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Informationen zur politischen Bildung (Heft 277)

Türkische Minderheit in Deutschland


Faruk Şen
Inhalt

Einleitung

Erste Arbeitsmigration

Integrationsbemühungen

Veränderungen in der Sozialstruktur

Alltagsleben

Parallelgesellschaften?

Türkische Unternehmen

"Integrationsbilanz"

Integrationsbemühungen
Anfang der neunziger Jahre entzündete sich im Zuge rechtsradikaler Übergriffe, an erster Stelle der Brandstiftungen von Mölln November 1992 und Solingen Mai 1993, und als Konsequenz der Erfolge rechtsradikaler Parteien bei Landtagswahlen die Diskussion um die Integration ausländischer, darunter auch besonders türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland. Bei dieser breit geführten Debatte ging es vor allem um die Frage, ob deren Einbürgerung erleichtert werden sollte, um der Realität der Einwanderung, die zunehmend als Tatsache akzeptiert wurde, gerecht zu werden. Befragungen türkischer Migrantinnen und Migranten ergeben inzwischen, dass zwei Drittel keine Rückkehrabsichten hegen und sich mehr als die Hälfte zumindest auch mit Deutschland verbunden fühlt.

Angebot zur Einbürgerung

Bereits 1991 wurde das aus dem Deutschen Reich stammende Staatsbürgergesetz geändert und die Einbürgerung erleichtert. Die doppelte Staatsbürgerschaft wurde nur in Ausnahmefällen zugelassen, wenn eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft nicht möglich war.

Allerdings ermöglichten die türkischen Behörden ihren ehemaligen Staatsangehörigen, nach der Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit, die Bedingung für die Erteilung der deutschen ist, die türkische Staatsbürgerschaft wieder neu zu beantragen. Auf diese Weise erlangten circa 260000 Deutsche türkischer Abstammung die doppelte Staatsbürgerschaft.

Diese Praxis wurde 1997 auf Druck der deutschen Regierung eingeschränkt. Die ehemaligen türkischen Staatsangehörigen erhielten seitdem von den türkischen Behörden nur noch eine so genannte Pembe Kart (rosa Karte), die sie berechtigt, eingeschränkt Grundbesitz zu erwerben und Erbschaften anzutreten, die aber beispielsweise das Wahlrecht nicht zuerkennt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1999 103900 Personen türkischer Herkunft eingebürgert. Nach einem leichten Rückgang 1997, dem ein starker Anstieg seit 1991 vorangegangen war, bedeutet dies eine Steigerung um 57 Prozent gegenüber 1998. Insgesamt waren damit Ende 1999 337841 türkischstämmige Personen eingebürgert, inzwischen liegt die Zahl bei schätzungsweise über 400000.

Das deutsche Einbürgerungsgesetz, das seit der Zeit des Deutschen Reiches auf dem Prinzip des ius sanguinis, des Rechtes der Abstammung beruht, wurde jedoch erst durch das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Staatsbürgerschaftsrecht geändert. Neben das Recht der Abstammung trat das ius solis, das Recht des Bodens (Geburtsortprinzip). Danach hat jeder in Deutschland geborene Mensch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern, einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt.

Auch Migranten, die mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis haben, die deutsche Sprache beherrschen, keine Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen und nicht straffällig geworden sind, ermöglicht das neue Gesetz die Einbürgerung. Allerdings wurde eine doppelte Staatsangehörigkeit als Regelfall nach wie vor ausgeschlossen. Effektiv weitete sich der Kreis der Einbürgerungsberechtigten aber erheblich.

Die türkische Bevölkerung reagierte auf die Bestimmungen im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz mit Enttäuschung. Besonders die Regelungen zum Doppelpass sowie die Einbürgerungsvoraussetzung „ausreichender deutscher Sprachkenntnisse” sorgten für Kritik. Einige Selbstorganisationen rieten gar von der Einbürgerung nach dem neuen Recht ab.

Tatsächlich dürften zu hohe Gebühren für die Einbürgerung (255 Euro für Erwachsene, 51 Euro für Kinder bis 16 Jahre) sowie die Verunsicherung über die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Handhabung des Sprachtests einen beträchtlichen Teil der türkischen Minderheit noch von der Einbürgerung abhalten. Insbesondere in Bezug auf die erste Generation der türkischen Migranten, die im Erwachsenenalter als Erwerbstätige in die Bundesrepublik kamen und kaum Gelegenheit hatten, sich die deutsche Sprache anzueignen, wurden die Sprachtests als besondere Härte gewertet. Trotzdem entscheiden sich viele der Migranten, die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nehmen, auch für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit, um Rechtssicherheit und politische Partizipationsmöglichkeiten zu erhalten.

Durch die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft wird die Integration maßgeblich gefördert, denn hierdurch erlangen Migrantinnen und Migranten politische Gleichberechtigung - eine Voraussetzung für die Entwicklung eines Bürgerbewusstseins.

Die amtliche Statistik zur Entwicklung der türkischen Bevölkerungszahl in Deutschland verliert aufgrund des zunehmenden Trends zur Einbürgerung und aufgrund der als Deutsche in Deutschland geborenen türkischstämmigen Kinder an Aussagekraft, da die Deutschen türkischer Abstammung in ihr nicht mehr aufgeführt werden. Mit den Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland gewinnt diese statistische Lücke zusehends an Bedeutung.
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10. Februar 2012
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