Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Publikationen
Arbeitsmaterialien Medien
Aus Politik und Zeitgeschichte
AV-Medienkatalog
CD-ROM/ CD/ DVD
Einzel-
publikationen
Entscheidung im Unterricht
Filmhefte
fluter
HanisauLand
Informationen zur politischen Bildung
Info aktuell
Internet-Angebote
Mobile Angebote
Karten
Pocket
Rechtsreihe
Schriftenreihe
Spicker Politik
Thema im Unterricht
Themenblätter im Unterricht
Themen und Materialien
Zeitbilder
Spiele
Sonstige
Was geht?
Suche
Veranstaltungen
Wissen
Lernen


Aus Politik und Zeitgeschichte (B 31-32/2002)

10 Jahre nach Rio - Wie nachhaltig ist die Agrarpolitik?


Holger Meyer / Wilfried Gaum
Inhalt

I. Krise als Chance - Die Wiederentdeckung rationaler Ressourcennutzung

II. Nachhaltigkeit als sozial- ökologisches Modernisierungs- projekt

III. Agenda 21 als universelle Grundlage agrarpolitischer Zukunftsfähigkeit?

IV. Agrarpolitisches Leitbild der Nachhaltigkeit

V. Nachhaltigkeitsdefizite der EU-Agrarpolitik

VI. Zukunftsperspektiven für eine nachhaltige EU-Agrarpolitik

VII. Die dritte Säule der Nachhaltigkeit und eine Politik für die ländlichen Räume

VIII. Fazit

VI. Zukunftsperspektiven für eine nachhaltige EU-Agrarpolitik
Dass Niedersachsen für die Konzeption einer neuen, nachhaltigen europäischen Agrarpolitik eine besondere Rolle spielt, ist alles andere als ein Zufall. Zwei Drittel der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt. Die trotz eines rapiden und umfassenden Strukturwandels immer noch relativ hohe Bedeutung der Landwirtschaft in Niedersachsen spiegelt sich in der Bruttowertschöpfung des Landes wider: Während im Bundesdurchschnitt nur noch 1,1 Prozent in diesem Sektor erwirtschaftet werden, sind es in Niedersachsen mehr als doppelt so viel: 2,8 Prozent. Mit 175 000 Personen umfasst der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft immerhin noch 4 Prozent der Beschäftigten und liegt damit wiederum doppelt so hoch wie im Bundesvergleich. Noch existieren 66 000 Bauernhöfe, allerdings ca. 42 Prozent davon im Nebenerwerb. Der gesamte Landwirtschaftssektor inklusive der Ernährungsindustrie ist, gemessen an der Beschäftigtenzahl und Wertschöpfung, der zweitwichtigste Wirtschaftszweig nach der Automobilindustrie. 1999 wurde Niedersachsen neben 7,8 Mio. Menschen u. a. von 2,8 Mio. Rindern, 5,5 Mio. Schweinen, 13,7 Mio. Legehennen und 26,4 Mio. Jung-Masthühnern "bevölkert". [36]

Aber Niedersachsen teilt als führendes Agrarland Deutschlands ebenso Licht und Schatten einer Landwirtschaft, die permanenten gesellschaftlichen und industriellen Umwälzungen und Fortentwicklungen unterworfen ist. Steter struktureller Wandel und schließlich der erste BSE-Fall in Schleswig-Holstein gaben am 24. November 2000 der niedersächsischen Landesregierung den Anstoß für die Einsetzung einer Regierungskommission. Unter dem programmatischen Titel "Zukunft der Landwirtschaft - Verbraucherorientierung" hatte sie den Auftrag, sowohl die dringlichsten Schritte zu einer umfassenden Qualitätssicherung und -kontrolle in der Fleischproduktion aufzuzeigen als auch die "derzeitige Agrarpolitik vorbehaltlos zu hinterfragen" [37] . Nicht unerwähnt soll dabei bleiben, dass Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission selbst ein Politikum waren: Bei der Auswahl der Experten hatte die Staatskanzlei darauf geachtet, dass vom Bioland-Verband über den Naturschutzbund und die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft bis zum Landvolk das ganze Spektrum agrarpolitischer Interessenverbände vertreten war. Die Professionen der Beteiligten sollten zugleich garantieren, dass die verschiedensten Facetten für eine fundierte agrarpolitische Bestandsaufnahme und Diskussion eingebracht werden konnten: Hier fanden sich Mitglieder aus dem ökologischen Land- und Pflanzenbau, eher liberal ausgerichtete Agrarökonomen und FAO-Sachverständige. [38]

Die Kommission entwickelte im Kern folgendes Szenario für eine zukunftsfähige Agrarpolitik und setzt dabei zeitlich im Jahr 2007, mit dem Auslaufen der Beschlüsse der EU zur "Agenda 2000", an:

1. Entkoppelung von der Produktion und Auslaufenlassen der bisherigen landwirtschaftlichen Direktzahlungen innerhalb eines Zeitraumes von rund 20 Jahren. Die dabei eingesparten Mittel sollen für einen Zeitraum von zehn Jahren in vollem Umfang in eine Politik für den ländlichen Raum investiert werden, also für die Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Agrarstruktur zur Verfügung stehen.

2. Gleichzeitig soll die "2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik", also die Maßnahmen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume zur Honorierung von gesellschaftlich erwünschten Leistungen ausgebaut werden, die durch das Marktgeschehen selbst nicht ausgelöst werden. [39] Dieser Bereich zielt unmittelbar auf eine auf Nachhaltigkeit angelegte Politik in der Landwirtschaft und im Tierschutz ab. [40]

3. Aus ethischen bzw. gesellschaftlichen Gründen gewählte höhere nationale Produktionsstandards in der Landwirtschaft sollen durch nationale Kompensationszahlungen ausgeglichen werden. Als Instrumente dieser Politik sind Kompensationszahlungen auf EU-Ebene, Schutzzölle auf Drittlandsprodukte und die Besteuerung nicht gewünschter Haltungs- und Produktionsverfahren durch Abgaben auf entsprechende in- und ausländische Produkte denkbar. [41]

Mit diesem Szenario wird für die Agrarpolitik ein Paradigmenwechsel vorgeschlagen. Anstelle von Subventionen soll eine Honorierungspolitik für das Erbringen gesellschaftlich erwünschter Leistungen treten. Danach können zukünftig alternative Einkommensquellen in der Landwirtschaft, beispielsweise durch verstärkten Tier- und Umweltschutz, ergebnisorientierter erschlossen werden. Zudem hat das Szenario das Potenzial, den anstehenden Verhandlungen zur WTO und EU-Osterweiterung standhalten zu können. Es wäre daher wünschenswert, wenn dieses Konzept von der Bundesregierung in die bevorstehenden Verhandlungen zum mid-term-review der Agenda 2000 einbezogen würde, da in diesem Verfahren für ein Bundesland keine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die EU-Ebene besteht.

Eine Reihe von Vorschlägen der Kommission zielt auf eine Verbesserung der ökologischen Rahmenbedingungen, unter denen die Landwirtschaft produzieren soll. Stärkere Förderung des Vertragsnaturschutzes, Ackerrandstreifenprogramme und Handlungsempfehlungen im Bereich des Grundwasserschutzes zur Begrenzung des Nährstoffaustrages sind hier beispielhaft zu nennen. [42] Die in der Düngemittelverordnung fixierten Obergrenzen für die Ausbringung sollen reduziert, die tatsächlichen Ausbringungsmengen bundesweit - wie bereits in Niedersachsen - geregelt und kontrolliert werden. Zur Ahndung einer Überschreitung der Grenzwerte der betriebsspezifischen Stickstoffsalden wird ein Modell von an Bilanzüberschüssen bemessenen Abgaben im Sinne einer Stickstoffabgabe vorgeschlagen. [43] Erheblicher Forschungsbedarf existiert jedoch bei der Entwicklung möglichst zielgenauer agrarumweltpolitischer Maßnahmen, die möglichst geringe Transaktionskosten verursachen. [44]

Für den Bundesgesetzgeber relevant ist die Forderung, den Tierschutz zu stärken. Tierschutz ist in Deutschland schon seit einigen Jahren, und zunehmend auch in der EU, ein Thema von wachsender Bedeutung. Bestehende Mindeststandards müssen wie bei der Schweinehaltung überprüft und angehoben oder sogar in einigen Bereichen wie beispielsweise bei der Rinderhaltung neu etabliert werden. [45] Dabei ist zu beachten, dass ein Abwandern der Tierhaltung in Gebiete mit niedrigeren Haltungsanforderungen vermieden wird.

Nach den Vorschlägen der Kommission soll mit dem Ausbau der 2. Säule eine deutliche Politikentflechtung im Mehrebenensystem EU-Bund-Bundesländer einhergehen. Das Ziel ist eine allgemeine Effizienzsteigerung durch die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips mit damit einhergehender fiskalischer Äquivalenz. [46] Somit ist mit der Politikentflechtung gleichzeitig eine Neuordnung des Finanzierungssystems der GAP verbunden. Auf diese Weise sollen die unteren Ebenen in die Lage versetzt werden, ihrer neu gewonnenen Gestaltungs- die erforderliche Finanzierungskompetenz gegenüberzustellen. [47]

In diesem Kontext ist die einzelbetriebliche Investitionsförderung EU-weit auf Investitionen zu beschränken, mit denen gesellschaftliche Ziele wie Tier- oder Umweltschutz verfolgt werden. Das Gutachten schlägt eine Förderung nur für über dem Standard liegende Umwelt- bzw. Tierschutzstandards vor. [48]
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home
10. Februar 2012
Druck-Version
Artikel versenden
Inhalt
Bild vergrößern
Die Diskussion um Nachhaltigkeit
Editorial
Konstruktives braucht Zeit. Über die langsame Entdeckung der Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit: Politik mit gesellschaftlicher Perspektive
Lokale Agenda 21 in Deutschland - eine Bilanz
10 Jahre nach Rio - Wie nachhaltig ist die Agrarpolitik?
"Ecopreneure": Nach der Dekade des Umweltmanagements das Jahrzehnt des nachhaltigen Unternehmertums?
Lexikonsuche
Suchwort:
Lexika: