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Informationen zur politischen Bildung Nr. 250/2009
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Entwicklungen nach der Wiedervereinigung |

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Manfred Görtemaker
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Neue Außen- und Sicherheitspolitik |
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Besonders in der Außen- und Sicherheitspolitik war die Zäsur bald unübersehbar. Der Zusammenbruch des Kommunismus, der Zerfall der Sowjetunion und die daraus erwachsende Unabhängigkeit zahlreicher Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas waren neben der Wiedervereinigung Deutschlands Prozesse von historischer Bedeutung, die eine weitgehende Neuordnung Europas erforderten. Die Regierung des geeinten Deutschlands setzte sich dabei nicht nur für die Fortsetzung des seit Konrad Adenauer betriebenen Einigungsprozesses Westeuropas ein, sondern unterstützte auch die Erweiterung der Integration nach Osten. Deutschland, so Bundeskanzler Kohl am 2. Oktober 1990, habe als ein Land im Herzen Europas "alles Interesse daran, dass das wirtschaftliche West-Ost-Gefälle in Europa überwunden wird". Deshalb gehörte die Bundesregierung in den folgenden Jahren zu den maßgeblichen Förderern einer Osterweiterung der EU, um den Transformationsprozess in den mittel- und osteuropäischen Staaten zu unterstützen, die ökonomische Angleichung zu beschleunigen und Grundlagen für eine neue gesamteuropäische Architektur zu schaffen.
Einen wichtigen Schritt zur Neuordnung Europas stellte der Vertrag von Maastricht dar, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde und am 1. November 1993 in Kraft trat. Mit ihm wurde nicht nur stufenweise die seit langem angestrebte Wirtschafts- und Währungsunion verwirklicht, zu der ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt, der "Euro" als gemeinsame Währung und die nach dem Modell der Deutschen Bundesbank konzipierte Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main gehörten, sondern auch die politische Union. Der europäische Integrationsverbund erhielt den vielversprechenden neuen Namen "Europäische Union" (EU) und besteht seither aus drei Säulen: den bisherigen Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Währung eingeführt, der inzwischen in 16 der mittlerweile 27 EU-Länder für rund 315 Millionen Menschen als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.
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Anders als in der Europapolitik sah sich das wiedervereinigte Deutschland in der Militär- und Sicherheitspolitik nach 1990 zunächst zur Zurückhaltung verpflichtet. Sie ergab sich aus der Rücksichtnahme auf das historische Erbe und auf die mehrheitlich pazifistische Grundhaltung der deutschen Bevölkerung. Als die amerikanische Regierung nach dem Einmarsch irakischer Truppen in Kuwait 1990 das völkerrechtlich souverän gewordene Deutschland drängte, zur Unterstützung der UNO-Truppen unter Führung der USA deutsche Seestreitkräfte in den Persischen Golf zu entsenden sowie ABC-Abwehrgerät und Luft- und Seetransportkapazitäten bereitzustellen, versprach die Bundesregierung zwar finanzielle und materielle Hilfe, lehnte eine direkte Beteiligung deutscher Soldaten aber ab. Ein Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes kam für sie nicht in Betracht. Dabei spielte es auch keine Rolle, dass die Operation "Desert Shield" aufgrund der irakischen Aggression moralisch gerechtfertigt und durch ein UNO-Mandat politisch legitimiert war. Schon der Artikel 87a des Grundgesetzes, wonach deutsche Streitkräfte außer zur Verteidigung nur in ganz bestimmten Fällen eingesetzt werden dürfen, setzte dem Handeln der Bundesregierung enge Grenzen. Außerdem befürchtete sie, mit einem forschen deutschen Auftreten so kurz nach der Wiedervereinigung unerwünschte Assoziationen an die aggressive Rolle Deutschlands in zwei Weltkriegen wachzurufen.
Der Golf-Krieg 1991 fand daher ohne die Deutschen statt. Allerdings trug Deutschland - neben Saudi-Arabien, Kuwait und Japan - mit knapp 18 Milliarden DM wesentlich zu seiner Finanzierung bei. Vor allem in den USA wurde den Deutschen daher "Scheckbuch-Diplomatie" vorgeworfen.
Tatsächlich konnte Deutschland seine historisch verständliche Haltung gegenüber den Bündnispartnern immer weniger rechtfertigen und sah sich gezwungen, seine künftige außen- und sicherheitspolitische Rolle und mögliche Auslandseinsätze der Bundeswehr zu überdenken. Notwendig wurde dies bereits im Sommer 1991, als nach der Unabhängigkeitserklärung von Slowenien und Kroatien in Jugoslawien ein Bürgerkrieg begann, der 1992 auch Bosnien-Herzegowina und Ende der 1990er Jahre den Kosovo erfasste. Deutschland bemühte sich dabei zunächst um politische Lösungen, insbesondere für Slowenien und Kroatien. Doch als die Kämpfe sich ausweiteten und der UN-Sicherheitsrat im März 1993 entschied, ein Flugverbot über Bosnien-Herzegowina durchzusetzen, und zu diesem Zweck AWACS-Fernaufklärer der NATO anforderte, in denen auch deutsche Soldaten Dienst taten, ließ sich eine Klarstellung der deutschen Position nicht länger hinausschieben. Nachdem ein Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bundestag gescheitert war, entschied das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994, dass die Bundesrepublik gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG ermächtigt sei, sich in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen. Allerdings müsse jeder bewaffnete Einsatz vom Bundestag beschlossen werden. Damit war der Weg für Auslandseinsätze der Bundeswehr grundsätzlich frei. Deutsche Streitkräfte konnten dadurch sowohl im Kosovo-Konflikt gegen Serbien eingesetzt werden als auch - nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 - im Kampf gegen die Taliban und das Al-Quaida-Netzwerk in Afghanistan. Die Angriffe der Luftwaffe auf Serbien im Frühjahr 1999 stellten dabei den ersten Kriegseinsatz deutscher Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg dar.
Im Irak-Konflikt 2002, der 2003 zu einem Krieg gegen das Regime von Saddam Hussein führte, lehnte die Bundesregierung eine Beteiligung deutscher Soldaten dagegen ab, weil ihrer Meinung nach keine Beweise dafür vorlagen, dass der Irak über Massenvernichtungswaffen verfügte und Verbindungen zum Al-Quaida-Netzwerk unterhielt. Diese Weigerung, die Deutschlands Verhältnis zu den USA und zu Großbritannien ernsthaft belastete, war nicht nur eine Folge wachsenden innenpolitischen Unbehagens über die Auslandseinsätze der Bundeswehr, sondern wurde auch als Zeichen für die zunehmende außenpolitische Eigenständigkeit Deutschlands nach der Wiedervereinigung gewertet. Zwar wurden weder die NATO-Mitgliedschaft noch die Allianz mit den USA in Frage gestellt. Doch die Bundesregierung machte deutlich, dass sie sich inzwischen ein eigenes Urteil in außen- und sicherheitspolitischen Fragen zutraute - und auch gewillt war, danach zu handeln, selbst wenn dies Konflikte im Bündnis auslöste. |
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Deutsche Teilung - Deutsche Einheit
13. August 1961: In den frühen Morgenstunden beginnt der Bau der Mauer. Die Teilung bekommt eine konkrete Gestalt. Auch 20 Jahre nach dem "Mauerfall" ist Deutschland in vielem ein Land mit zwei Gesellschaften. |
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