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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 31-32/2003)
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Unilateralismus der USA als Problem der internationalen Politik |

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Jochen Hippler
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IV. Das Politikspektrum zwischen Uni- und Multilateralismus |
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Es würde allerdings viel zu kurz greifen, die Politik Washingtons - auch der Bush-Administration - schlicht als "unilateral" zu bezeichnen und von einem simplen Gegensatz von unilateraler und multipolarer Politik auszugehen. Die zu Beginn erwähnte Tatsache, dass beide Politikstränge immer zugleich vorhanden sind und durch das Primat der eigenen Interessendurchsetzung vermittelt werden, führt zu einem Politikmix, zu einem notwendigen Aufbrechen des scheinbaren Dualismus von Uni- versus Multilateralität, das zu einem ganzen Politikspektrum uni- und multilateraler Handlungsmöglichkeiten führt, die meist nebeneinander zu beobachten sind. Die wichtigsten Handlungsmuster der USA - und potentiell aller Großmächte - sind:
- "kooperativer Multilateralismus" zur Lösung gemeinsamer (ggf. auch globaler) Probleme zwischen prinzipiell Gleichen;
- "selektiver Multilateralismus", also ein Multilateralismus à la carte, bei dem kooperativer Multilateralismus punktuell oder auf einzelnen Politikfeldern angewandt wird, wenn dies den unilateral definierten Eigeninteressen mehr nutzt als unilaterale Praktiken;
- "imperialer Multilateralismus", bei dem die Form des Multilateralismus teilweise oder zum Schein gewahrt wird, multilaterale Mechanismen aber vor allem zu Dominanzzwecken eingesetzt werden und die "Kooperation" unilaterale Machtverhältnisse und Politiken maskiert. Hierbei geht es um die Instrumentalisierung multilateraler Mechanismen zur Durchsetzung eigener Machtpolitik;
- "regionaler Unilateralismus", bei dem in bestimmten Regionen oder in Bezug auf bestimmte Länder unilateral agiert wird (historisch etwa in Mittelamerika und der Karibik), während in anderen Regionen stärker multilaterale Politikformen angewandt werden (z.B. bezüglich Westeuropas);
- "reiner Unilateralismus", bei dem multilaterale Mechanismen ignoriert oder außerhalb solcher Mechanismen agiert wird, ohne diese bewusst schädigen zu wollen; und
- "offensiver Unilateralismus", bei dem multilaterale Mechanismen gezielt untergraben, geschwächt oder sabotiert werden, weil man sie für bestimmte eigene Politiken als störend oder als eine prinzipielle Einschränkung der eigenen Handlungsfreiheit empfindet.
Tatsächlich ist die Politik Washingtons nicht erst seit dem Ende des Kalten Krieges und dem Antritt der Bush-Administration imperial angelegt - aber nicht automatisch und immer unilateral. Es handelt sich vielmehr um eine flexible Anwendung des skizzierten Spektrums: Je nach Nutzen wird mal das eine, dann ein anderes Instrument der Interessenpolitik betont. Es handelt sich also um einen flexiblen, selektiven Unilateralismus. Ein pauschaler Vorwurf an die USA, sie handelten "unilateral", greift vor dem Hintergrund dieses Handlungsspektrums allerdings zu kurz und missversteht die komplexen Politikprozesse. Insofern hat Denison Recht, wenn er den Begriff Unilateralismus für die US-Politik als "etwas unpräzise" bezeichnet. Allerdings ist wenig gewonnen, wenn er diesen schlicht in "Multilateralismus American Style" umetikettiert, da dies eher verwirrt und kaum präziser ist.
Wie in einem Brennglas verdichtet wird der spezielle Politikmix der gegenwärtigen US-Regierung in der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die Präsident George Bush im September 2002 verkündete. Dort findet sich beispielsweise in schöner Klarheit die Ausführung: "While the United States will constantly strive to enlist the support of the international community, we will not hesitate to act alone, if necessary, to exercise our right of self-defense by acting preemptively (...)"
Die Formulierung "to enlist" bedeutet "anwerben" (durchaus mit militärischer Konnotation), also keine gleichberechtigte Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft, sondern deren Nutzung als politische oder militärische Hilfstruppe für die US-Politik, was der realen Praxis Washingtons durchaus entspricht. Falls dies nicht möglich ist, handelt man eben allein - und zwar gegebenenfalls in "präemptiver Selbstverteidigung", also vorbeugend, bevor eine Bedrohung erst entstehen kann. Was kaum mehr als eine höfliche Formulierung der alten Weisheit ist, nach der Angriff die beste Verteidigung sei. Erneut wird so das Völkerrecht dem nationalen Eigeninteresse untergeordnet: "Präemptive Verteidigung" ist dem Völkerrecht nicht nur fremd, sondern ein Völkerrechtsbruch. Völkerrechtlich kann das "Selbstverteidigungsrecht" (gemäß Artikel 51 der UNO-Charta) bekanntlich nur die Abwehr eines im Gange befindlichen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffs bedeuten. Dies aber ist das Gegenteil von Präemption.
In diesem Kontext muss auch die völkerrechtliche Bedeutung des Irak-Krieges betrachtet werden: Dieser erfolgte erkennbar nicht in einer Situation der Selbstverteidigung, da weder die USA noch Großbritannien angegriffen worden waren und ein Angriff auch für die Zukunft (unmittelbar oder längerfristig) nicht erkennbar war. Noch nicht einmal die Nachbarn des Irak fühlten sich bedroht. Auch ein Beschluss des UNO-Sicherheitsrates aufgrund Kapitel 7 der UNO-Charta lag bekanntlich nicht vor. Die Politik Washingtons stellte also nicht allein eine schwere Brüskierung und Schwächung der UNO dar, sondern auch einen Schlag gegen das Völkerrecht als zentrale Regelungsinstanz zwischenstaatlicher Konflikte - und zwar nicht durch einen "politischen Unfall" oder ein bedauerliches Missverständnis, sondern in Übereinstimmung mit der neuen US-Nationalen Sicherheitsstrategie, die ein solches Verhalten programmatisch vorzeichnete. |
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10. Februar 2012
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