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Informationen zur politischen Bildung (Heft 283)
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Kongress - fragmentierte Legislative |

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Peter Lösche
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| Artikel I, Absatz 1 der US-amerikanischen Verfassung bestimmt: Die "gesetzgebende Gewalt ruht im Kongress der Vereinigten Staaten, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht". Im US-amerikanischen Gewaltenteilungssystem ist der Kongress, wie oben bereits ausgeführt, weitgehend autonom. In der Politikwissenschaft der USA wird daher auch vom "halbsouveränen Kongress" gesprochen. Souverän deswegen, weil der Kongress der Gesetzgeber ist. Halbsouverän, weil punktuell und indirekt andere Gewalten - der Präsident durch sein suspensives Veto, der Supreme Court durch seine Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen - an der Gesetzgebung beteiligt sind. Den Kongress unterscheidet von Abgeordnetenhäusern in parlamentarischen Regierungssystemen, dass er der Gesetzgeber, der Legislateur ist, während zum Beispiel in Deutschland die Exekutive wesentlich an der Gesetzgebung, häufig als deren Initiatorin, beteiligt ist. Dagegen ist es formal dem US-Präsidenten nicht einmal möglich, selbst Gesetzentwürfe in den parlamentarischen Beratungsprozess in Washington einzubringen. Will die Regierung einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, dann muss sie in Senat und Repräsentantenhaus Abgeordnete suchen, die für sie initiativ werden. Verfassungsrechtlich ist der Präsident auf Botschaften an den Kongress beschränkt, in die er Gesetzesvorschläge aufnehmen kann, und er leitet dem Parlament den Haushaltsentwurf zu. In der Verfassungswirklichkeit sind allerdings - mit der Herausbildung des Sozialstaates und des Aufstiegs der USA zur Weltmacht - Kompetenzen von der Legislative auf die Exekutive übergegangen. Gerade in Krisenzeiten - wie der Weltwirtschaftskrise und dem New Deal - sind diese dem Präsidenten regelrecht aufgedrängt worden. |
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18. März 2010
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Dossier |
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USA
Die Vereinigten Staaten von Amerika: Vorbild für die einen, Feindbild für die anderen. Kaum eine andere Nation vermag es, die Gemüter so intensiv zu vereinen oder zu spalten. Die USA, das Land der Superlative und Extreme, in einem Dossier. |
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