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Informationen zur politischen Bildung (Heft 163)
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Das Ringen um den Verfassungsstaat |

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Einleitung
1861-1866
Preußischer Verfassungskonflikt über die Zuständigkeit der Volksvertretung für Militärausgaben
1867/1884/85
Demokratische Wahlrechtsreformen in Großbritannien
1875
Inkrafttreten der Verfassung der "Dritten Französischen Republik"
1905
Revolution in Russland: Verfassung und Volksvertretung (Duma)
1911
Politische Entmachtung des britischen Oberhauses
Aus der Revolution von 1848/49 waren die europäischen Monarchien im ganzen gekräftigt hervorgegangen. Zwar hatten sie sich - von Russland und Österreich abgesehen - zu konstitutionellen Selbstbeschränkungen bereit gefunden, aber die Substanz ihrer Regierungsgewalt doch weit gehend behauptet. Lebenskräftige parlamentarische Regierungsformen gab es nur in Großbritannien, Skandinavien, mit Einschränkungen auch in den Niederlanden, bürgerliche Republiken in den USA und der Schweiz. In den monarchischen Staaten - vor allem in Deutschland und Frankreich - wandte sich das Bürgertum mit besonderer Energie der wirtschaftlichen Betätigung zu; dennoch hatte es auf die politische Mitwirkung noch nicht verzichtet.
Der preußische Verfassungskonflikt
Das bewies der Verfassungskonflikt in Preußen (1861-1866), in dem die liberale Mehrheit des Abgeordnetenhauses sich dem Versuch der königlichen Regierung widersetzte, über den Kopf des Parlamentes hinweg einschneidende Veränderungen im Heerwesen vorzunehmen. Der Streit ging weniger um die Sache selbst: Mit der Erhöhung der jährlichen Rekrutenzahl und der Verlängerung der Dienstzeit auf drei Jahre waren die meisten Abgeordneten einverstanden, weniger allerdings mit der von den Berufsmilitärs angestrebten Zurückdrängung der Landwehr (s. Seite 24). Sie entrüsteten sich darüber, dass die Regierung ihnen lediglich die Entscheidung über den Gesamtetat zugestehen wollte, ein Mitspracherecht über Einzelheiten des Militärhaushalts aber verweigerte. Die Krone wollte das Militärwesen jeder parlamentarischen Beaufsichtigung entziehen. Die Volksvertretung glaubte ein solches Reservat der Exekutive nicht dulden zu dürfen, weil das "Recht des Volkes " sich auf alle Bereiche des Staates erstrecken müsse.
Die Auseinandersetzung endete nach der Berufung Bismarcks als Ministerpräsident (Sept. 1862) mit dem faktischen Sieg der Krone, die den Haushalt auch ohne parlamentarische Bewilligung in Kraft setzte. Immerhin war Bismarck 1866, im Glanz seiner Erfolge, verbindlich genug, das Abgeordnetenhaus nachträglich um "Indemnität" (Straffreiheit) für die Regierung zu bitten, womit er indirekt deren Kompetenzüberschreitung zugab. Am politischen Übergewicht der Exekutive änderte diese Verbeugung vor der Legislative freilich nichts.
Die Dritte Republik in Frankreich
Fünf Jahre nach dem Zusammenbruch des napoleonischen "Kaiserreiches" begann sich die "Dritte Republik" mühsam zu festigen. Aber die Zersplitterung der Parteien, der häufige Regierungswechsel, die Monopolisierung der Staatspolitik durch kleine Gruppen von Berufspolitikern lähmten noch für geraume Zeit das politische Interesse der Masse der Bevölkerung. Als nachteilig für die Entwicklung eines demokratischen Lebens erwies sich auch der traditionelle französische Zentralismus, der den lokalen und regionalen Verwaltungseinheiten zu wenig Eigeninitiativen gestattete. Eine deutliche Wendung zum Besseren trat in den 80er Jahren ein: die Versammlungs- und Pressefreiheit wurde gewährt, die obligatorische, kostenlose und überkonfessionelle Grundschule eingeführt, die Gemeindeselbstverwaltung durch die Einführung des allgemeinen Kommunalwahlrechts auf eine gesunde Basis gestellt. Demokratische Verhaltensweisen begannen sich einzuwurzeln, die allgemeine Anteilnahme an öffentlichen Angelegenheiten nahm sichtbar zu.
Demokratisierung in Großbritannien
Noch entschiedener ging Großbritannien in der zweiten Jahrhunderthälfte den Weg der Demokratisierung. Das Wahlrecht wurde weiter ausgedehnt: erfasst es 1832 nur 15 % aller männlichen Erwachsenen, wurden es durch die Reformen von 1867 33 % und 1884 70 %. Die lokale Selbstverwaltung, die zuvor ausschließlich in der Hand der örtlichen Honoratioren gelegen hatte, wurde durch die Einführung von Gemeindewahlen demokratisiert. Die Parteien festigten sich organisatorisch, die Wahlen nahmen immer stärker den Charakter von Abstimmungen über Regierungsmannschaften an. Diese Veränderungen entsprach dem Strukturwandel der parlamentarischen Regierungsform.
Im Zuge der Ausweitung der Staatstätigkeit wuchs das Gewicht der Regierung auf Kosten des Parlamentes; die Mehrheitsfraktion, aus der die Regierung gebildet wurde, geriet in Abhängigkeit von dieser ihrer Regierung und konnte es sich im Interesse der gemeinsamen Parteimacht nicht leisten, ihr Steine in den Weg zu legen. Das Oberhaus, lange Jahrhunderte ein unbequemes Gegengewicht des Unterhauses, verlor immer mehr an politischem Ansehen und musste sich 1911 in eine Reform fügen, die seiner Entmachtung gleichkam: Gesetze mit finanziellen Folgewirkungen konnte es fortan nicht mehr blockieren, und auch sein Veto gegen die übrigen Gesetze wurde unwirksam, wenn es dreimal vom Unterhaus überstimmt wurde.
Ein wesentlicher Grund für das im ganzen vorzügliche Funktionieren der englischen Demokratie war ihre Fähigkeit, neu aufkommende politische Kräfte alsbald in das vorhandene System zu integrieren. So geschah es im 17. und 18. Jahrhundert mit dem ökonomisch erfolgreichen Bürgertum, das mit dem unteren Adel zur "Gentry" verschmolz, im 19. Jahrhundert mit der Industriearbeiterschaft. Sie erhielt früh das Recht, sich in Gewerkschaften (Trade Unions) zu organisieren, und fand Aufnahme in die bürgerlichen Parteien, vor allem bei den Liberalen. Als die Arbeiterschaft sich um die Jahrhundertwende dann doch in der Arbeiterpartei (Labour Party) politisch verselbstständigte, geschah dies unter selbstverständlicher Eingliederung in das politische Kräftespiel. Wohl standen allen Engländern die Gegensätze zwischen Ober- und Unterschicht deutlich vor Augen, dennoch blieben Anpassung und Reform populärer als Klassenkampf und Revolution.
Innenpolitik im Deutschen Reich
Ein solcher politischer und sozialer Ausgleich war zwar auch das Ziel der Machtelite im Deutschen Kaiserreich, aber er wollte nicht recht gelingen. Das allgemeine (Männer-) Wahlrecht, der im ganzen (trotz der Wirtschaftskrisen zwischen 1873 und 1896) zufrieden stellende Anstieg des allgemeinen Lohnniveaus und Lebensstandards, schließlich auch die im ganzen unerschütterte Respektierung rechtsstaatlicher Grundsätze ließen es niemals zu einer wirklich bedrohlichen revolutionären Situation kommen. Dennoch ließ sich das Klima einer innenpolitischen Kampfsituation nicht verleugnen. Dafür sorgte das harte und schikanöse Vorgehen der Regierung gegen alle Arten von Opposition: gegen die Katholiken im "Kulturkampf", gegen die Sozialisten, gegen die nationalen Minderheiten. Wer nicht unbedingt regierungstreu war, sah sich schnell einer Diffamierung als "Reichsfeind" ausgesetzt, wer ein oppositionelles Gebaren zur Schau trug, musste mit mancher offenen oder versteckten Benachteiligung rechnen. Demokratische Verhaltensweisen konnten in diesem System nur schlecht gedeihen.
Die sozialen Gegensätze wurden in der Regel schroff betont. Das Kind armer Eltern lernte schon in der Schule, dass es die gegebene gesellschaftliche Ordnung zu respektieren habe, dem Rekruten auf dem Kasernenhof wurden die fundamentalen Unterschiede zwischen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften drastisch klargemacht. Das dreigliedrige Schulwesen - Volksschule, Mittelschule, Gymnasium - spiegelte nicht nur die gesellschaftliche Stufenleiter, sondern verfestigte sie stets aufs neue. Die Offizierskorps der Eliteregimenter standen nicht einmal tüchtigen Bürgersöhnen offen, "Hoffähigkeit" war nach wie vor ein exklusives Vorrecht des Adels. Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen galt unverändert bis tief in den Weltkrieg hinein. Der Durchschnittsbürger kam durchaus und nicht selten mit Politik in Berührung, aber er erlebte sie vorwiegend in der Rolle des Objekts: als Untertan, der den gekrönten Häuptern zujubelte; als Schüler, der vaterländische Geschichte lernte; als Wehrpflichtiger, der über die Vorteile der Monarchie und die Verwerflichkeit oppositioneller Strömungen belehrt wurde; als Mitglied des Krieger-, Flotten- und Kolonialvereins, das sich an deutscher Weltgeltung berauschte. Trotz aller ökonomisch-technischen Modernität war das deutsche Kaiserreich, gemessen an den westeuropäischen Verfassungsstaaten, politisch rückständig und somit ein Anachronismus, was sich nach 1918 verhängnisvoll auswirken sollte.
Reform und Revolution in Russland
Russland freilich bot ein weit ungünstigeres Bild. Erst 1861 entschloss sich Alexander II. - nach einer Periode finsterster Autokratie unter Nikolaus I., dem "Polizisten Europas" - zur Aufhebung der bäuerlichen Leibeigenschaft, die bis dahin die Lebensform der Masse des russischen Volkes war. Mit der persönlichen Freiheit war allerdings nicht ein eigener Landbesitz oder auch nur die Aufhebung der Frondienstverpflichtungen verbunden; beides war einzig gegen Geldzahlungen erhältlich, und da die meisten Bauern dazu außerstande waren, blieb vieles beim alten.
Die krassen Unterschiede in den Besitzverhältnissen und im gesellschaftlichen Rang ließen eine ruhige politische Entwicklung nicht zu. Der örtlichen Adelsherrschaft, der bürokratischen Bevormundung und der polizeistaatlichen Schikane trat eine Opposition entgegen, die im Untergrund arbeiten musste und vor Terrormethoden nicht zurückschreckte. Die Rückständigkeit und Unwissenheit der bäuerlichen Bevölkerung verhinderte jedoch jegliche Breitenwirkung dieser politischen Gruppen, ganz abgesehen davon, dass es ihnen an einer klaren und realisierbaren Zielsetzung fehlte. Einzig die Marxisten (Plechanow, Lenin) hatten ein fest umrissenes politisches Zukunftsprogramm und eine wohldurchdachte Strategie; sie zerrieben sich jedoch lange Zeit in internen Richtungskämpfen und bekamen ihre politische Chance erst, als sich durch die Niederlage des Ersten Weltkrieges die alte Ordnung auflöste.
Unter dem Eindruck der russischen Niederlage im Krieg gegen Japan kam es 1905 zu blutigen Unruhen, die sich schließlich zum Generalstreik ausweiteten und die zaristische Regierung zur Nachgiebigkeit zwangen. Hauptträger der revolutionären Aktionen waren Intellektuelle und Arbeiter. Im "Oktobermanifest" versprach der Zar seinem Volk grundlegende staatsbürgerliche Rechte und Freiheiten und die Einberufung einer gesetzgebenden Versammlung (Duma). Die erste, nach einem vergleichsweise allgemeinen Wahlrecht gewählte Duma erregte alsbald den Unwillen des Zaren und wurde aufgelöst. Dieses Spiel wiederholte sich ein zweites Mal, bevor durch die Einführung eines strengen Zensuswahlrechtes und massive Manipulationen und Einschüchterungen die Dumaabgeordneten so gezähmt waren, dass sie sich dem Willen der Regierung beugten. Die Verfassung wurde zur Fassade, hinter der die zaristische Autokratie ungehindert fortgeführt wurde. Dennoch erlebte Russland in dieser Periode des "Scheinkonstitutionalismus" eine rasche wirtschaftliche Modernisierung und Industrialisierung. Es zeigte sich auch hier, dass eine fortschrittliche und erfolgreiche Wirtschaftspolitik eine Unterdrückung der politischen Freiheiten nicht ausschloss.
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Quellentext
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Grundbegriffe Autokratie: Unumschränkte Selbstherrschaft, insbesondere des russischen Zaren. Sie nahm in Russland besonders despotische Formen an, weil es hier weder einen unabhängigen, selbstbewussten Adel noch ein nennenswertes Großbürgertum gab, die als mäßigende "Zwischengewalt" hätte in Erscheinung treten können.
Parlamentarisches Regierungssystem: Kennzeichnend ist die Abhängigkeit der Regierungsbildung von der Zusammensetzung des Parlaments, wodurch das Prinzip der Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative zu einem Teil außer Kraft gesetzt wird. Während in der konstitutionellen Monarchie oder in der Präsidialdemokratie (USA) die Regierung unabhängig vom Willen des Parlaments existiert, ist das Schicksal der Regierung in parlamentarischen Systemen unmittelbar mit dem des Parlaments verknüpft. Das kann, bei labilen Kräfteverhältnissen im Parlament, zur chronischen Schwäche der Regierungen führen (z. B. Frankreich nach 1875), aber auch zur Abhängigkeit des Parlaments von der Regierung (England seit dem späten 19. Jahrhundert).
Kulturkampf: Politisches Schlagwort für die Auseinandersetzung des preußischen Staates mit der katholischen Kirche, hauptsächlich in den 1870er Jahren. Im Verlauf des Konfliktes schwächte der Staat den Einfluss der katholischen Geistlichkeit in der Schulaufsicht, verbot den Jesuitenorden, untersagte politische Äußerungen in Predigten, machte die Gültigkeit der Eheschließungen allein von der standesamtlichen Beurkundung abhängig ("Zivilehe") und unterwarf die wissenschaftliche Ausbildung und die Anstellung der Geistlichen seiner Kontrolle. Als staatliche Zwangsmittel gegen die Geistlichkeit dienten die Einbehaltung von Zuschüssen, Geld- und Gefängnisstrafen, Amtsenthebungen, auch von Bischöfen. Der Kulturkampf führte zur Entfremdung der Katholiken vom neu gegründeten Deutschen Reich. Als dies spürbar wurde, lenkte die Regierung ein und schloss mit dem Katholizismus einen Kompromiss.
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10. Februar 2012
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Informationen zur politischen Bildung |
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Das 19. Jahrhundert 2
Im Blickpunkt dieser Ausgabe steht die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung, die durch die Industralisierung Europas im 19. Jahrhundert angestoßen wurde. |
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