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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 16/2005)
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Arbeitsmarktreformen und Ungleichheit |

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Johannes Giesecke · Martin Groß
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Hartz IV sorgt für erheblichen Wirbel, haben doch die unter diesem Titel zusammengefassten Gesetzesänderungen weitreichende Konsequenzen für Langzeitarbeitslose. So wurden nicht nur wohlfahrtsstaatliche Zuwendungen in vielen Fällen stark abgesenkt, wenn nicht gar ganz gestrichen, sondern auch die Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme einer Arbeit erheblich verschärft. Eine Folge kann der Zwang zur Aufnahme einer Arbeit zu nominellen Geringstlöhnen - zur Aufnahme eines "Ein-Euro-Jobs" - sein.
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Das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) ist nur der (vorläufige?) Schlussstein einer ganzen Reihe von Arbeitsmarktreformen, mit denen im Wesentlichen das Ziel verfolgt wird, die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Hartz-Reformen betreffen jedoch nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch die Erwerbstätigen: Die Struktur des deutschen Arbeitsmarktes könnte sich in der Folge insgesamt erheblich verändern.
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Zur Person |
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Martin Groß Dr. rer. soc., geb. 1962, Mitarbeiter am Lehrbereich für Empirische Sozialforschung, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
E-Mail: martin.gross@rz.hu-berlin.de
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Der Arbeitsmarkt in Deutschland lässt sich in seiner jetzigen Form durch drei Eckpunkte charakterisieren: Erstens zeichnet er sich durch einen im internationalen Vergleich sehr hohen Grad der Beschäftigungssicherheit aus. Nach wie vor orientiert sich die arbeitsmarktpolitische Debatte am unbefristeten, auf Lebenszeit angelegten Beschäftigungsverhältnis. Gesetzlicher Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Beschäftigungssicherungsabkommen und betriebliche Mitbestimmung sorgen für eine hohe Stabilität des so genannten "Normalarbeitsverhältnisses". Gleichzeitig verhinderten flankierende gesetzliche Regelungen wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass diese Schutzregeln unterlaufen werden konnten. So sind etwa befristete Arbeitsverhältnisse oder Leiharbeitsverhältnisse, welche die Beschäftigungssicherheit wesentlich herabsetzen, nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig. Zweitens werden Arbeitsbeziehungen in einem hohen Ausmaße kollektivvertraglich geregelt. Das betrifft zum einen die Verhandlungsführung über die Inhalte der Arbeitsbeziehungen, die zwischen kollektiven Akteuren, in erster Linie Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, ausgehandelt werden. Zum anderen besitzen die Verhandlungsergebnisse hohe Geltungskraft: Tarifliche Vereinbarungen beziehen sich in der Regel auf ganze Branchen, wobei so genannte Pilotabschlüsse häufig auf zeitlich nachfolgende Tarifverhandlungen ausstrahlen und so zu einer Kollektivierung der Verhandlungsergebnisse (sogar über Branchen hinweg) beitragen. Individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen ArbeitnehmerInnen und ihren ArbeitgeberInnen spielen demgegenüber eine deutlich untergeordnete Rolle. Drittens sind Erwerbstätige in hohem Maße durch wohlfahrtsstaatliche Regelungen abgesichert: Transferzahlungen bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit sichern den sozialen Status der Arbeitnehmer.
Diese Trias aus Beschäftigungssicherheit, kollektiven Regelungen der Arbeitsbeziehungen und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung hat weitreichende Folgen sowohl für die einzelnen Arbeitnehmer als auch für das System sozialer Ungleichheit insgesamt.
Auf individueller Ebene verringert sie die Abhängigkeit der Erwerbstätigen vom Arbeitsmarkt ("Dekommodifikation") und sichert ihnen eine hohe Kontrolle über ihre Arbeitssituation. Da Entlassungen für Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der Regel kostenintensiv sind und gleichzeitig das individuelle Risiko Arbeitslosigkeit mittels wohlfahrtsstaatlicher Transfers bisher stark abgefedert wurde, verfügten ArbeitnehmerInnen über ein recht hohes Verweigerungspotenzial gegen aus ihrer Sicht unzumutbare Arbeitsbedingungen wie etwa unerwünschte Arbeitszeiten, unpassende Tätigkeiten, unbezahlte Überstunden usw. Aus Arbeitnehmerperspektive ergibt sich so ein weit reichender Schutz gegen Ausbeutungsversuche der Arbeitgeber. Aus Sicht der Arbeitgeber sowie der Befürworter radikaler Arbeitsmarktreformen führen diese Schutzmaßnahmen allerdings zu Ineffizienzen, da sie Rigiditäten im Arbeitsmarkt schaffen, welche die Produktivität der Arbeitnehmer erheblich einschränken.
Auf gesellschaftlicher Ebene führt die Trias zu vergleichsweise geringer und insbesondere gruppenstrukturierter Ungleichheit. Dies resultiert erstens daraus, dass die ArbeitnehmerInnen beziehungsweise ihre Vertretungen aufgrund relativ sicherer Beschäftigung und wohlfahrtsstaatlicher Absicherung eine nicht unerhebliche Stärkung ihrer Machtposition in der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern erfahren. Somit wird das Verhältnis von Lohnsumme zu Kapitalerträgen zugunsten der ArbeitnehmerInnen beeinflusst. Zweitens sind die Löhne nach unten stark begrenzt, da der bisherige Sozialhilfesatz einen Quasimindestlohn darstellte, jedoch dürften Arbeitslosengeld und andere wohlfahrtsstaatliche Leistungen den Reservationslohn noch erheblich höher ausfallen lassen. Drittens führt die stark an Gerechtigkeitsüberlegungen ausgerichtete gewerkschaftliche Lohnpolitik dazu, dass die Lohnabstände zwischen gewerkschaftlich vertretenen Berufsgruppen nicht allzu stark ausfallen. Die Ungleichheit ist gruppenstrukturiert, da sich die Lohnabschlüsse nach der Zugehörigkeit zu Branchen, Berufs- und Qualifikationsgruppen richten, während individuelle Leistungen Einzelner bei der Entlohnung nur eine marginale Rolle spielen.
Die bundesrepublikanische Arbeitsmarktstruktur ist für ArbeitnehmerInnen also als relativ günstig einzuschätzen, insoweit diese in verhältnismäßig angenehmen Arbeitssituationen relativ hohe Löhne erhalten. Allerdings sind nicht alle Erwerbstätigen gleichermaßen stark begünstigt. Es profitieren insbesondere die eher schlecht Qualifizierten und wenig Leistungsbereiten (so sie denn eine Stelle finden), denn selbst bei gering qualifizierten Tätigkeiten und persönlichen Minderleistungen garantiert der eher rigide und "geschlossene" deutsche Arbeitsmarkt gute Löhne. Das erklärt sich unter anderem daraus, dass Konkurrenz durch fähigere arbeitslose Mitbewerber oder gar ein Unterbieten der Löhne durch Arbeitslose nicht zu befürchtenist. Hoch Qualifizierte hingegen könnten ineiner offeneren und flexibleren Arbeitsmarktsituation möglicherweise bessere Umsetzungsmöglichkeiten für ihr Humankapital finden. Nicht umsonst ziehen viele hoch Qualifizierte die besser bezahlte, aber unsichere Arbeit in der Privatwirtschaft dem besonders abgesicherten öffentlichen Dienst vor.
Erst recht benachteiligt werden die Arbeitslosen. Der Faktor Arbeit ist aus den genannten Gründen vergleichsweise teuer und zudem nicht flexibel genug einsetzbar. Beides zusammen verhindert die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften bei moderaten konjunkturellen Aufschwüngen: Da die teure Arbeitskraft auch dann bezahlt werden muss, wenn die Konjunktur wieder abflaut, stellen die Betriebe erst bei sehr kräftigen oder mutmaßlich langfristigen Aufschwüngen wieder ein. Beides hat sich schon länger nicht mehr ereignet, weshalb der Arbeitslosenstand ein sehr hohes Niveau erreicht hat und - ohne weitergehende Interventionen - wohl auch auf diesem verharren wird. Will man Arbeitslosigkeit aktiv bekämpfen, so müssen sich auch die Arbeitsmarktstrukturen ändern. Hier setzen die jüngsten Reformen an. |
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09. Februar 2012
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