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Informationen zur politischen Bildung (Heft 254)
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Weg zur Gleichberechtigung |

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Gisela Helwig
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Die Novemberrevolution führte 1918 nach der Abdankung des Kaisers nicht nur zur Ausrufung der Republik, sondern sie brachte der weiblichen Bevölkerung endgültig auch die formale politische Gleichberechtigung. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische deutsche Regierung, ließ im Reichsgesetzblatt Nr. 153 vom 12. November 1918 verkünden, daß "alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen" wahlberechtigt seien. Zwei Monate später beteiligten sich 82 Prozent der weiblichen Stimmberechtigten an der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung.
Die Parteien hatten die Frauen mit Flugblättern und Broschüren überschüttet und auf Plakaten um ihre Gunst geworben. Überdurchschnittliche Gewinne konnten das katholische Zentrum, die Deutsche Volkspartei (DVP) und die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) verbuchen. Dabei hatten die Deutschnationalen 1892 einen "Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation" gegründet, der den Untergang Deutschlands prophezeite, wenn sich der Staat durch wählende Frauen "selbst entmannt". Nun hieß es in den Flugblättern der DNVP: "Das Schicksal Deutschlands liegt in der Hand der Wählerinnen." Als "gleichberechtigte Mitarbeiter" wurden sie "herzlich willkommen" geheißen. Der übrige Text war eine einzige Hetze gegen die linken Parteien einschließlich der "polnischen Jüdin" Rosa Luxemburg (geboren 1871). Vier Tage vor der Wahl wurde diese herausragende Theoretikerin des Sozialismus und Mitbegründerin der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zusammen mit Karl Liebknecht im Januar 1919 von Freikorpsoffizieren ermordet.
Der Nationalversammlung, die in Weimar "Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919" verabschiedete, gehörten 41 Frauen an, das waren 9,6 Prozent aller Abgeordneten - ein Anteil, der erst 1983 in der Bundesrepublik wieder erreicht wurde. Im 1920 gewählten Reichstag betrug die Frauenquote acht Prozent. Insgesamt gab es zwischen 1919 und 1933 111 Parlamentarierinnen, die mehrheitlich linken Parteien angehörten. Gertrud Bäumer, Vorsitzende des BFD, zog 1920 für die von ihr und Friedrich Naumann gegründete Deutsche Demokratische Partei (DDP) in den Reichstag ein.
Die Politikerinnen setzten neben dem Jugendwohlfahrtsgesetz (1922) eine Reihe von "Frauengesetzen" durch, die unter anderem die Zulassung von Frauen zu Rechtspflegeberufen, Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen, den Mutterschutz und die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten regelten.
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Quellentext
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Erste Parlamentsrede einer Frau
am 19. Februar 1919
[…] Die Abgeordnete Marie Juchacz (SPD): Meine Herren und Damen! (Heiterkeit.) Es ist das erstemal, daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, daß es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat. […] Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen. Gemäß ihrer Weltanschauung konnte und durfte eine vom Volk beauftragte sozialistische Regierung nicht anders handeln, wie sie gehandelt hat. […]
Ich möchte hier schließen und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, daß wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit; sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist. […] Wollte die Regierung eine demokratische Verfassung vorbereiten, dann gehörte zu dieser Vorbereitung das Volk, das ganze Volk in seiner Vertretung. Die Männer, die dem weiblichen Teile der deutschen Bevölkerung das bisher zu Unrecht vorenthaltene Staatsbürgerrecht gegeben haben, haben damit eine für jeden gerecht denkenden Menschen und für jeden Demokraten selbstverständliche Pflicht erfüllt. Unsere Pflicht aber ist es, hier auszusprechen, was für immer in den Annalen der Geschichte festgehalten werden wird, daß es die erste sozialdemokratische Regierung gewesen ist, die ein Ende gemacht hat mit der politischen Unmündigkeit der deutschen Frau. […]
Durch die politische Gleichstellung ist nun meinem Geschlecht die Möglichkeit gegeben zur vollen Entfaltung seiner Kräfte. Mit Recht wird man erst jetzt von einem neuen Deutschland sprechen können und von der Souveränität des ganzen Volkes. Durch diese volle Demokratie ist aber auch zum Ausdruck gebracht worden, daß die Politik in Zukunft kein Handwerk sein soll. Scharfes, kluges Denken, ruhiges Abwägen und warmes menschliches Fühlen gehören zusammen in einer vom ganzen Volke gewählten Körperschaft, in der über das zukünftige Wohl und Wehe des ganzen Volkes entschieden werden soll.
Aber damit berauben wir uns nun keineswegs des Rechts, andersgeartete Menschen, weibliche Menschen zu sein. Es wird uns nicht einfallen, unser Frauentum zu verleugnen, weil wir in die politische Arena getreten sind und für die Rechte des Volkes mitkämpfen. […]
”Die erste Parlamentsrede einer Frau in Deutschland”, in ”Die Gleichheit”, Zeitschrift für Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen, Nr. 12 vom 14. März 1919, S. 1.
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Gegenläufige Entwicklungen
Insgesamt war die Entwicklung in der Weimarer Republik widersprüchlich. Im akademischen Bereich kam es zu einem langsamen, aber stetigen Aufschwung - 1931/32 waren 19 Prozent der Studenten weiblich, auch die Anzahl der Professorinnen nahm zu, und 1933 praktizierten in Deutschland 3500 Ärztinnen. Doch obwohl Ausnahmebestimmungen gemäß Art. 128 der Verfassung verboten waren, wurden Beamtinnen entlassen, wenn sie heirateten oder ein uneheliches Kind bekamen. Diese Praxis wurde 1923 durch die sogenannte Personalabbauverordnung (und 1932 in der Weltwirtschaftskrise durch ein Gesetz über die Rechtsstellung weiblicher Beamter) legalisiert. Der Staat wollte 1923 wegen der durch die Inflation verursachten finanziellen Engpässe Geld sparen. Im Zuge einer Anti-Doppelverdiener-Kampagne sollten verheiratete Frauen grundsätzlich aus dem Erwerbsleben gedrängt werden. Der Männerlohn reiche aus, Frauenarbeit raube "einem Familienvater Brot und Lebenshoffnung", verkündete der Reichsarbeitsminister.
Doch in immer mehr Familien reichte ein Lohn nicht aus, um die inflationären Preise für das Lebensnotwendige zu bezahlen. Für viele Frauen war Heimarbeit, die am schlechtesten bezahlte Erwerbstätigkeit überhaupt, die einzige Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. 1924 gab es allein in Sachsen 100000 Heimarbeiterinnen.
Durch die Weltwirtschaftskrise Ende der zwanziger Jahre kam es auch in Deutschland zu Massenentlassungen. Ende 1931 waren fünf Millionen Menschen arbeitslos, unter ihnen eine Million Frauen. Bei einer "Bedürftigkeitsprüfung" Mitte 1930 hatte ein Drittel der weiblichen Erwerbslosen die staatliche Unterstützung verloren. Während die Sozialdemokraten 1929 und 1931 in Resolutionen "aufs schärfste die Hetze gegen die arbeitende Frau - gleichviel ob sie verheiratet oder ledig ist" ablehnten, unterstützte die Zentrumspartei den "Kampf gegen das Doppelverdienertum". Sie handelte damit im Sinne des Oberhauptes der katholischen Kirche: Papst Pius XI. lehnte in seiner Enzyklika "Casti connubi" über die christliche Ehe vom Dezember 1930 nicht nur jegliche Geburtenkontrolle, sondern auch die Berufstätigkeit von Ehefrauen und Müttern grundsätzlich ab. "Die unnatürliche Gleichstellung mit dem Mann" werde sich zum Verderben der Frauen auswirken.
Anfang 1932 gab es in Deutschland rund 230 bürgerliche Frauenorganisationen, die mehrheitlich nur begrenzt dazu beitrugen, ihre Mitglieder für die heraufziehende Gefahr des Faschismus zu sensibilisieren. Während sich der linke Flügel entschieden gegen den Nationalsozialismus wandte, hatten in der Mitte und insbesondere am rechten Rand des BDF seit dem Ersten Weltkrieg nationalistische Strömungen stark an Gewicht gewonnen. Hinzu kam, daß zu dieser Zeit in der "Mütterideologie" der NSDAP gewisse Berührungspunkte gesehen wurden. Zwar begegnete die Leitung des BDF den extrem frauenfeindlichen Äußerungen von Nationalsozialisten keineswegs unkritisch. Sie erwog aber zunächst eine partielle Zusammenarbeit mit der "NS-Frauenschaft". Doch nicht nur der von nationalsozialistischer Seite gegen den BDF erhobene Vorwurf einer Zusammenarbeit mit Marxismus und Judentum - der in den folgenden Jahren zum Standardrepertoire politischer Pression gehören sollte - machte überdeutlich, daß in einem NS-Staat für unabhängige Frauenwegungen kein Platz sein würde. 1933 löste sich der BDF wie viele andere politische Gruppierungen auf, um einer Gleichschaltung zu entgehen. Einzelne Frauenverbände - darunter der "Bund Königin Luise" mit deutlich antisemitischen und antifeministischen Tendenzen - kamen der Aufforderung nach, dem nationalsozialistisch geleiteten "Deutschen Frauenwerk" beizutreten. Die Neugründung von Frauenorganisationen wurde im November 1933 verboten. |
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09. Februar 2012
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Spezial |
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Gender Mainstreaming
Ein integratives, gesamt-gesellschaftliches Konzept verbirgt sich hinter dem Begriff "Gender Mainstreaming". Der Ansatz befasst sich ausdrücklich mit den gesellschaftlichen Notwendigkeiten für Frauen und Männer und geht weit über das Konzept der Frauenförder- und Gleichstellungspolitik hinaus. |
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