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Informationen zur politischen Bildung (Heft 284)
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Entwicklungen im 19. und 20. Jahrhundert |

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Hans Vorländer
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Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte es die Demokratie in ganz Kontinentaleuropa schwer. Denn die alten, ständisch-feudalen und monarchischen Kräfte bestimmten die Verhältnisse nach den Napoleonischen Kriegen. Die Epoche der Restauration, vom Wiener Kongress 1815 eingeleitet, hatte die demokratischen und liberalen Bewegungen zunächst zum Erliegen gebracht.
Erst mit der Juli-Revolution 1830 in Frankreich konnten die Freiheitsforderungen des Bürgertums wieder an Gewicht gewinnen. So wurden auch in Deutschland, vor allem in den südwestdeutschen Ländern, nach 1830 die Forderungen sowohl nach Bürger- und Freiheitsrechten, nach politischer Teilhabe, nach Parlamentarisierung und teilweise auch nach republikanisch-demokratischen Reformen wieder lauter. Die Verfassungs- und Nationalbewegung in Deutschland war allerdings nur in Teilen eine demokratische Bewegung. Liberale Reformer - vor allem aus den norddeutschen Ländern - , die zu Kompromissen mit den bestehenden Fürstenhäusern bereit waren, standen republikanisch-demokratische Revolutionäre - vor allem aus Südwestdeutschland - gegenüber. Das schwächte die Nationalversammlung, die nach der Revolution von 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammentrat. Ihr Verfassungsentwurf beanspruchte zum ersten Mal in Deutschland die Souveränität des Volkes für sich, entwickelte auch einen Grundrechtekatalog, scheiterte aber letztlich an den faktischen Machtverhältnissen.
Als der König von Preußen die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte und die Reichsverfassung nicht in Kraft trat, war der Versuch fehlgeschlagen, auch in Deutschland eine Verfassung auf demokratischem und revolutionärem Wege einzuführen. In der Folge blieb das monarchische Prinzip erhalten, Verfassungen, die in den Einzelstaaten erlassen wurden, konnten sich nicht auf die Volkssouveränität berufen.
Auch die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 beruhte auf dem monarchischen Prinzip.
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Nicht das Volk war Träger der Staatsgewalt, sondern die Gesamtheit der Fürsten und Stände. Folglich lag die Souveränität bei der Vertretung der Mitgliedstaaten, beim Bundesrat. Ihm saß der vom Kaiser ernannte Reichskanzler, bis 1890 Otto von Bismarck, vor. Der deutsche Kaiser, zugleich preußischer König, war als Staatsoberhaupt Präsident des Bundes. Zwar wurde der Reichstag nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht gewählt, konnte aber gemäß Verfassung keinen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen. Der Reichskanzler wurde vom deutschen Kaiser ernannt.
Schon 1869 war im Norddeutschen Bund das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer eingeführt worden. Ab 1871 galt es dann auch für die Wahl zum Deutschen Reichstag. Liberale, sozialistisch-sozialdemokratische und konservative Parteien konkurrierten um die Stimmen der Wähler und gaben damit unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen im politischen Raum Ausdruck. Damit begann, formal gesehen, die Demokratisierung in Deutschland früher als beispielsweise in England, wo das allgemeine Wahlrecht erst 1918 durchgesetzt wurde.
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Aber diese Demokratisierung blieb folgenlos, weil sie nicht von der Parlamentarisierung und damit der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung begleitet war. Der Reichstag konnte zwar den Haushalt bewilligen oder verweigern, er war jedoch nicht befugt, die Regierung und den Reichskanzler zu wählen oder abzuwählen. Die Macht lag bei Kaiser und Kanzler.
In England hingegen hatte sich das Parlament längst einen größeren Einfluss auf die Gestaltung der nationalen Politik erkämpft, wenngleich die Repräsentation in ihm wegen der Begrenzung des Wahlrechts nicht allgemein war. Im kaiserlichen Deutschland blieben alle Bemühungen, eine Parlamentarisierung und Demokratisierung zu erreichen, ohne Erfolg. Erst im Zuge der Revolution im November 1918 fiel nach dem kurzen Intermezzo einer direkten Demokratie von Arbeiter- und Soldatenräten die Vorentscheidung für die Demokratie. Am 6. Februar 1919 tagte die Nationalversammlung in Weimar. Sie war im Januar aufgrund des allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts aller mindestens zwanzigjährigen Männer - und erstmals Frauen - gewählt worden. Die Weimarer Verfassung trat am 14. August 1919 in Kraft.
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Mit der Weimarer Verfassung war Deutschland eine parlamentarische Demokratie auf konstitutioneller Grundlage geworden. Sie wies auch plebiszitäre Elemente auf, das Volk konnte sich in Volksbegehren und Volksentscheiden zu Gehör bringen. Zudem wurde der Reichspräsident direkt vom Volke gewählt. Die Weimarer Verfassung enthielt liberale und soziale Grundrechte. Sie gingen mit der Demokratie eine Verbindung ein.
Das Verfassungssystem von Weimar hatte eine demokratische Ordnung geschaffen, die unter normalen Umständen Funktionalität und Stabilität verbürgt hätte. Doch diese Umstände fehlten im kriegstraumatisierten, von wirtschaftlichen Krisen heimgesuchten Deutschen Reich. Daher setzte sehr bald, nach einer kurzen Phase der Stabilisierung in der Mitte der 1920er Jahre, ein beispielloser Prozess der "Auflösung der Weimarer Republik", so der Politologe Karl Dietrich Bracher, ein. Schnell zeigte sich, dass sie - für viele mit dem Makel des Friedensvertrages von Versailles behaftet - von Anfang an eine "ungeliebte" Republik gewesen war.
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Quellentext
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Demütigung der Demokratie [...] Die Reichsverfassung von 1871 war für die liberale und demokratische Bewegung in Deutschland ein schwerer Schlag, dessen demütigende Wirkung tief nachgewirkt hat und im politisch-psychologischen Klima bis in die Gegenwart hinein zu spüren ist. Diese Demütigung bestand nicht in der nur halben demokratischen Legitimität der Reichsverfassung, also in ihrem Doppelcharakter von Fürstenbund und Reichstagsgesetz, und sie bestand auch nicht in den Beschränkungen der demokratischen Verfassungselemente, also insbesondere in der völligen Unabhängigkeit der Regierung vom Reichstag. Sie bestand paradoxerweise im Gegenteil gerade darin, dass sie die großen Hoffnungen der bürgerlichen Bewegung wenigstens zu einem Teil erfüllte, nämlich die Herstellung der nationalen Einheit und die Schaffung einer nationalen und zugleich demokratischen Repräsentation im Reichstag. Denn die Erfüllung dieser Wünsche war nicht aus eigener Kraft erkämpft worden, sondern musste als ein Gnadengeschenk "von oben" entgegengenommen werden. Mehr noch, sie war ein Geschenk ausgerechnet aus der Hand des machtpolitisch erfolgreichen und spöttischen Gegners Bismarck. Die psychologischen Wirkungen waren folgenschwer.
Während bis dahin die drei Elemente der bürgerlichen Bewegung - das demokratische, das liberal-rechtsstaatliche und das nationale - eine Einheit gebildet hatten, fiel nun das demokratische Element heraus. Es hatte sich nicht aus eigener Kraft durchsetzen können und sogar im Sieg noch verloren, da sein Erfolg von den Fürsten ohne Not "bewilligt" worden war. Das deutsche Bürgertum konnte sich auf die Dauer nicht mit einer Position identifizieren, die ständig verloren hatte. Es begann seinen großen Bezwinger zu verehren. Es lernte den machtpolitischen Realitätssinn Bismarcks zu bewundern, dem Spötter recht zu geben, die höhnische Attitüde der politischen "Rechten" anzunehmen und sie selbst nach "links", gegenüber den Demokraten, anzuwenden. Zugleich schuf es sich auf dieser Grundlage ein neues nationales Selbstbewusstsein gegenüber den demokratischen westlichen Nachbarn.
Dieses psychologische Arrangement mündete darin, dass man in den Ersten Weltkrieg mit großer Begeisterung für Kaiser und Vaterland und zugleich einer tiefen Verachtung für die Demokratie eintrat und dass man begann, die "Ideen von 1914" gegen die "Ideen von 1789" auszuspielen. Die Idee von 1789 war der demokratische Verfassungsstaat. Die Idee von 1914 lief auf die Verachtung des Verfassungsstaates durch die Deutschen hinaus, die in ihrem Bemühen um den demokratischen Verfassungsstaat gescheitert waren und sich mit ihrem Demütiger identifiziert hatten und die nun Gelegenheit fanden, durch den Krieg gegen die westlichen Demokratien an seinem Triumph teilzuhaben. [...]
Martin Kriele, Einführung in die Staatslehre, 5., überarbeitete Aufl., Wiesbaden 1994, S. 327f.
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Die Demokratie, entstanden als Kind der Niederlage im Ersten Weltkrieg, besaß weder in der Bevölkerung noch bei den politischen und administrativen Eliten ausreichenden Rückhalt. Militär, Richterschaft und Beamte waren durch die monarchisch-obrigkeitsstaatliche Tradition geprägt. Und weil es der Weimarer Demokratie an beherzten Demokraten mangelte, konnte sie sich nicht wirksam gegen ihre Feinde, gegen Kommunisten und Nationalsozialisten, schützen. Instabile parlamentarische Mehrheiten und häufig wechselnde Regierungen stärkten die Position des Reichspräsidenten, der bereits durch die Verfassung umfassende Kompetenzen bei der Regierungsbildung, der Parlamentsauflösung und der Notverordnungsgebung besaß. Damit konnte der Präsident, von vielen als Hüter der Verfassung bezeichnet, gegen die Parteien und das Parlament regieren lassen, die präsidiale Notverordnungspolitik wurde ab 1930 zur Norm. So schwächte die Ausdehnung der Präsidialmacht die parlamentarische Demokratie, die Widerstandskräfte der Demokraten erlahmten.
Die Verfassung konnte die Auflösung der Weimarer Republik nicht verhindern. Der Reichstag hatte seine Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 gegeben, damit schien Hitler seine diktatorischen Befugnisse im Rahmen der Verfassung erlangt zu haben. Doch zuvor schon waren die Länder gleichgeschaltet und die Kommunisten verhaftet worden. Wirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit, die Anfälligkeit einer ungeliebten Demokratie, ein obrigkeitsstaatliches Beamtentum sowie das Anwachsen extremistisch-totalitärer politischer Kräfte führten letztendlich zur nationalsozialistischen Diktatur. |
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10. Februar 2012
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Schriftenreihe |
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Die geglückte Demokratie
Diktatur, Nationalsozialismus und zwei Weltkriege: Konnten die Deutschen nach 1945 die Demokratie erlernen? Die Zweifel waren groß. Heute ist Deutschland eine der stabilsten Demokratien der Welt. |
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