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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 14-15/2007)

Kommunen und NS-Verfolgungspolitik


Rüdiger Fleiter
Inhalt

Einleitung

Gegensatz von Staat und Partei?

Radikalisierung von unten: das Beispiel Hannover

Bilanz und Forschungsdesiderate

Bilanz und Forschungsdesiderate
Die Ergebnisse der Fallstudie bestätigen Gruners These von der "wechselseitigen Dynamisierung von zentraler und lokaler Ebene". Dass sein Befund am Beispiel von Hannover verifiziert werden konnte, ist besonders aussagekräftig, weil die dortige Kommunalverwaltung im Vergleich mit anderen Städten weniger nazifiziert war. Doch selbst diese Verwaltung mit konservativem Selbstverständnis und mit Distanz zur NSDAP radikalisierte die Politik der NS-Regierung, auch wenn Städte wie Frankfurt am Main oder München etwa bei der "Arisierung" noch schärfer vorgingen.[27]

Die NS-Verfolgungspolitik durch die Kommunen ist noch immer nur unzureichend erforscht. Für die Lokalgeschichtsschreibung tut sich hier ein weites Forschungsfeld auf, wie allein am Beispiel der Edelmetallabgabe für Juden gezeigt werden kann: Diese zentrale, organisatorisch aufwändige Verfolgungsmaßnahme wurde nicht von der Partei oder der Gestapo, sondern von den Kommunen ausgeführt. In rund 60 kommunalen Pfandleihanstalten im Reich wurden so genannte öffentliche Ankaufstellen eingerichtet, in denen Verwaltungsmitarbeiter die abgegebenen Gegenstände registrierten, ihren Wert abschätzten, den Juden eine geringe Entschädigung dafür auszahlten, die Gegenstände einschmelzen ließen, versteigerten oder an eine zentrale Stelle nach Berlin weiterleiteten. Die Leihämter schickten insgesamt 135 Tonnen Silber und 1,3 Tonnen Gold an die Schmelzanstalten.[28] Die Gesamteinnahmen der öffentlichen Ankaufstellen für Wertsachen von Juden beziffert Stefan Mehl reichsweit mit rund 54 Millionen RM.[29] Trotz dieser Dimensionen fehlt die Aktion insämtlichen bisher vorliegenden Stadtgeschichten. Außer in Hannover ist sie lediglich in Frankfurt am Main näher untersucht.[30]

Auch andere Verfolgungsfelder fehlen in vielen lokalgeschichtlichen Darstellungen. Letztlich ließe sich über die erwähnten Beispiele hinaus anhand jedes beliebigen kommunalen Amtes die Mitwirkung der Städte an der NS-Verfolgungspolitik dokumentieren:
  • Die Personalämter entließen nach dem Berufsbeamtengesetz Mitarbeiter aus politischen und rassischen Gründen.
  • Die Sportämter beschlagnahmten die Sportanlagen von jüdischen Vereinen und der Arbeiterbewegung.
  • Die Gartenverwaltungen vertrieben Juden aus den öffentlichen Grünanlagen.
  • Die Statistischen Ämter ermittelten die Anzahl von Juden und "Mischlingen" im Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit der Geheimen Staatspolizei.
  • Die Einwohnerämter führten Suchkarten des Gesundheitsamtes für Geschlechtskranke.
  • Die Wohlfahrtsämter lieferten Informationen in Sterilisations- sowie Ehegesetzgebungsverfahren und waren an der Verfolgung von "Asozialen" beteiligt.
  • Die Standesämter arbeiteten bei der Umsetzung der Ehegesetzgebung mit den Gesundheitsämtern Hand in Hand.
  • Die Stadtarchive lieferten Material zur "Sippenforschung".
  • Die Schulämter gaben Beurteilungen von Hilfsschülern zur Verwendung in Sterilisationsverfahren weiter und schlossen jüdische Kinder vom Unterricht aus.
  • Die Wohnungsämter vertrieben Juden, Sinti und Roma aus ihren Wohnungen und bereiteten Deportationen vor.
  • Die Fürsorgebehörden schlossen Juden von Sozialleistungen aus.
  • Die Oberbürgermeister genehmigten in vielen Kommunen die "Arisierungen" von Einzelhandelsgeschäften.
  • Die Grundstücksämter kauften Immobilien von jüdischen Eigentümern, die auswandern mussten oder deportiert wurden.
  • Die Kämmereien verbuchten das "arisierte" Vermögen in den städtischen Haushalten.
  • Die Bauämter organisierten die städtischen Kriegsgefangeneneinsätze.
  • Die Wirtschafts- und Ernährungsämter waren für die Lebensmittelrationierung für sämtliche Einwohner zuständig - inklusive der Juden sowie der Insassen in Gefängnissen, Gefangenen- und Konzentrationslagern. Kaum eine Behörde verfügte über einen solch umfassenden Überblick über das NS-Lagersystem.

    Die Liste ließe sich fortsetzen. Den Kommunen bleibt viel Arbeit, wenn sie ihre Mitwirkung an der NS-Verfolgungspolitik aufarbeiten wollen.
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    10. Februar 2012
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