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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 50/2006)

Föderalismusreform: Weshalb wurde so wenig erreicht?


Fritz W. Scharpf
Inhalt

Einleitung

Kaum verminderte Zustimmungsrechte des Bundesrats

Kaum erweiterte Handlungsspielräume der Landespolitik

Weshalb ist das Ergebnis ungenügend?

Fazit

Einleitung
Die im Herbst 2003 eingesetzte "Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung" hatte sich das Ziel gesetzt, die deutsche Politik aus der "Verflechtungsfalle" zu befreien - aus einer Situation also, in der die Bundespolitik durch die Vetomacht des Bundesrats gefesselt werden kann, während die Politik in den Ländern weder in der Gesetzgebung noch in der Finanzwirtschaft über autonome Handlungsspielräume verfügt. Gemessen an diesem Ziel ist das Ergebnis dürftig: Die Zustimmungsrechte des Bundesrats wurden in politisch wichtigen Fragen eher vermehrt als vermindert, und die Erweiterung der landespolitischen Handlungsmöglichkeiten blieb hinter dem Nötigen und Möglichen weit zurück.

Zur Person
Fritz W. Scharpf
Dr. iur., geb. 1935; Professor, ehem. Direktor am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Paulstraße 3, 50676 Köln.
E-Mail: fs@mpifg.de

Weshalb wurde so wenig erreicht? Es kommen drei Erklärungen in Frage: objektive Schwierigkeiten und Hindernisse, die einer problemgerechten Reform entgegenstanden; ein ungeeigneter Ansatz, der erfolgversprechende Reformversuche verhinderte; schließlich eine Interessenkonstellation unter den Vetospielern, die eine Einigung auf problemgerechte Reformen ausschloss. Offenbar haben alle drei Faktoren eine Rolle gespielt: Zum einen kollidieren Versuche einer Entflechtung mit der grundlegenden Architektur des deutschen Bundesstaates, in der dem Bund und den Ländern nicht bestimmte Staatsaufgaben im Ganzen, sondern einzelne Staatsfunktionen zugeordnet werden. Zum zweiten ignorierte der von der Kommission verfolgte Ansatz einer "klaren Trennung" der Aufgaben von Bund und Ländern sowohl den in der Sache begründeten Mehrebenencharakter der Staatsaufgaben als auch die gravierenden Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Länder. Drittens schließlich bestimmten die Vetospieler jeder Verfassungsreform - die Ministerpräsidenten und die Sprecher der Bundestagsfraktionen - nicht nur das parlamentarische Verfahren, sondern bereits die Kommissionsberatungen.
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10. Februar 2012
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