|
|
 |

 |

Informationen zur politischen Bildung (Heft 268)
 |
 |
 |
 |
 |
Gesellschaftsstruktur und -politik |

 |
 |
Jörg Nagler
|
 |
 |
 |
 |
Gemessen an den europäischen Wohlfahrtsstaaten sind die USA kein Sozialstaat, was allerdings nicht bedeutet, dass keine Sozialpolitik betrieben wird. Mit dem New Deal der 1930er Jahre wurde der Blick für eine nötige Ausweitung bundesstaatlicher Verantwortung für die soziale Absicherung geschärft. Seitdem ist innenpolitisch immer wieder kontrovers über Sozialversicherung (social security) und Sozialhilfe (social welfare) debattiert worden, vor allem unter den Präsidenten Johnson, Nixon und Clinton. Unter Ronald Reagan war ein merklicher Trend zur Beschneidung des sozialen Netzes zu verzeichnen. Die wichtigsten Programme der sozialen Sicherung machten 2003 immerhin rund 50 Prozent der Bundesausgaben aus. Für die Rentenversicherung wurden 456 Milliarden Dollar (22,6 Prozent der Ausgaben) eingesetzt, für Medicare 249 Milliarden Dollar (11,5), für Medicaid 160 Milliarden (7,4) und für Familienbeihilfen 26 Milliarden Dollar (1,2 Prozent).
Da in der Öffentlichkeit kein Konsens über die nötigen Steuererhöhungen zur Verbesserung des Gesundheitswesens herrscht, scheiterten auch alle bisherigen Versuche, die entsprechenden Reformen voranzutreiben.
96 Prozent aller amerikanischen Erwerbstätigen haben eine Rentenversicherungsmitgliedschaft. Seit 1972 besteht eine dynamische Rente, die an den Index der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist. Versicherungspflichtig sind sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige.
Die meisten Sozialhilfeprogramme fallen unter die Kompetenz der Einzelstaaten, so dass die Höhe der Förderung von der wirtschaftlichen Beschaffenheit und politischen Ausrichtung des jeweiligen Staates abhängig ist. Wohlhabendere Einzelstaaten wie zum Beispiel Kalifornien oder einige Staaten in Neuengland können ihren Bedürftigen weitaus mehr finanzielle Hilfe gewähren als andere.
Auch die Arbeitslosenversicherung ist nicht einheitlich geregelt und basiert auf einem Bund-Einzelstaaten-System. Die Mindestarbeitszeit als Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung variiert je nach Einzelstaat zwischen 14 und 20 Wochen. Durchschnittlich liegt die Höhe der finanziellen Unterstützung bei 50 Prozent des letzten Nettolohnes und wird für maximal 26 Wochen gezahlt. Danach muss umgehend Sozialhilfe beantragt werden.
Innerhalb des "sozialen Netzes" existiert eine starke Uneinheitlichkeit an Absicherungen, die oft von direkten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber abhängen. Zum Teil steht diese Entwicklung in enger Beziehung zum Bedeutungsverlust der US-Gewerkschaften. Auch die in Deutschland gängige gesetzliche Krankenversicherungspflicht, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kinder- und Erziehungsgeld sind in den USA unbekannt.
Ferner ist der Mindestlohn (minimum wage) erheblich geringer als in den vergleichbaren europäischen Staaten. 2004 betrug der seit 1938 durch den Staat festgelegte Mindestlohn 5,15 US-Dollar (seit 1997 unverändert). |
 |
 |
|
 |
19. März 2010
 |
|