren Leben ist in Deutschland durch das ESchG geschützt
. Dieses Gesetz entstand, nachdem durch die plötzliche Konfrontation der Öffentlichkeit mit der De-facto-Einführung der IVF in den achtziger Jahren eine lange Debatte darum geführt worden war, wie man mit dem jungen menschlichen Leben, das nun in der Petrischale verfügbar geworden war, umgehen wolle. Beginnend mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist demnach das menschliche Leben von Anbeginn an vor der Fremdnutzung - Benutzung im Interesse anderer Individuen zum eigenen Schaden - unbedingt geschützt. Nun sind freilich sowohl Forschungsinteressen als auch die Therapiebedürfnisse Schwerstkranker fremde Zwecke in diesem Sinne, denen die Embryonen für die Stammzellforschung geopfert werden würden. Diese Darstellung entspricht etwa der Position, die in der aktuellen juristischen Debatte von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin gegen andere Rechtsgutachten zur Legalität der Forschung mit importierten pluripotenten Stammzellen vertreten wird.
Das Problem an dieser Position ist, dass der Konsens, der im ESchG mühsam gefunden worden war, gegenwärtig offenbar bei vielen einflussreichen Wissenschaftlern, Ethikern und Juristen nicht mehr gegeben ist. Die zumindest denkbaren Möglichkeiten der Therapie schwerer Krankheiten mittels Stammzellen haben große Überzeugungskraft und scheinen schwerer zu wiegen als der moralische Status, der im ESchG der befruchteten Keimzelle zugesichert wird.
Für all jene Moralphilosophen, Theologen und Ethiker, die die Menschenwürde am Objekt festmachen, die also meinen, dass dieser Würde alle Menschen in all ihren Seinsformen entweder als von Gott geschaffene oder vom Menschen entsprechend anzusehende teilhaftig seien, erscheint jedes Ab- und Aufwägen dieses obersten Wertes des menschlichen Lebens ausgeschlossen
. Von diesem Standpunkt aus ist das nur konsequent.
Das Problem besteht darin, dass es keinen Konsens und keine geteilten Grundüberzeugungen gibt, die diesen Standpunkt für eine große Mehrheit wirklich plausibel erscheinen lassen. Das liegt nicht daran, dass nicht die meisten zustimmen würden, dass ohne normative Auszeichnungen des menschlichen Lebens eine lebenswerte Gesellschaftsform kaum zu erhalten oder zu erreichen wäre. Dass jedoch die volle Schutzwürdigkeit, die wir für alle lebenden Menschen fordern, auch einem 8- oder 32-Zeller zugeschrieben wird, entbehrt für viele der Plausibilität
. Das hat m. E. mit dem Gegenstand Embryo selbst zu tun.
Der Embryo, sowohl in vivo als auch in vitro, ist heute zu einem Gegenstand geworden, über dessen moralischen Status wir uns klar werden müssen bzw. darüber, wie wir mit ihm, der nun verfügbar geworden ist, umgehen wollen. Wir müssen folglich entscheiden, was mit ihm geschehen oder getan werden darf. Das Problem dabei ist, dass er kein sinnlich erfahrbares Gegenüber ist wie jeder geborene Mensch - gleich wie hinfällig er vielleicht geworden ist - oder auch wie ein Ungeborenes, das sich im Mutterleib regt
. Der Embryo ist zugänglich nur über Mikroskop und Ultraschall, und diese zeigen uns den frühen Menschen im Blastozystenstadium nicht anders aussehend als einen gleichalten Mäuse- oder Schweineembryo. Auf der sinnlichen Erfahrungsebene fehlt uns die Möglichkeit, diesen Moralgegenstand unvermittelt als wirklich zu erleben. Die apparative Distanz oder - um es anders zu sagen - die technische Vermitteltheit und Konstruiertheit des Objekts früher Embryo - macht diesen als Moralgegenstand intuitiv nicht zugänglich, wohl aber als Forschungsgegenstand für die Wissenschaften verfügbar
.
Neuere ethische Überlegungen, in denen z. B. eine abgestufte Zuschreibung des Lebenswertes nach der schrittweisen Entwicklung der befruchteten Keimzelle zum Menschen mit all seinen spezifischen Qualitäten vorgeschlagen wird, versuchen, diese Unplausibilität der Menschenwürde des 8-Zellers zu umgehen und trotzdem in allen für relevant erachteten Fällen die vollen Schutzgarantien für Menschen festzuhalten. Problematisch ist daran, dass dazu Eigenschaften wie z. B. die Schmerzempfindsamkeit, die Fähigkeit zu selbstständigen Lebensvollzügen ab der Geburt oder die Entwicklung der Denkfähigkeit als relevant ausgezeichnet und an bestimmten Entwicklungsstufen festgemacht werden müssen. Alle menschlichen Lebensformen, die die entsprechende Eigenschaft nicht aufweisen, werden per definitionem von der Menschenwürde ausgeschlossen, und Lebewesen anderer Arten werden, wenn sie die entsprechenden Merkmale aufweisen, eingeschlossen. Letzteres scheint mir kein ernsthaftes Problem zu sein, da die Ausweitung von Schutzrechten auf Tiere ohnehin überfällig ist. Problematisch an diesen Bestimmungen ist vielmehr stets, dass es Grenzfälle gibt, z. B. dauerkomatöse Patienten, schwer Bewusstseinsgestörte oder die Anenzephalen (ohne Großhirn Geborene), die dann unter Umständen nicht der Schutzwürdigkeit teilhaftig werden, deren Ausschließung aber vielen ungerechtfertigt erscheint.
Ich denke daher, dass andere Lösungen gefordert sind. Die neueren Entwicklungen der Biomedizin seit den siebziger Jahren stellen die Ethik vor die Frage, ob es überhaupt noch eine geeignete Begründungsstrategie ist, den Gegenstand, den wir geschützt wissen möchten, selbst als ontologisch mit der Würde ausgestattet zu sehen
. Für diejenigen, die nicht glauben, dass seine moralische Dignität dem Embryo selbst schon innewohnt, sondern dass sie eine Zuschreibung ist, und denken, dass ethische Probleme nur über Konsensbildungen gelöst werden können, stellt sich die Aufgabe, die ethischen Fragen selbst anders zu fassen. Befürchtet wird dabei jedoch ein Dammbruch, wenn wir die Menschenwürde nicht mehr ontologisch im menschlichen Leben - vom Beginn an - verorten, das schleichende Ende der Menschenwürde als zentralem moralischem Wert und als historisch unverzichtbarem Fundament demokratischer Rechtskulturen.
Diese Konsequenz scheint mir aber nicht zwangsläufig zu folgen, wenn wir nicht mehr mit der unplausibel gewordenen Menschenwürde als immanenter Qualität des Embryos selbst argumentieren. Eher droht eine allmähliche Erosion moralischer und ethischer Glaubwürdigkeit, wenn die Ethik der technischen Entwicklung immer nachhinkt und sich bemüht, unplausibel Gewordenes dennoch mit aller Kraft aufrechtzuerhalten.
Der unverzichtbare Sinn des Konzepts Menschenwürde ist, dass wir menschliches Leben - wie Höffe mit Kant sagt, als "über allen Preis erhaben"
betrachten. Doch der Preis ist nur ein wesentliches Moment, auch wenn er in der Medizinforschung eine große Rolle spielt. Menschenwürde festzuhalten heißt doch auch, Lebensbedingungen erhalten oder schaffen zu wollen, in denen Individuen Freiheitsspielräume zur persönlichen Lebensgestaltung haben
. Die Menschenwürde in diesem Sinne im Blick zu haben, könnte in Bezug auf die Stammzell- und Embryonenforschung heißen, nach den gesellschaftlichen und politischen Folgen einer Nutzung von Embryonen und im weiteren Sinne dieser ganzen Technologieentwicklung zu fragen. Sind diese antizipierbaren oder zu befürchtenden Folgen mit der Würde des Menschen vereinbar und erstrebenswert?
Viele längst in der Diskussion aufgeworfene Fragen, wie z. B. die nach dem Umgang mit Frauen, die ja als Embryo- oder Eizellspenderinnen gefordert sind, können uns hier eine erste Orientierung geben, wonach unter anderem zu fragen wäre. Würden sich z. B. ohnehin schon ausgesprochen risikobehaftete Behandlungen wie die IVF durch die erlaubte Gewinnung von ES-Zellen aus überzähligen Embryonen auf Kosten der Frauen verändern? Wie ließe sich das verhindern, und könnte Missbrauch kontrolliert und bestraft werden
? Doch auch andere Punkte müssten hier ausführlich beleuchtet werden. Ich möchte nur einige nennen, um die Richtungen aufzuzeigen: Es gälte nachzudenken über Folgendes:
1. Wie wären die Eigentumsfragen an den entwickelten Biotechnologien zu regeln, und zwar so, dass
2. der Einsatz damit entwickelter Therapien auch tatsächlich allen Menschen zugute kommen kann.
3. Wer wären die Profiteure dieser Technologieentwicklungen und wer würde darunter leiden bzw. dafür zahlen?
4. Welche Techniken und Kenntnisse werden in der Stammzellforschung zwangläufig mit entwickelt und stehen dann zur Verfügung, selbst wenn sich die Hoffnungen auf Stammzelltherapien zerschlagen sollten? Und was wären die erwartbaren Konsequenzen, sollten diese Techniken zum Einsatz kommen?
5. Was würde es bedeuten, Körperzellen des Menschen als therapeutisches Material zur Verfügung zu haben? Müssten alle Menschen dann in möglichst frühem Alter Zellreservoirs anlegen lassen? Wie werden diese z. B. verwaltet, überwacht etc.? Wem gehören meine Körperzellen
.
Auf diese Fragen Antworten zu finden würde viel Zeit und Reflexionsarbeit in Anspruch nehmen. Doch ethische Urteilsbildung zu einer Technologie, die so fundamentale, tradierte Selbstverständnisse umkrempeln könnte, ist ohne die Bearbeitung dieser Fragen nicht möglich. Dazu muss die biomedizinische Technologieentwicklung auf ihre impliziten ethischen und normativen Gehalte und ihre gesellschaftlichen Folgen hin untersucht werden. Erst danach kann man sich ein Urteil darüber bilden, ob die Methoden, Ziele und Konsequenzen dieser Forschung mit unseren pluralen Vorstellungen von einem würdigen Menschenleben vereinbar und also wünschenswert sind.
Es scheint mir wahrscheinlich, dass die Beantwortung dieser Fragen zeigt, dass solche Technologien zur Krankheitsbehandlung neue Arten von Abhängigkeiten und gesellschaftlicher Verwaltung und Überwachung mit sich bringen. Die ethische und gesellschaftspolitische Frage würde dann lauten: Therapiechancen versus persönliche Freiheiten. Freiheiten sind dabei nicht nur Handlungsspielräume, sondern auch Seinsweisen und Le-bensformen, die sich den enger werdenden Maschen des Netzes von Normalitätsvorstellungen, das die biomedizinischen Technologien immer auch mit um das Menschsein herum weben, entziehen. Diese Alternative Therapiechancen versus weitere Spielräume menschlicher Lebensformen ist eine schwierige, weil von den Freiheitseinschränkungen zwar alle betroffen wären, aber sukzessive Einschnitte in persönliche Selbstbestimmungsrechte erstaunlich wenig Widerstand hervorrufen, während ernsthafte Erkrankungen mit dramatischem Angsterleben verbunden sind und m. E. jedem Individuum zugestanden werden muss, dass es in einer solchermaßen bedrohten Lebenssituation jede Möglichkeit, die ihm geboten wird, ergreift. Die Entscheidungen über neue Technologien müssen darum auch losgelöst von den akuten Krankheitsfällen und dem Therapieinteresse diskutiert und getroffen werden.
2. Forschungsdynamik und Technologieentwicklung
Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass technische Entwicklungen stets nicht nur das bewirken (wenn überhaupt), was an Verbesserungen für das Leben der Menschen mit ihnen intendiert war. Wir müssen immer mit unerwarteten Neben- und Spätfolgen einer Technologie rechnen, und zwar auch in der Biomedizin. Allerdings sind die Zeiträume unserer Erfahrung mit diesen Techniken noch zu kurz, um Einzelfolgen absehen zu können, soweit sie nicht im Scheitern eines Therapieansatzes bestehen, wie wir ihn z. B. bei der somatischen Gentherapie feststellen mussten.
Die Erfahrungen zeigen auch, dass Technologien, die einmal entwickelt sind, ihre Fortsetzung in anderen Bereichen finden und dass sowohl aufgrund international unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen als auch, weil eine umfassende Kontrolle der Forschungen und des Technikeinsatzes de facto unmöglich ist, auch Verbotenes immer wieder getan wird und auch heute noch die Öffentlichkeit häufig erst nach Vollendung mit den Tatsachen konfrontiert wird. Das jüngste Beispiel dafür sind die Kinder in den USA, die mit dem Erbgut dreier Elternteile ausgestattet wurden. Die IVF, die von vielen Medizinern mit dem Anspruch, unfruchtbaren Paaren zu helfen, entwickelt und ausgeübt wurde und wird, hat die technologischen Grundlagen für die Stammzellforschung und die Präimplantationsdiagnostik bereitgestellt. Diese sind, nach allem, was wir jetzt über die Embryonalentwicklung und ihre Steuerung in der Petrischale wissen, technikimmanent logische Weiterentwicklungen aus der Embryoerzeugung in vitro. Das heißt jedoch keineswegs - und hier widerspreche ich ausdrücklich dem Geist des so genannten Dammbrucharguments, mit dem auch die DFG in ihrer neuen Stellungnahme eben diese rechtfertigt -, dass wir diesen technisch vorgezeichneten Weg beschreiten müssten oder immer weiter gehen. Es ist nicht so, wie die DFG argumentiert, dass eine Gesellschaft, die die Spirale als Verhütungsmittel, den Schwangerschaftsabbruch nach Beratung und Indikation und die IVF als Infertilitätsbehandlung zulässt, damit unausgesprochen jeden Anspruch aufgibt, die Würde des Menschen am Lebensbeginn zu schützen. Im Gegenteil kann man an Versuchen wie dem ESchG sehen, dass Bemühungen, bestimmte Nutzungen eines Objekts zu verhindern, nicht grundsätzlich mit der Erlaubnis anderer Umgangsweisen mit demselben Objekt im Widerspruch stehen. Jede Technologie kann und muss für sich ethisch beurteilt werden. Deutlich wird das, wenn man z. B. die Diskussionen zum Thema Embryo und Menschenwürde zur Stammzellforschung und zur Präimplantationsdiagnostik miteinander vergleicht. In Ersterer spielt vor allem die Vernichtung von Embryonen für die Fremdnutzung eine Rolle, in Letzterer wird die Selektionsfrage brisant, bei der ganz andere kulturelle Erfahrungen und gesellschaftliche Folgen zu bedenken sind.
Ethische Haltungen zu diesen Fragen zu entwickeln, die dann auch verbindlich eingehalten werden, ist freilich ein schwieriger Konsensfindungsprozess. Das Ergebnis muss unter Umständen später revidiert werden und ist nicht allen Betroffenen recht. Doch es gibt in diesen ethischen Fragen, auf die wir uns verständigen müssen, sicherlich keinen Rubikon, nach dessen Überschreitung alles verloren oder gewonnen sein müsste - je nach Sichtweise. Dass uns die Technikentwicklung und eine neue Interessenlage in einflussreichen Teilen der Gesellschaft dazu bringen kann, vormals für falsch gehaltene Handlungen (die darum evtl. verboten wurden) doch zuzugestehen, soll damit nicht ausgeschlossen werden. Allerdings lässt m. E. der derzeitige Forschungsstand mit humanen Stammzellen - erwähnt sei zur Erinnerung nur die Unkenntnis über deren therapeutisches Potential und das Risiko tumoröser Transplantate - eine solche Änderung in Bezug auf das ESchG nicht gerade dringlich erscheinen. Die Forderung der DFG nach einer Erlaubnis der Forschung mit humanen embryonalen Stammzelllinien begründet sie mit dem Forschungsinteresse und der Hochrangigkeit der Forschungsziele und damit implizit aber auch mit dem internationalen Konkurrenzdruck. Hier schwingt die Angst mit, dass alle Verfahrenspatente andere beantragen könnten, die Befürchtung, dass die deutschen WissenschaftlerInnen bei der Technologieentwicklung abgehängt werden könnten - dass damit auch der Industriestandort Deutschland gefährdet sein könnte. Doch eben diese Vermengung von Forschungsneugier, Verfahrensentwicklung und Patentschutz, die die gegenwärtige biotechnologische Forschung prägt, ebenso wie andere Forschungsfelder, ist für die ethische Betrachtung brisant und heikel. Das Argument der Forschungsfreiheit muss in Frage gestellt werden, wenn Forschung, Anwendung und Profitchancen so eng miteinander verquickt sind wie im Fall der Stammzellforschung. Der Druck durch andere Rechtsverhältnisse und andere moralische Einschätzungen in anderen Ländern ist kein ethisch oder moralisch gültiges Argument. Dass andere etwas tun, was wir selbst nicht für moralisch gerechtfertigt halten, ist kein Grund dafür, es selbst denn doch auch zu tun.
Es sind in den letzten 20 Jahren Verfahren entwickelt worden, die eine qualifizierte Meinungsbildung zu Fragen der Technologieentwicklung und -einführung in einer komplexen Gesellschaft wie der unsrigen zumindest ermöglichen, etwa Konsensuskonferenzen und Bürgerforen. Allerdings geht die Technikentwicklung und Forschung in so vielen Bereichen heute so schnell voran, dass auch diese Verfahren mit Praktikabilitätsgrenzen zu kämpfen haben.
Angemessene Methoden, zu Meinungsbildungen bezüglich der Technikentwicklung zu gelangen, bevor sich die einzelnen Technologien schon mehr oder weniger etabliert haben, stehen noch aus. Das enthebt uns jedoch nicht von der Verantwortung für unsere Gegenwart und Zukunft, nach den richtigen ethischen Entscheidungen zu suchen und darum zu streiten. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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