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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 49/2007)
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Museen, Beutekunst und NS-Raubkunst |

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Michael Franz
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Die Aktivitäten im Bereich NS-Raubkunst basieren insbesondere auf den Grundsätzen der Washingtoner Konferenz vom Dezember 1998 in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden ("Washingtoner Prinzipien"), der deutschen Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999 ("Gemeinsame Erklärung") und der Handreichung zur Unterstützung der Arbeit in den Einrichtungen. So sollen nach Gemeinsamer Erklärung und Handreichung die kulturgutbewahrenden Einrichtungen unter anderem ihre Bestände nach Objekten durchsehen, von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei ihnen um NS-Raubkunst handelt. Anschließend sollen sie der Koordinierungsstelle die Rechercheergebnisse melden, um mit der Veröffentlichung in der Internet-Datenbank Transparenz herzustellen und Suchende und Findende zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund ist nun zu fragen, wie die Museen zu diesem Auftrag aus der Gemeinsamen Erklärung stehen, was bisher erreicht wurde und was zukünftig unternommen werden kann.
Zur ersten Frage kann etwa auf die Sicht des Deutschen Museumsbundes verwiesen werden. Hiernach hätten "bislang weder Politik noch deutsche Museen zu einem souveränen Umgang mit der Thematik gefunden". Entgegen Artikel 3 der Washingtoner Erklärung, der die Absicht bekräftigt, Mittel und Personal zur Verfügung zu stellen, seien die Museen weitestgehend auf sich allein gestellt. Das Dilemma werde dadurch verstärkt, dass sich einige Anwaltskanzleien inzwischen auf Provenienzforschung spezialisiert hätten und ihrerseits Nachkommen von NS-Opfern auf Kunstbesitz hinweisen, der ihnen eventuell zustehen könnte. Daher plane der Deutsche Museumsbund die Einrichtung einer Kontaktstelle für Museen bei Anfragen zu Provenienzen oder Restitutionsforderungen; parallele Tätigkeitsfelder wie beispielsweise zu dem der Koordinierungsstelle sollen dabei nicht aufgebaut werden.
Bei der zweiten Frage, was bisher erreicht wurde, kann beispielsweise auf die Dokumentation auf verwiesen werden. Im Hinblick auf NS-Raubkunst und Beutekunst verzeichnet die Datenbank momentan Such- und Fundmeldungen zu über 107 000 detailliert und mehreren Millionen summarisch aufbereiteten Objekten mit mehr als 8 000 Abbildungen von über 930 in- und ausländischen Museen, Bibliotheken, Archiven und Personen. Mit Hilfe dieses Instruments konnten bisher neben den eingangs genannten Objekten zahlreiche weitere Werke etwa von Adriaen van de Velde, Lucas Cranach d. Ä., Lesser Ury und Franz von Lenbach identifiziert und restituiert werden. Bezüglich Fundmeldungen zu NS-Raubkunst liegen der Koordinierungsstelle zur Zeit Rückmeldungen von insgesamt 612 deutschen Einrichtungen vor (hierzu zählen auch Landkreise, Kommunen, Städte, etc.). Hiervon haben 545 Institutionen Fehlmeldung erteilt (d.h., sie haben keine NS-Raubkunst in ihren Beständen); 67 Einrichtungen haben insgesamt 5 092 Objekte mit Provenienzlücken gemeldet. Hinzu kommt der Restbestand CCP mit 2 467 Objekten.
Dass hierbei Einrichtungen aus ganz Deutschland betroffen sind, zeigen Meldungen etwa der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, der Gemäldegalerie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Kunsthalle Bremen, der Hamburger Kunsthalle, der Staatlichen Museen Kassel, des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Köln und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; hierdurch wird zugleich deutlich, dass die vereinzelt geäußerte Behauptung, wonach die Internet-Datenbank der Koordinierungsstelle von führenden deutschen Museen boykottiert werde, falsch ist. Da die Koordinierungsstelle auch ausländischen Institutionen die Möglichkeit der Registrierung anbietet, finden sich in der Datenbank etwa Eintragungen österreichischer Museen.
Dabei entscheidet das einzelne Museum stets selbst, wann und in welchem Umfang Informationen an die Koordinierungsstelle zur Veröffentlichung im Internet gegeben werden. Hierbei sind dann auch die Punkte Nr. 4 Washingtoner Prinzipien und Nr. III. 1. Gemeinsame Erklärung zu berücksichtigen, wonach aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, bzw. Objekte auch dann veröffentlicht werden können, wenn NS-verfolgungsbedingter Entzug lediglich vermutet wird. Da in Deutschland allein für den kommunalen Bereich ca. 1 000 Einrichtungen als Adressaten der Gemeinsamen Erklärung in Frage kommen, könnte zwar entgegnet werden, dass sich bisher nur ein Bruchteil aller relevanten Einrichtungen des Themas angenommen hat. Bei einem Blick auf die Datenentwicklung der vergangenen Jahre wird allerdings deutlich, dass das Engagement der Einrichtungen kontinuierlich gestiegen ist: So lagen im Februar 2002 Rückmeldungen von erst 35 Einrichtungen vor, von denen 22 Fehlmeldungen erteilten und 13 insgesamt 747 Einzelobjekte meldeten, bei denen NS-Raubkunst zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Nach dem gemeinsamen Appell von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom Januar 2005 stieg die Zahl im März 2005 auf 244 Einrichtungen an (191 Fehlmeldungen, 4 108 Objekte). Und über anderthalb Jahre später waren es bereits 335 Einrichtungen (278 Fehlmeldungen, 4 261 Objekte). Diese Entwicklung belegt das Engagement, das von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bzw. den Einrichtungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung unternommen wird.
Beim aktuellen und zukünftigen Umgang mit NS-Raubkunst - mithin der dritten Frage - ist zunächst zu beachten, dass sich, wie bei der Rückgabe von Kirchners "Straßenszene", die Medienberichterstattung häufig auf hochwertige Kunstwerke der Museen konzentriert. Durch den Umgang mit solch bedeutenden Kunstwerken allein ist aber die oben beschriebene Aufgabe, welche die Gemeinsame Erklärung an alle deutschen kulturgutbewahrenden Einrichtungen - also Museen, Bibliotheken und Archive - stellt, noch nicht erfüllt. Daher ist es sinnvoll, zweistufig vorzugehen:
- In einer ersten Stufe sollten die Träger der Einrichtungen als Verantwortliche für die Gemeinsame Erklärung noch intensiver auf die Institutionen in ihren Bereichen einwirken, damit diese eigenverantwortlich durch Prioritätensetzung die Provenienzrecherche durchführen, d.h. eine erste Prüfung auf Grundlage vorhandener Unterlagen wie etwa hauseigenen Inventaren - was für den Großteil der Fälle ausreichend sein wird -, um hiernach nicht nur Fund-, sondern auch Fehlmeldungen an die Koordinierungsstelle geben zu können. Erst dadurch kann ein vollständiges Bild zu den Aktivitäten in ganz Deutschland gewonnen werden.
- Auf Basis der so ermittelten Informationen ist in einer zweiten Stufe eine Provenienzforschung, d.h. eine vertiefte Untersuchung an den einzelnen bemakelten bzw. anspruchsbehafteten Objekten durchzuführen und die Ergebnisse der Koordinierungsstelle mitzuteilen. Zur Unterstützung dieser Tätigkeiten, die im Sinne der Gemeinsamen Erklärung ("Auffindung und Rückgabe") zügig erfolgen sollten, ist dann auch eine gezielte finanzielle Förderung sinnvoll, wie sie jüngst vom Bund beschlossen wurde.
Dieses zweistufige Verfahren zeigt, dass sich Provenienzrecherche und -forschung ergänzen. Es entspricht auch den Auffassungen der Jewish Claims Conference, wonach "insbesondere in einem ersten Schritt der Umfang der fraglichen Bestände zu benennen und zu veröffentlichen sei" und des Deutschen Städtetages, demzufolge "den kleineren Einrichtungen, in denen wenig oder nur unbedeutendes NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut vermutet wird, ein einfaches Verfahren an die Hand gegeben werden müsste, mit Bordmitteln zügig Grundfeststellungen treffen zu können, die dann zu einer entsprechenden Meldung an die Koordinierungsstelle führen. Dabei geht es in vielen Fällen insbesondere darum, so genannte Fehlmeldungen abzugeben, wenn keine Objekte gefunden werden."
Neben der Dokumentation ist es nach Auffassung etwa des Deutschen Städtetages wünschenswert, wenn beispielsweise in Form von Symposien und Publikationen der Öffentlichkeit vermittelt würde, auf welchem Stand sich die Provenienzforschung befindet. Aus diesem Grund weist die Koordinierungsstelle bereits seit mehreren Jahren national und international auf die Themen NS-Raubkunst und Beutekunst hin und hat verschiedene Hilfsmittel realisiert, welche die Einrichtungen in ihrer Arbeit unterstützen sollen, wie folgendes Beispiel zeigt: Die Washingtoner Prinzipien und die Gemeinsame Erklärung schlagen im Umgang mit NS-Raubkunst "gerechte und faire Lösungen" vor, ohne diese allerdings zu konkretisieren. Der Deutsche Städtetag deutet daher auf den Bedarf, "Hilfestellungen zu geben, wie ein gerechter und fairer Ausgleich erfolgen kann", und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz betont, dass "Museen, die keine Erfahrungen mit solchen Restitutionsforderungen haben, verunsichert und in ihrer Entscheidungsfindung dadurch beeinträchtigt werden könnten".
In der öffentlichen Diskussion wird "faire und gerechte Lösung" häufig auf die Rückgabe des Objekts verkürzt, was allenfalls für eindeutige NS-Raubkunst-Identifizierungen zutreffend ist. Aber gerade in zweifelhaften Fällen bedeutet "gerechte und faire Lösung" nicht notwendigerweise und ausschließlich Restitution; denkbar ist - stets abhängig von der Einzelfallbetrachtung - etwa auch eine einvernehmlich vereinbarte Dauerleihgabe oder ein Rückkauf durch das Museum, um das Objekt auch für die Öffentlichkeit zu erhalten. Die Koordinierungsstelle hat daher bereits 2001 zwanzig Fälle aus der Praxis, die solche unterschiedlichen Lösungsmodelle aufzeigen, in Buchform veröffentlicht. Damit kann diese Fallsammlung als ein Hilfsmittel für betroffene Einrichtungen beim konkreten Umgang mit Restitutionsforderungen dienen.
Mittlerweile sind in der Schriftenreihe der Koordinierungsstelle vier weitere Bände erschienen, die sich mit NS-Raubkunst, Beutekunst und Kulturgüterschutz befassen. Zudem führt die Koordinierungsstelle seit 2002 die Weiterbildungsreihe "Verantwortung wahrnehmen" in den einzelnen Ländern für kulturgutbewahrende Einrichtungen durch, aus denen wiederum neue Impulse für Publikationen entstanden. Weiterhin wurde eine "Checkliste Provenienzrecherche" entwickelt und die Online-Datenbank unter um das Modul Provenienzrecherche ergänzt. Hier können Interessenten Daten zu Händlern, Sammlern, Auktionen, etc. einstellen, um damit noch mehr Transparenz zu schaffen, Doppelarbeit bzw. unnötige Kosten zu vermeiden und denjenigen, die mit entsprechenden Arbeiten befasst sind, Unterstützung auf aktuellem Stand zu geben. Mit der damit einhergehenden Vernetzung von Informationen wird letztlich auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit auf der nationalen und internationalen Fachebene im In- und Ausland bewirkt.
Daneben fungiert die Koordinierungsstelle als Geschäftsstelle für die Beratende Kommission, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Trägern der öffentlichen Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben Empfehlungen aussprechen kann, sofern dies von beiden Seiten gewünscht wird. Kritiker dieses Verfahrens bemängeln, dass die Kommission keine Fälle behandeln kann, bei denen sich eine Partei verweigert.
Doch dabei wird leicht übersehen, dass ein Zwang gegenüber einer Partei ein quasi-gerichtliches Verfahren bedeuten würde, was nichtmehr der Ratio der Kommission entspräche. Daher lehnt etwa auch der Deutsche Städtetag auf Grundlage eines entsprechenden Präsidiumsbeschlusses ein einseitiges Anrufungsrecht ab. Die Kommission, der u.a. Jutta Limbach als Vorsitzende, Rita Süssmuth und Richard von Weizsäcker angehören, hat bisher in den Fällen Freund gegen Bundesrepublik Deutschland (2005) und Sachs gegen Deutsches Historisches Museum (2007) Empfehlungen abgegeben. |
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10. Februar 2012
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