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Informationen zur politischen Bildung (Heft 293)

Kooperation und Konflikt - Menschen im Unternehmen


Birgit Weber
Inhalt

Einleitung

Management und Personalführung

Mitwirkung der Arbeitnehmer

Lohngestaltung zwischen Effizienz und Gerechtigkeit

Tarifauseinandersetzungen

Arbeitnehmer unter Druck?

Einleitung
Das Unternehmen ist nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein soziales bzw. soziotechnisches System, in dem die Teilsysteme voneinander abhängen. Aufgaben in einem Unternehmen werden arbeitsteilig erledigt. Dabei sind zweckmäßige Arbeitsabläufe sicherzustellen und die Teilaufgaben aufeinander abgestimmt durchzuführen. Im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung ist die menschliche Arbeit einer der so genannten Produktionsfaktoren. Sie geht als Leistung in den Produktionsprozess ein, ist aber von ihrem Besitzer nicht unabhängig. Während Arbeitnehmer und Unternehmer ein gleiches Interesse an der Existenzsicherung des Unternehmens haben, sind ihre übrigen Interessen aber häufig verschieden:
  • Während die Arbeitnehmer leistungs- und bedarfsgerechte Löhne sowie soziale Absicherung anstreben, sind Löhne aus der Sicht der Unternehmen vor allem Kosten, deren Verringerung den Interessen der Kapitaleigner, der Kreditgeber und der Konsumenten dienen kann.
  • Während Arbeitnehmer ihre Zeit auf Arbeit, Regeneration und Freizeit aufteilen und diese auch mit Familie und Freunden in Einklang bringen möchten, gilt das Interesse der Unternehmen einer termingerechten Produktion und der Auslastung ihrer Anlagen.
  • Während Arbeitnehmer eine dauerhafte Beschäftigung mit sicherem Einkommen zum Ziel haben, müssen Unternehmen flexibel auf Veränderungen der Auftragslage reagieren.
  • Während Arbeitnehmer nicht nur funktionieren wollen und können, sondern humane Arbeitsbedingungen, zufriedenstellende menschliche Beziehungen, soziale Anerkennung, individuelle Entfaltung und Partizipation anstreben, kann dies den Interessen kostengünstiger Produktion kurzfristig durchaus entgegenstehen.
Die im Unternehmen tätigen Menschen sind keine Maschinen, die sich vollständig unter Aufgabe eigener Vorstellungen und Interessen für die Unternehmensziele instrumentalisieren lassen.

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Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

Rechtsentwicklung

Die Möglichkeiten der Erwerbstätigen, im Arbeitsprozess auch ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen zum Ausdruck zu bringen, haben sich historisch entwickelt. Heute als selbstverständlich betrachtete Einschränkungen unternehmerischer Handlungsfreiheiten zu Gunsten der Beschäftigten waren zu Zeiten der Industrialisierung undenkbar. Sie sind für die Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden, die in Zeiten wirtschaftlicher Krisen immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden.
Zur Zeit der industriellen Revolution waren die Arbeiter ohne jeglichen Einfluss auf ihre Löhne und ihre Arbeitsbedingungen. Männer, Frauen und Kinder arbeiteten täglich 12 bis 15 Stunden in Baumwollspinnereien, Webereien und Bergwerken. Die Löhne waren oft so niedrig, dass es kaum zum Überleben reichte. Harte Strafen sorgten für Disziplin. Den Menschen blieb kaum eine andere Wahl, als sich diesen Arbeitsbedingungen anzupassen, denn sie hatten nichts zu verkaufen außer ihrer Arbeitskraft. Den Industriellen galten sie allein als zum Gehorsam verpflichtete Untergebene, mit denen man nicht verhandelte - weder mit den einzelnen Arbeitnehmern noch mit ihren Vertretern. Zur Selbsthilfe und zum Schutz, aber auch zur Organisation des Widerstandes gegen diese Arbeitsbedingungen, kam es immer wieder zur Gründung von Arbeiterorganisationen. Im Gegenzug entstanden zur Abwehr dieser Forderungen die Arbeitgeberverbände.
 

Quellentext
Keine Verhandlungen mit Vertretern der Arbeiterschaft !
A. Bueck, Generalsekretär des Zentralverbandes deutscher Industrieller 1890: "Niemals werden die deutschen Arbeitgeber mit Vertretern der Arbeiterorganisationen oder anderen außerhalb stehenden Leuten auf dem Fuße der Gleichberechtigung verhandeln! [...] Jede Einmischung von Gewerkschaften, von Vertretern in Betriebsangelegenheiten wird von den Arbeitgebern entschieden zurückgewiesen. Verhandlungen mit den Genannten werden ein für alle Mal abgelehnt."
Aus dem Beschluss der freien Fleischerinnung 1901: "Die Innungsversammlung steht auf dem Standpunkt, dass der Abschluss von Tarifverträgen eines freien Handwerkers unwürdig ist. Mitglieder, die solche abschließen, werden wegen Verletzung der Standesehre in eine Ordnungsstrafe genommen und nach fruchtloser Ermahnung aus der Innung und deren Nebeneinrichtungen ausgeschlossen."
Aus der Satzung des Gesamtverbandes deutscher Metallindustrieller 1908: "Zweck des Verbandes ist: [...] unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben, und insbesondere die zu diesem Zweck geplanten und veranstalteten Aufstände gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich zu machen."

G. Kessler, Die Deutschen Arbeitgeberverbände, Leipzig 1907, zitiert nach Wilhelm Adamy / Johannes Steffen, Handbuch der Arbeitsbeziehungen, Bonn 1985

Die ersten Arbeitervereine entstanden während der bürgerlichen Revolution 1848, sie wurden allerdings 1854 wieder verboten. 1875 schlossen sich der "Allgemeine Deutsche Arbeiterverein" und die "Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschlands" zur "Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands" zusammen. Mit den Sozialistengesetzen von 1878 versuchte die Reichsregierung die Aktivitäten der Arbeitervertretung zu unterbinden. Gleichzeitig bemühte sich Reichskanzler Otto von Bismarck, durch seine Sozialgesetzgebung den aufstrebenden Arbeiterorganisationen den Boden für ihre Kritik zu entziehen. 1883 wurden die Krankenversicherung für Arbeiter und 1884 eine Unfallversicherung eingeführt. Vereinigungen von Arbeitnehmern zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und zur Teilnahme am gemeinsam erwirtschafteten Wohlstand waren keine Selbstverständlichkeit. Dass heute Arbeitskräfte nicht mehr der unbegrenzten Verfügungsgewalt der Arbeitgeber ausgesetzt sind und die sozialen Beziehungen im Unternehmen vielfach geregelt werden, ist nicht zuletzt das Ergebnis des Einsatzes der Arbeiterorganisationen bzw. Gewerkschaften. Die Möglichkeit, Vereinigungen zur Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden, wurde verfassungsrechtlich in Artikel 9, Abs. 3 des GG verankert. Es existieren eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Bestimmungen in zahlreichen Einzelgesetzen und -verordnungen, die sich sowohl auf das einzelne Individuum als auch auf die Mitwirkungsmöglichkeiten seiner Vertretungen beziehen.

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Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.

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10. Februar 2012
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Editorial
Problemaufriss
Von der Selbstversorgung zum Weltmarkt
Organisation von Unternehmen
Gewinne oder Verluste - die ökonomische Seite
Kooperation und Konflikt - Menschen im Unternehmen
Zwischen Regulierung und Deregulierung
Schöne neue Arbeitswelt? - die Zukunft der Arbeit
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