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Informationen zur politischen Bildung (Heft 245)

Entspannung und Neue Ostpolitik 1969-1975


Manfred Görtemaker
Inhalt

Einleitung

Rüstungsbegrenzung

Rolle Chinas

Neue Ostpolitik Brandts

Viermächte-Abkommen über Berlin

Europäische Entspannung

Neue Ostpolitik Brandts
Deutschland war von vornherein eng in die Entspannungspolitik zwischen Ost und West einbezogen. Die Neue Ostpolitik Willy Brandts nach 1969 fügte sich dabei nicht nur nahtlos in den internationalen Prozeß ein, sondern bildete auch selbst einen dynamischen Faktor, der die Entspannung vorantrieb. Sie umfaßte folgende Schwerpunkte:

(1) Im Verhältnis zur Sowjetunion ging es um die Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa durch die Bundesrepublik und um die Sicherung des Status von Berlin und seiner Zufahrtswege.

(2) Im Verhältnis zu Polen standen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze, die Abgeltung polnischer Rentenansprüche, Kredite für die polnische Wirtschaft sowie die Ausreiseerlaubnis für deutschstämmige Polen zur Debatte.

(3) Im Verhältnis zur DDR waren die Anerkennung der staatlichen Existenz der DDR sowie praktische Fragen, die sich aus der Nachbarschaft der beiden Länder und den noch bestehenden familiären und persönlichen Bindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands ergaben, zu regeln.

(4) Im Verhältnis zur Tschechoslowakei galt es, die Frage der Gültigkeit des Münchener Abkommens vom 29. September 1938 sowie humanitäre Angelegenheiten und Fragen der Strafverfolgung und Rechtshilfe zu klären.

Wegen des besonderen Gewichts der Sowjetunion wurden die Gespräche zuerst mit Moskau geführt. Sie konzentrierten sich auf zwei Punkte, die auch im Verhältnis der Bundesrepublik zu Polen und der DDR von zentraler Bedeutung waren: die Frage eines Gewaltverzichts und die Frage der Anerkennung der bestehenden Grenzen. Bonn war zu einem wechselseitigen Verzicht auf Anwendung oder Androhung von Gewalt bereit. Moskau wollte darüber hinaus eine Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa durch die Bundesrepublik - einschließlich derjenigen der DDR zur Bundesrepublik und zwischen Polen und der DDR - erreichen.

Moskauer Vertrag

Am Ende der Verhandlungen stand mit dem Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 eine Regelung, bei der die Grenzen nur insoweit fixiert wurden, als sie eine Folge des Gewaltverzichts bildeten. Grenzänderungen waren demnach nur dann vertragswidrig, wenn sie einseitig gefordert oder durchgesetzt wurden und somit Elemente der Gewalt enthielten. Diese Regelung erhielt ihr besonderes Gewicht dadurch, daß sie nicht nur für die Verträge der Bundesrepublik mit Polen und der DDR, sondern auch für die Beschlüsse der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) zum Modell wurde. Die Bereinigung des deutsch-sowjetischen Verhältnisses und damit die Beendigung des deutschen "Sonderkonfliktes" mit der Sowjetunion war somit für die gesamte europäische Politik und für die Entspannung zwischen Ost und West von grundlegender Bedeutung.

Der Moskauer Vertrag 1970 hatte, wie nicht anders zu erwarten, präjudizierenden Charakter für die Verhandlungen der Bundesrepublik mit Polen und der DDR. In beiden Fällen spielten die Frage des Gewaltverzichts und die Anerkennung der bestehenden Grenzen eine maßgebliche Rolle. Der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 und der Grundlagenvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik vom 21. Dezember 1972 enthielten hinsichtlich des Verzichts auf Androhung oder Anwendung von Gewalt und hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Grenzen und territorialen Integrität aller Staaten in Europa die gleichen Formulierungen wie der Moskauer Vertrag.

Im Falle des Warschauer Vertrages wurde darüber hinaus in Einzelbestimmungen ausführlich die Frage der Oder-Neiße-Grenze geregelt, im Falle des Grundlagenvertrages mit der DDR die Frage der "Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten". Damit war eine Basis geschaffen, auf der die Entwicklung "gutnachbarlicher Beziehungen", wie es im Grundlagenvertrag hieß, und die Entspannungspolitik ihren Fortgang nehmen konnten, zumal inzwischen mit dem Viermächte-Abkommen auch eine Regelung für das Berlin-Problem gefunden worden war.
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10. Februar 2012
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Internationale Beziehungen I
Zu diesem Heft
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Vom Kalten Krieg zur Ära der Entspannung
Entspannung und Neue Ostpolitik 1969-1975
Krise und Neubeginn der Ost-West-Kooperation
Die demokratische Revolution in Osteuropa
Herausforderungen im 21. Jahrhundert
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