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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 14-15/2007)

Kommunen und NS-Verfolgungspolitik


Rüdiger Fleiter
Inhalt

Einleitung

Gegensatz von Staat und Partei?

Radikalisierung von unten: das Beispiel Hannover

Bilanz und Forschungsdesiderate

Gegensatz von Staat und Partei?
Die Rolle der Beamtenschaft im Dritten Reich wurde Mitte der 1960er Jahre von Hans Mommsen erstmals systematisch untersucht. Mommsen zeigte in seinem Standardwerk, dass es sich beim NS-Staat um "kein monolithisch strukturiertes, von einheitlichem politischen Wollen durchströmtes Herrschaftsgebilde" handelte.[3] Aus diesen Überlegungen wurde später von Mommsen und anderen Historikern die Polykratie-Theorie entwickelt, nach der der NS-Staat eine "Herrschaft der Vielen" gewesen sei. Mommsen lenkte die Aufmerksamkeit weg vom vermeintlich starken, alle Geschicke bestimmenden Führer auf andere gesellschaftliche Akteure, in diesem Fall das Berufsbeamtentum. Das war ein wichtiger Schritt für die historische Forschung, denn es gab in den 1950er und 1960er Jahren in Justiz und Gesellschaft der Bundesrepublik die Tendenz, die Verantwortung für die NS-Verbrechen auf einen engen Kreis hoher Parteifunktionäre zu beschränken, um von der Mitwirkung der Funktionseliten und breiter Teile der Bevölkerung abzulenken.[4]

Mommsen wies nach, dass der Beamtenapparat - trotz Durchführung des Berufsbeamtengesetzes - im Kern unangetastet geblieben war, und verwies auf die gemeinsamen Interessen, die Hitler und das traditionelle Beamtentum verbunden hatten.[5] Im Zentrum seiner Analyse stand die innere Struktur des NS-Systems, die er durch einen Dualismus zwischen Partei und Staat bestimmt sah. Hitler habe das Verhältnis zwischen Partei und Staat nie grundsätzlich geklärt, sondern in der Schwebe gehalten. Obwohl sich das Regime nach der Machtübertragung grundsätzlich zum Berufsbeamtentum bekannt habe, sei parallel zum traditionellen Verwaltungsapparat eine Parteibürokratie aufgebaut worden. Das konkurrierende Nebeneinander von Partei- und Staatsstellen habe während der gesamten Zeit des Dritten Reichs zu schweren inneren Spannungen geführt und sei von "tiefe(r) Gegensätzlichkeit" geprägt gewesen. Die NSDAP habe gegenüber den Beamten ein "ausgeprägt feindseliges, politisch motiviertes Misstrauen" an den Tag gelegt, wie umgekehrt die Fachbeamten die Arbeit der oft dilettantisch vorgehenden Parteifunktionäre gering geschätzt hätten.[6]

Die Fokussierung auf die Auseinandersetzungen zwischen Partei und Staat brachte jedoch das Problem mit sich, dass die traditionelle Bürokratie stets als gemäßigteres Element gegenüber einer vermeintlich radikaleren Parteibürokratie erschien. Die Beamtenschaft wurde bei Mommsen als passives Element beschrieben, dessen Kompetenzen durch den Parteiapparat "ausgehöhlt" worden seien und das sich einer "fortschreitenden Zersetzung des Staatsapparates" ausgesetzt gesehen habe. So erschien das Beamtentum ganz überwiegend als Opfer der Nationalsozialisten. Indem Mommsen die Geschichte des Beamtentums im Dritten Reich als "Geschichte seiner inneren und äußeren Selbstbehauptung" charakterisierte, reproduzierte er letztlich die Selbstsicht der Beamtenschaft auf das Regime.[7]

Unbeachtet blieb das eigentliche Handeln von Verwaltungsbeamten, die bei der Durchführung zahlreicher Verbrechen mitgewirkt hatten. Zwar war nach dem damaligen Forschungsstand die Beteiligung der Beamtenschaft noch nicht im vollen Ausmaß bekannt, doch erste Untersuchungen waren bereits veröffentlicht.[8] Zu Recht ist in der neueren Forschung darauf verwiesen worden, dass "die Verfolgungsmaßnahmen auch und gerade von denjenigen Behörden formuliert und exekutiert wurden, die lange im Gegensatz zur NSDAP und als konservative Beharrungskräfte galten".[9] Analysiert man die Rolle der Beamtenschaft im Nationalsozialismus daher auf der Handlungsebene, erscheint die Beamtenschaft neben anderen (Partei-)Akteuren als Vollstreckerin der NS-Politik - von einem Gegensatz zwischen Partei und Staat kann unter diesem Gesichtspunkt keine Rede sein.

Die Studien zur Kommunalverwaltung im Dritten Reich orientierten sich fortan in Anlehnung an Mommsens Beamtenstudie am Dualismus-Paradigma. Horst Matzerath ging 1970 der Frage nach, ob die kommunale Selbstverwaltung im Nationalsozialismus Bestand gehabt habe.[10] Aus dieser Perspektive erschienen die Vorgänge nach 1933 als "Zerstörungsprozess" der kommunalen Selbstverwaltung: "Die Gemeinde als örtliche politische Ebene war in der Hand der Partei."[11] Matzerath schlussfolgerte, Mommsen zitierend: "Die kommunale Selbstverwaltung war eines der traditionellen Elemente, die der Nationalsozialismus parasitär ausnutzte und zersetzte`."[12] Abermals erschien die staatliche bzw. kommunale Verwaltung durch ihre Gegenüberstellung mit der Parteibürokratie als gemäßigteres Element. So untersuchte Matzerath das Verhältnis der beiden kommunalpolitischen Institutionen von Staat und Partei, dem Deutschen Gemeindetag (Staat) und dem Hauptamt für Kommunalpolitik (Partei). Durch den Ämter-Dualismus habe sich eine "immer stärkere Zuordnung von Politik einerseits [Hauptamt für Kommunalpolitik, R.F.] und sachgebundener Aufgabenerfüllung andererseits [Deutscher Gemeindetag, R.F.]" vollzogen.[13]

Nach dem heutigen Forschungsstand erscheint diese Gegenüberstellung als zu stark, denn zur "sachgebundenen Aufgabenerfüllung" des Deutschen Gemeindetages gehörte unter anderem die Koordinierung des staatlichen Raubes von Schmuck, Gold und Silber aus jüdischem Eigentum im Frühjahr 1939.[14] Einmal mehr muss - von der Handlungsebene aus betrachtet - die These vom Dualismus zwischen Staat und Partei relativiert werden.
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10. Februar 2012
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