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Informationen zur politischen Bildung (Heft 254)

Weg zur Gleichberechtigung


Gisela Helwig
Inhalt

Einleitung

Frauenrechte sind Menschenrechte

Erste Schritte

Anfänge in Deutschland

Vormärz

Unterschiedliche Richtungen

Weimarer Republik

Frauen im Nationalsozialismus

Neubeginn

Frauenrechte sind Menschenrechte

Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF hatte vor der Frauenkonferenz erneut darauf aufmerksam gemacht, daß die "Apartheid der Geschlechter" vielfach bereits vor der Geburt beginnt. In asiatischen Staaten führten sowohl die Maßnahmen zur Senkung der Geburtenrate als auch die generelle Bevorzugung männlicher Nachkommen zu gezielten Abtreibungen, zur Aussetzung und Tötung weiblicher Säuglinge sowie zur Diskriminierung und Verstoßung von Frauen, die keine Söhne gebären.

In der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz ist den Mädchen ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem jegliche Benachteiligung und Diskriminierung scharf verurteilt wird; in Zukunft sollen ihnen von klein auf gleiche Entwicklungsbedingungen geboten werden. Dieses Kapitel bildet zusammen mit der Festlegung, daß Frauenrechte von allen Regierungen aktiv zu schützende Menschenrechte sind, die Basis für den gesamten, 150 Seiten umfassenden Forderungskatalog.

Mit der Unterzeichnung dieser Plattform haben sich 189 Staaten, allerdings ohne völkerrechtliche Verbindlichkeiten verpflichtet,
  • die Gleichstellung der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern,
  • die Rechte der Frauen zu schützen,
  • die Armut von Frauen, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu bekämpfen,
  • Gewalt gegen Frauen in jeder Form als Menschenrechtsverletzung zu ahnden und
  • geschlechtsspezifische Unterschiede im Bildungs- und Gesundheitswesen abzubauen.
Um viele Formulierungen von grundlegender Bedeutung wurde in Peking zäh gerungen. Kontroverse Diskussionen gab es insbesondere um die entscheidende, schließlich ohne Relativierung in die Plattform aufgenommene Festlegung: "Frauenrechte sind Menschenrechte". Im Entwurf enthaltene Eingrenzungen wie "universell anerkannte" bzw. "universelle" Menschenrechte wurden ebenso gestrichen wie der Hinweis auf eine "kulturell" unterschiedliche Interpretation.

Die einstimmige Verabschiedung des Schlußdokuments wurde jedoch bereits kurze Zeit später durch deutliche Kritik teilweise entwertet. Rund 50 islamische und eine Reihe vorwiegend katholisch geprägter Staaten Lateinamerikas sowie der Vatikan, Libanon und Malta meldeten starke Vorbehalte gegen die Passage zum "sexuellen Selbstbestimmungsrecht" an. Auf Ablehnung stieß insbesondere die Forderung, die Regierungen sollten Vorschriften über die Strafbarkeit illegaler Schwangerschaftsabbrüche "überdenken".

Die Aufgaben, die sich die Staaten mit der Verabschiedung der Plattform gestellt haben, sind höchst unterschiedlich. Während beispielsweise weltweit rund 60 Millionen Mädchen nicht einmal eine Grundschule besuchen, sind gleiche Bildungschancen in vielen Staaten, darunter auch Deutschland, verwirklicht. Die Festlegungen von Peking gehen allerdings darüber hinaus. Sie fordern für das "gesamte Ausbildungssystem" Standards, die auch hierzulande noch nicht voll erreicht sind: Vom Kindergarten über Schule, Hochschule, Berufsausbildung und jedwede Art von Weiterbildung sollen sämtliche Inhalte so verändert werden, daß Jungen eine Entwicklung ermöglicht wird, in der Dominanz und Gewalt keinen Raum haben. Bei der Erziehung und Ausbildung von Mädchen gelte es, die Ausprägung von Unterwürfigkeit und Ohnmacht zu verhindern. Frauen und Männer, bei denen die typischen Sozialisationsmuster bereits gegriffen hätten, müsse geholfen werden, aus ihrem anerzogenen Rollenverhalten herauszufinden.

Wie weit der Weg zu gleichberechtigter Teilhabe der Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft noch ist, wurde in den nationalen Berichten zum Pekinger Gipfel in unterschiedlicher Weise nicht immer deutlich. Der deutsche Beitrag machte da in einigen Punkten keine Ausnahme. Obwohl darin viel von Fortschritten seit der Dritten Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi die Rede ist - so etwa die Beseitigung überholter Beschäftigungshindernisse für Frauen im Arbeitsschutz -, bleiben große Probleme - wie Arbeitslosigkeit, nach wie vor verankerte Rollenverteilungen, mangelhafte Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder begrenzte Aufstiegschancen - weitgehend ausgespart.

"In keiner Gesellschaft stehen Frauen die gleichen Möglichkeiten offen wie den Männern", heißt es in der UN-Plattform. Hinzuzufügen wäre, daß es ihnen in vielen Staaten sogar verwehrt ist, öffentlich auf Diskriminierungen hinzuweisen, von Protestaktionen oder der Bildung von Interessenvertretungen ganz zu schweigen. Dagegen kann hierzulande - zumindest theoretisch - eine Frau jede berufliche oder politische Position erreichen. Noch vor 100 Jahren war das kaum vorstellbar, obwohl sich bis dahin manches bereits zum Besseren gewandelt hatte. Die heute als selbstverständlich in Anspruch genommenen Rechte und Möglichkeiten sind hart erkämpft worden. Dagegen wirken historisch gesehen die immer noch bestehenden Widerstände und Hemmnisse fast banal.


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10. Februar 2012
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Ein integratives, gesamt-gesellschaftliches Konzept verbirgt sich hinter dem Begriff "Gender Mainstreaming". Der Ansatz befasst sich ausdrücklich mit den gesellschaftlichen Notwendigkeiten für Frauen und Männer und geht weit über das Konzept der Frauenförder- und Gleichstellungspolitik hinaus.
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