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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 29-30/2002)

Erosion des sozialstaatlichen Konsenses und die Entstehung einer neuen Konfliktlinie in Deutschland?


Edeltraud Roller
Inhalt

I. Einleitung

II. Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland

III. Institutioneller Kern des Sozialstaats

IV. Wohlfahrtsstaatsmodelle

V. Allmähliche Erosion des Konsenses und neue Konfliktlinie

III. Institutioneller Kern des Sozialstaats
Im nächsten Schritt werden die prognostizierten Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb Ost- und Westdeutschlands untersucht. Im Einzelnen werden Konflikte behauptet zwischen

1. den Empfängern von Sozialleistungen - Arbeitslose sowie Rentner und Pensionäre - und den Erwerbstätigen, die den Sozialstaat finanzieren;

2. Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die ebenfalls als Nutznießer des Sozialstaats betrachtet werden, und den im privaten Sektor Beschäftigten;

3. Männern und Frauen, und zwar in dem Maße, in dem Frauen durch die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen eine Erwerbstätigkeit ermöglicht wird und sie dadurch zu Nutznießern des Wohlfahrtsstaats werden;

4. jüngeren Generationen, die insbesondere die Renten finanzieren, und den älteren Generationen, die von diesen Zahlungen profitieren.

Wenn diese Annahmen zutreffen, dann sollten die Nutznießer den institutionellen Kern des Sozialstaats stärker befürworten und sich für ein umfassenderes Wohlfahrtsstaatsmodell aussprechen als die Gruppen, die den Sozialstaat finanzieren oder in geringerem Maß von seiner Existenz profitieren. Um das zu überprüfen, wird die Entwicklung der Gruppenunterschiede zunächst für den institutionellen Kern des Sozialstaats und im nächsten Abschnitt für die unterschiedlichen Wohlfahrtsstaatsmodelle analysiert.

Tabelle 1: Staatliche Zuständigkeit für Einkommenssicherheit in Risikofällen für verschiedene Bevölkerungsgruppen (Zustimmung in Prozent) Bevölkerungsgruppe Alte Länder Neue Länder1976 1984 1994 2000 1994 2000 Erwerbstätig 92 89 85 82 95 90 Arbeitslos 93 97 92 91 99 96 Rentner/Pensionär 93 91 89 86 98 96 Privater Sektor - - 87 82 97 93 Öffentlicher Sektor - - 86 84 95 90 Männer 92 89 85 83 96 90 Frauen 94 93 89 86 97 95 18 - 24 Jahre 95 95 95 94 99 95 25 - 34 Jahre 92 92 91 89 97 93 35 - 54 Jahre 92 89 84 81 95 90 55 - 64 Jahre 94 93 83 84 98 92 65 Jahre und mehr 95 90 87 86 99 97Quelle: ZUMABUS 1976; Allgemeine Bevölkerungsumfrage Sozialwissenschaften 1984, 1994, 2000.

In der Tabelle 1 ist für jede der oben genannten Bevölkerungsgruppen der Prozentsatz derjenigen Befragten zusammengestellt, der einer staatlichen Verantwortung für Einkommenssicherheit in Risikofällen zustimmt. Pro Jahrzehnt wurde jeweils ein Zeitpunkt ausgewählt. 1976, unmittelbar nach der Wirtschaftskrise, lassen sich in den alten Ländern praktisch keine Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppierungen feststellen. Zwischen 1976 und 2000 nimmt in allen Gruppen die Akzeptanz des institutionellen Kerns des Sozialstaats zwar kontinuierlich, aber nur in geringem Ausmaß ab (Ausnahme: die Arbeitslosen im Jahr 1984). Die Gruppenunterschiede werden nach 1984 etwas größer, dabei ist in der Regel die Zustimmung zum institutionellen Kern des Sozialstaats bei den Nutznießern etwas höher. Allerdings nehmen die Gruppenunterschiede nicht kontinuierlich über die Zeit zu, und sie sind in späteren Jahren immer noch so gering, dass man bestenfalls von leichten Anzeichen eines möglichen Konfliktes zwischen den Gruppen sprechen kann. Auch im Jahr 2000 liegt der niedrigste Zustimmungswert immer noch bei 81 Prozent (Gruppe der 35- bis 54-Jährigen). Nach wie vor existiert in Westdeutschland also in Bezug auf den institutionellen Kern des Sozialstaats ein hoher Konsens.

In den neuen Ländern lässt sich eine ähnliche Entwicklung beobachten: praktisch keine Unterschiede zwischen den Gruppen im Jahr 1994, leicht sinkende Akzeptanz in allen Bevölkerungsgruppen und leicht zunehmende Differenzen im Jahr 2000. Diese Entwicklungen finden aber auf einem noch höheren Zustimmungsniveau statt als in Westdeutschland, so dass in Ostdeutschland in Bezug auf den institutionellen Kern des Sozialstaats von einem nahezu vollständigen sozialstaatlichen Konsens gesprochen werden kann.
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10. Februar 2012
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